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Beitrag 1 - 5 von 5
Beitrag vom 23.06.2025 - 15:22 Uhr
UserEricM
User (6507 Beiträge)
Dabei geht es den Anrainerkommunen unter anderem um mangelnde Informationen.

Und unter anderem um grundsätzliche Fehler im Planfeststellungsbeschluss, die jetzt offensichtlich werden.

Die Südumfliegung war ein notwendiger Kunstgriff, um den Ausbau überhaupt "Raumverträglich" darstellen zu könnnen. Hierfür wurden in Betriebsrichtung 25 neue Belastungen willkürlich im Raum verteilt (Nauheim, Trebur, etc) um die Spitzenbelastungen (Kelsterbach, Raunheim, Teile von Rüsselsheim) unter die notwendige Schwelle zu bekommen.

In verschiedenen Einwendungen und Prozessen damals seitens der Kläger wurde daran bemängelt, dass ein Bahnnutzungs-Konzept mit der Südumfliegung von 25C aus aufgrund der Vielzahl der Konflikte mit 25R und 25L , die sie verursacht, nicht die plangerechte Kapazität von 126 Flugbewegungen pro Stunde leisten können würde.

Weiter wurde seitens der Kläger vorgebracht, dass die Erreichung von mehr als 110 FB/h ein anderes, einfacheres Flugbetriebs-System als das im Planfeststellungsbeschluss angegebene benötigen würde, das deutlich höhere Belastungen für die Anwohner nach sich ziehen würde.

Beide Argumente wurden in den Anhörungen und später in den Prozessen von Zeugen der DFS, teilweise empört, bestritten.

Und in 2025 nutzen Fraport und DFS _exakt_ die damaligen Argumente der Kläger (zu viele Konflikte und zu hohe Komplexität der Verfahren begrenzen die Kapazität _deutlich_ vor 126 FB/h) , um _exakt_ das zu tun, was die Kläger damals vorgetragen haben: Die vorgeschlagenen neuen Flugrouten erhöhen neben der Kapazität auch die Spitzenbelastungen der am höchsten belasteten Gemeinden über den im Raumordnungsverfahren vorgesehenen Wert hinaus.

Mit dieser Ã"nderung von 2025 wäre der Ausbau 2011 nicht mehr Raumverträglich und damit nicht Genehmigungsfähig gewesen.

All das wurde bereits während des Verfahrens und den Prozessen vorgetragen, wurde aber von der einzig vorhandenen fachlich qualifizierten Stelle DFS aufs Heftigste bestritten, die allerdings, muss man im Nachhinein kostatieren, uU unter Druck ihrer Weisungsgebenden Stelle so handeln musste, anstatt als Zeuge in den Anhörungen und Prozessen neutral aufzutreten und die vorgeschlagenen Verfahren fachlich korrekt, d.h. inklusive ihrer Einschränkungen, zu bewerten.


Dieser Beitrag wurde am 23.06.2025 17:11 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.06.2025 - 16:53 Uhr
Userfbwlaie
User (5239 Beiträge)
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Erreichung der Anzahl der Flugbewegungen?

Mit entsprechend falscher Staffelung und genialen Piloten lässt sich fast jede geplante Anzahl von Flugbewegungen unterbieten....Schlechtes Wetter kann dabei auch noch helfen.

Wer hat Fraport ins Ohr gepustet, dass mit der Südumgehung alle Probleme gelöst sind?
Beitrag vom 23.06.2025 - 20:18 Uhr
UserEricM
User (6507 Beiträge)
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Erreichung der Anzahl der Flugbewegungen?

Mit entsprechend falscher Staffelung und genialen Piloten lässt sich fast jede geplante Anzahl von Flugbewegungen unterbieten....Schlechtes Wetter kann dabei auch noch helfen.

Wer hat Fraport ins Ohr gepustet, dass mit der Südumgehung alle Probleme gelöst sind?

Das ist richtig. Die im konkreten Einzelfall erzielte Kapazität variiert etwas.
Die DFS erstellt Verfahrensbeschreibungen, anhand der die maximale Kapazität rechnerisch ermittelt wird. Das berücksichtigt Wirbelschleppen-Staffelung anhand eines angenommenen Typenmix, Tabuzonen, die freigehalten werden müssen ( zur Separierung von Starts und durchstartenden Landungen ) , die gemeinsame Betrachtung von Bahnen bei zu geringem Abstand ( zB zw. 25 L und 25C ), die Konflikte zwischen der 18W und 25C/L und eine Sicherheitsreserve.

Die Kapazität ist etwas vereinfacht gesagt ein Rechenergebnis, das die og Faktoren abbildet.

Allerdings müssen die von Ihnen genannten Zusatzfaktoren weitgehend berücksichtigt sein, denn wenn morgen früh zwischen 06:00 und 07:00 106 Flugbewegungen geplant sind, müssen die auch abgewickelt werden können, egal, wie "genial" die Piloten sind, die sich gerade zu diesem Zeitpunkt im Anflug befinden oder wie schlecht (bis zu einem gewissen Punkt) das das Wetter ist, sonst ergeben sich ja ständig Verspätungen, weil der Flughafen seine geplante Kapazität nicht schafft.
D.h. diese Gesamt-Kapazität des Bahnsystems ist eine der Grundlagen für die Menge der verfügbaren Slots zu einem best. Zeitpunkt.

Laut Ausbauplanung sollte das System 126 Flugbewegungen/Stunde schaffen. Tatsächlich waren es nur 106, bis DFS und Fraport die weiße Fahne geschwenkt haben.
Damit hat der Ausbau mit Südumfliegung die Kapazität Fraports von 96 auf 106 erhöht, also +10. Die Zusage für das System Südumfliegung waren 126, also +30.
Der Ausbau mit Südumfliegung liefert also gerade mal 1/3 der von der DFS prognostizierten Kapazitätserweiterung.

Damit kann man argumentieren, dass das mit der NW-Bahn verfolgte und Planfestgestellte Ausbauziel verfehlt wurde und dass der Ausbau damit widerrechtlich erfolgt ist.


Dieser Beitrag wurde am 23.06.2025 22:46 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.06.2025 - 22:54 Uhr
Userfbwlaie
User (5239 Beiträge)
@EricM,
man wird doch keinen Rückbau mit 24-Std-Betrieb etc. wollen.
Was soll lt. Verträgen passieren, falls diese Kapazitätszahl nicht erreicht wird?

Die DFS wäre ggf. kein seriöser Partner für die Kapazitätsplanung, wenn es etwas schwieriger wird.
Fraport kann bei der DFS anklopfen...
Beitrag vom 24.06.2025 - 00:21 Uhr
UserEricM
User (6507 Beiträge)
@EricM,
man wird doch keinen Rückbau mit 24-Std-Betrieb etc. wollen.

Ein einheitliches "man" mit einem konsistenten Willen existiert nicht.

Ein Rückfall auf den 3-Bahn Betrieb mit eingeschränkter Nachtflugerlaubnis wie vor 2011 würde eine Menge Gewinner und Verlierer erzeugen, insgesamt wäre die Belastung mit 96 FB/h aber wohl eher geringer als heute und langfristig gedeckelt.
Auch wenn der Ausbau jetzt in Salamitaktik den 126 angenähert wird (oder darüber hinaus), indem man sich dem Geradeausflug in BR25 immer weiter annähert, wird es andere Gewinner und Verlierer geben, aber die Gesamtbelastung für alle wird im Schnitt immer weiter steigen.
Die Diskussionen darüber werden sicherlich sehr dynamisch ...

Was soll lt. Verträgen passieren, falls diese Kapazitätszahl nicht erreicht wird?

Keine Ahnung. Die eigentliche Frage lautet, was laut Planungsrecht die nächsten Schritte wären, sollte das Planziel nicht mehr raumverträglich erreichbar sein.
Hat dann das Planziel oder die Raumverträglichkeit Vorrang?
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Verwaltungsrechtler...

Dieser Beitrag wurde am 24.06.2025 07:32 Uhr bearbeitet.