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Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 30.03.2021 - 09:09 Uhr
UserDavid_B
User (594 Beiträge)
"Fällt der Test positiv aus, muss man nach den örtlichen Vorschriften in Quarantäne gehen - und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen."

Man ist damit in einem gewissen Sinne erkrankt und nicht transportfähig. In wie weit kann hier, außerhalb von EU-Ländern, eine vorhandene Auslandsreisekrankenversicherung beansprucht werden?
Beitrag vom 30.03.2021 - 10:40 Uhr
UserJan M.
User (41 Beiträge)
Eine gute Sache! Diese Regelung kommt zwar gefühlt mit einem Jahr Verspätung, aber immerhin. Es würde Sinn machen, das auch auf den Landweg auszuweiten, auch wenn das unlgleich schwieriger zu kontrollieren ist.
Beitrag vom 30.03.2021 - 17:23 Uhr
UserForzaRWE
User (102 Beiträge)
1. Existiert das bereits für Einreisen auf anderen Wegen als dem Luftweg.
2. Warum braucht es generell solch eine Regel? Reden wir vom Landweg, dann sind im weitestenden Sinne innereuropäische Grenzen gemeint, die zumeist seit einigen Jahrzehnten bestehen. Der Übertritt einer solchen, einigermaßen arbiträren "Grenze" sagt nichts über die Gefahr des Einschleppens (man sollte eher sagen: Verschleppens) irgendwelcher Krankheiten aus. Die Inzidenzgradienten innerhalb Deutschlands sind ähnlich groß wie mit den Nachbarländern, aber innerhalb Deutschland wird nichts übernommen. Solche Maßnahmen sind reine Effekthascherei, scheinbar harte Maßnahme, die nur wenige trifft, weshalb die Mehrheit das gut findet. Ob ich aus einem Gebiet mit einer niedrigeren lokalen Inzidenz komme, als zB mein Zielort in Deutschland, findet keine Berücksichtigung.