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Beitrag vom 02.05.2019 - 23:36 Uhr
UserBlotto
User (345 Beiträge)
T3 zur überwiegenden Nutzung für LCC würde eindeutige die Vorgaben des PBF verletzen und würde juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
T3 wurde im PBF als Umsteigerterminal genehmigt, um die Drehkreuzfunktion von FRA zu verbessern. Daraus folgt, das die Hauptfunktion von T3 ein Umsteigerterminal sein muss.
Überwiegend P2P Verbindungen über T3 abzuwickeln erfüllen diese Vorgabe nicht.

Wieder so ein typischer Fehlschluss.
Der PFB fordert, in einer bestimmten Zeit umsteigen zu können. Von Umsteigeterminal steht da nichts. Planwirtschaftliche Vorgaben, dass auch umgestiegen werden muss, gibt es natürlich auch nicht. Selbst wenn es keinen einzigen Umsteiger von/nach T1/T2 geben sollte, ist das kein Konflikt mit dem PFB.
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