Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / "Flügel Zions" an den BER gebracht

Beitrag 1 - 12 von 12
Beitrag vom 01.03.2026 - 14:36 Uhr
UserGB
User (929 Beiträge)
Sensible Meldungen wie diese müssen nicht unbedingt ohne berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit publiziert werden. Sie fördern lediglich ein Grundrauschen gegen ansonsten dringend benötigte investigative Publikationen und bewirken langfristig nur zusätzliche Bürokratie und gesetzliche Vorgaben, die bei vernünftiger Handhabung erst gar nicht zur Diskussion stünden.

Konkret ist der Informationswert der temporären Evakuierung praktisch null und triggert im Zweifel nur unterbelichtete Zeitgenossen. Das braucht nun wirklich niemand.

Just my 2c.
Beitrag vom 01.03.2026 - 19:03 Uhr
UserWMJH
User (374 Beiträge)
Da stimme ich GB voll zu!
Beitrag vom 01.03.2026 - 19:31 Uhr
UserEricM
User (6930 Beiträge)
@GB
Stimme zu, wobei die Kritik sich wohl primär an die dpa richten muss.
Beitrag vom 01.03.2026 - 19:36 Uhr
Usercontrail55
User (5966 Beiträge)
Wer soll denn entscheiden, was berichtenswert ist? Nicht umsonst hat man die selektive Information im Grundgesetz ausgeschlossen.
Beitrag vom 02.03.2026 - 11:35 Uhr
UserGB
User (929 Beiträge)
Wer soll denn entscheiden, was berichtenswert ist? Nicht umsonst hat man die selektive Information im Grundgesetz ausgeschlossen.

Ich schrieb von berechtigtem Interesse und nicht von selektiver Information aka Zensur (das ist doch gemeint, denn selektiv steht nicht im GG) - das sind zwei ähnliche, aber dennoch verschiedene Paar Stiefel.

Das berechtigte Interesse wird schon in vielen Bereichen, vor allem im Verwaltungs- und Justizwesen, tagtäglich für Entscheidungen herangezogen. Im Gegensatz zur Zensur, bei der ein Ausschlußgrund aufgrund mehr oder weniger vager Definition hergeleitet wird, wird das berechtigte Interesse aufgrund vorgebrachten objektiven Grunds festgestellt, und eine Abwägung erfolgt anhand dieses konkreten Grunds und nicht einer pauschalierten Regel.

Um Ihre Frage zu beantworten: Das sollte der verantwortungsvolle Journalismus schon alleine entscheiden, er entscheidet ja auch sonst alleine, ob er Karrieren zerstört, Mauscheleien nicht ans Licht bringt, Vetternwirtschaft nicht offenlegt u.v.a.m. Da geht es doch auch.

Hier steht die Information des temporären Aufenthalts einer Regierungsmaschine gegen die Pflicht zum Schutz vor Übergriffen. Solange der Aufenthalt jetzt keinen Anlaß zur rechtlichen Überprüfung gibt ist diesem Schutz Priorität einräumen. Der Wunsch der Medien und deren Zulieferer, möglichst viel Volumen zu generieren, muß hinter dem Schutzinteresse zurückstehen. Das wird auch bereits anderweitig schon so praktiziert, ist also keine Erfindung von mir.

Ganz abgesehen davon machen sich Medien, die jeden Luftballon zum Elefanten aufblasen wollen, mit der Zeit auch noch überflüssig, weil heiße Luft nur für leeres Volumen gebraucht wird, damit wenigstens irgendwas drin ist.
Beitrag vom 02.03.2026 - 12:58 Uhr
Usercontrail55
User (5966 Beiträge)
Wer soll denn entscheiden, was berichtenswert ist? Nicht umsonst hat man die selektive Information im Grundgesetz ausgeschlossen.

Ich schrieb von berechtigtem Interesse und nicht von selektiver Information aka Zensur (das ist doch gemeint, denn selektiv steht nicht im GG) - das sind zwei ähnliche, aber dennoch verschiedene Paar Stiefel.

Das berechtigte Interesse wird schon in vielen Bereichen, vor allem im Verwaltungs- und Justizwesen, tagtäglich für Entscheidungen herangezogen. Im Gegensatz zur Zensur, bei der ein Ausschlußgrund aufgrund mehr oder weniger vager Definition hergeleitet wird, wird das berechtigte Interesse aufgrund vorgebrachten objektiven Grunds festgestellt, und eine Abwägung erfolgt anhand dieses konkreten Grunds und nicht einer pauschalierten Regel.

Um Ihre Frage zu beantworten: Das sollte der verantwortungsvolle Journalismus schon alleine entscheiden, er entscheidet ja auch sonst alleine, ob er Karrieren zerstört, Mauscheleien nicht ans Licht bringt, Vetternwirtschaft nicht offenlegt u.v.a.m. Da geht es doch auch.
Dann lassen wir ihn das doch auch entscheiden. Ich fand das eine interessante Nachricht, dass man Deutschland dafür gewählt hat und nicht Wien oder Rom. Wenn es denn Sicherheitsbedenken gäbe, dann hätte man den Flug nicht auf Flightradar sehen dürfen und man hätte ihn auch, bestens geschützt, in Rammstein parken können.
Hier steht die Information des temporären Aufenthalts einer Regierungsmaschine gegen die Pflicht zum Schutz vor Übergriffen. Solange der Aufenthalt jetzt keinen Anlaß zur rechtlichen Überprüfung gibt ist diesem Schutz Priorität einräumen. Der Wunsch der Medien und deren Zulieferer, möglichst viel Volumen zu generieren, muß hinter dem Schutzinteresse zurückstehen. Das wird auch bereits anderweitig schon so praktiziert, ist also keine Erfindung von mir.

Ganz abgesehen davon machen sich Medien, die jeden Luftballon zum Elefanten aufblasen wollen, mit der Zeit auch noch überflüssig, weil heiße Luft nur für leeres Volumen gebraucht wird, damit wenigstens irgendwas drin ist.
Aber das entscheiden die Medien für sich selbst und das ist auch gut so.
Beitrag vom 02.03.2026 - 14:35 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4002 Beiträge)
Ich glaube nicht das potentielle Übeltäter, um die geht es doch vermutlich, einen Pressemeldung brauchen um rauszubekommen, wo dieser Flieger, falls sie den im Fokus haben, sich befindet.

Viel befremdlicher finde ich das die Bundesregierung der Stationierung auf dem öffentlichen BER zugestimmt hat und nicht einen (geheimen bzw. sicher geschützten) Standort gewählt/angewiesen hat, angesichts des wild um sich schlagenden Regimes im Iran.
Beitrag vom 02.03.2026 - 17:17 Uhr
UserTino Riva
User (86 Beiträge)

Viel befremdlicher finde ich das die Bundesregierung der Stationierung auf dem öffentlichen BER zugestimmt hat und nicht einen (geheimen bzw. sicher geschützten) Standort gewählt/angewiesen hat, angesichts des wild um sich schlagenden Regimes im Iran.

Der dürfte dort wohl genauso gut oder schlecht geschützt sein, wie die unseren.
Es ist auch anzunehmen, daß ein entsprechendes Ersuchen vorlag, dem entsprochen wurde,nachdem mit den Objektschutzverantwortlichen kurzfristig Rücksprache darüber gehalten wurde.
Beitrag vom 03.03.2026 - 00:15 Uhr
UserGB
User (929 Beiträge)
@contrail55
Wenn es denn Sicherheitsbedenken gäbe, dann hätte man den Flug nicht auf Flightradar sehen dürfen und man hätte ihn auch, bestens geschützt, in Rammstein parken können.

Das ist zwar richtig, aber das ist nun mal nicht so erfolgt, der Transponder war an und die Abstellposition wurde veröffentlicht. Das läßt sich nicht rückgängig machen. Trotzdem gilt das Sprichwort "Gelegenheit macht Diebe", sprich je leichter es einem Unbedarften gemacht wird, desto eher kommt er auf dumme Gedanken. Wusste früher jeder. Dass Profis fast spurlos auch in die abgeschlossene Wohnung eindringen können hält ja auch niemand davon ab, seine Tür beim Weggehen nicht offen zu lassen.
Beitrag vom 03.03.2026 - 01:03 Uhr
UserX-Ray
User (895 Beiträge)
@contrail55
Wenn es denn Sicherheitsbedenken gäbe, dann hätte man den Flug nicht auf Flightradar sehen dürfen und man hätte ihn auch, bestens geschützt, in Rammstein parken können.

Das ist zwar richtig, aber das ist nun mal nicht so erfolgt, der Transponder war an und die Abstellposition wurde veröffentlicht. Das läßt sich nicht rückgängig machen. Trotzdem gilt das Sprichwort "Gelegenheit macht Diebe", sprich je leichter es einem Unbedarften gemacht wird, desto eher kommt er auf dumme Gedanken. Wusste früher jeder. Dass Profis fast spurlos auch in die abgeschlossene Wohnung eindringen können hält ja auch niemand davon ab, seine Tür beim Weggehen nicht offen zu lassen.

Vor meiner Wohnung steht aber auch nicht rund um die Uhr die Polizei, was übrigens auch bei El Al-Maschinen üblich ist. Es ist ja nichts Neues, dass gewisse Individuen dumme Gedanken entwickeln könnten. Ich sehe beim Aufenthalt von diesem Flugzeug jetzt eigentlich keine Problematik, die irgendwie neu oder außergewöhnlich wäre.
Beitrag vom 03.03.2026 - 07:52 Uhr
Usercontrail55
User (5966 Beiträge)
@contrail55
Wenn es denn Sicherheitsbedenken gäbe, dann hätte man den Flug nicht auf Flightradar sehen dürfen und man hätte ihn auch, bestens geschützt, in Rammstein parken können.

Das ist zwar richtig, aber das ist nun mal nicht so erfolgt, der Transponder war an und die Abstellposition wurde veröffentlicht. Das läßt sich nicht rückgängig machen. Trotzdem gilt das Sprichwort "Gelegenheit macht Diebe", sprich je leichter es einem Unbedarften gemacht wird, desto eher kommt er auf dumme Gedanken. Wusste früher jeder. Dass Profis fast spurlos auch in die abgeschlossene Wohnung eindringen können hält ja auch niemand davon ab, seine Tür beim Weggehen nicht offen zu lassen.
Das ist jetzt aber alles an den Haaren herbeigezogen. Nach dieser Logik dürfte man ja garnichts mehr veröffentlichen, denn irgendeinen Gelegenheitsspinner gibt es immer.
Um Ihr Wohnungsbeispiel aufzugreifen, für die Gelegenheit wird der Flieger ja bewacht, die Profis wissen wo der Flieger steht und kämen da auch ran.
Einen Regierungsflieger auf einem Verkehrsflughafen abzustellen, in der Hoffnung der bleibt unbemerkt, ist naiv. Vielleicht will man das ja auch garnicht.


Beitrag vom 03.03.2026 - 11:23 Uhr
UserGB
User (929 Beiträge)
denn irgendeinen Gelegenheitsspinner gibt es immer.

q.e.d.