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Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 05.10.2019 - 11:31 Uhr
UserGustl
User (297 Beiträge)
Ach…

dies ist doch wohl als eine Maßnahme im Handelskrieg zu verstehen, um Druck aufzubauen und auch um Zeit zu überbrücken. Im Gegenzug zu der 7,5 Mrd.$ WTO-Entscheidung gegen Airbus wird schließlich in wenigen Monaten eine ähnliche Entscheidung gegen Boeing erwartet, die nach meinem bisherigen Wissensstand 5 Mrd.$ überschreiten wird.

Die Kartellentscheidung an sich müßte doch nach gesunden Rechtsverständnis genau so positiv wie bei der Integration der A 220 in die Airbus-Familie ausfallen.
Aber – aber, die Kartell-Wächter der EU-Kommission sind (nach meiner eigenen leidvollen Erfahrung) bei der Definition des kartellrechtlich relevanten Marktes und der Wettbewerber gelinde gesagt manchmal recht kreativ.
Beitrag vom 05.10.2019 - 23:59 Uhr
UserLH1649
User (113 Beiträge)
Die Kartellentscheidung an sich müßte doch nach gesunden Rechtsverständnis genau so positiv wie bei der Integration der A 220 in die Airbus-Familie ausfallen.
Aber – aber, die Kartell-Wächter der EU-Kommission sind (nach meiner eigenen leidvollen Erfahrung) bei der Definition des kartellrechtlich relevanten Marktes und der Wettbewerber gelinde gesagt manchmal recht kreativ.

@Gustl
Ich weiß ja nicht, welche Erfahrungen Sie da selber gemacht haben, aber Airbus hält am Programm der C-Series bzw. A220 genau 50,01% und nicht etwa 80% wie es Boeing bei Embraer anstrebt.
Meines Wissens hält Bombardier auch noch 30%.
Insofern hinkt der Vergleich mehr als gewaltig.
Beitrag vom 06.10.2019 - 15:22 Uhr
UserWeideblitz
Moderator
Insofern hinkt der Vergleich mehr als gewaltig.

Ja, der Vergleich zur A220 kann hinken, wobei sich die 737 und die E-Familie weniger Konkurrenz machen als der A220 mit dem A320 - auf dem Papier.
Aber die echten Konkurrenz-Varianten 737-7 oder A319neo verkaufen sich kaum noch. Von daher ist der zu schützende Wettbewerb m. E. sehr beschränkt.

Mir fällt da noch der abgelehnte Merger der Bahnsparten von Alstom und Siemens ein: die EU wollte den europäischen Wettbewerb schützen, hat dabei aber außer acht gelassen, das der für die Unternehmen überlebensnotwendige Markt der globale ist. Von daher könnte im WorstCase mittelfristig Europa ohne Bahnhersteller dastehen. Insofern ist fie EU-Auslegung des kartellrechtlich relevanten Marktes schon "kreativ".

Dieser Beitrag wurde am 06.10.2019 15:22 Uhr bearbeitet.