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Beitrag vom 07.04.2020 - 10:52 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1629 Beiträge)
Mal ne ganz andere Frage zum letztendlich Insolvenzrecht aber auch der Struktur von LH:

Kann man GW, etwas lapidar gesagt, einfach so pleite gehen lassen? Also GW in die Insolvenz schicken und abwickeln?
Würde dann letztendlich bedeuten, dass man für das Personal auch keinen Sozialplan bräuchte. Wenn nichts da ist zum verteilen und auch keine Arbeitsplätze erhalten bleiben, sondern alles abgebaut wird, gibt es da auch kein Vorrecht für irgendwen.

Oder wäre da eine LH als Mutterkonzern dann trotzdem in der Pflicht entsprechend Geld in GW zu pumpen und den laden am laufen zu halten bzw. sämtliche Verpflichtungen zu übernehmen?

Gut, das Thema mit dem überlassenen Personal hatten wir schon...das müsste dann wohl wieder zurück zu LH. Aber ansonsten?

Und wie sieht die Struktur der Flotte aus? Gehören die Flieger GW oder gehören die LH und sich quasi Konzernintern verleast/überlassen? Sollte die eh LH gehören wäre das wohl kein Problem, sollten die in der Bilanz von GW auftauchen müssten die im Zuge der Insolvenz dann natürlich veräußert werden.

Letztendlich ist die Insolvenz von GW natürlich eine schnelle Möglichkeit "überschüssiges" PErsonal abzubauen...auch wenn es dann im Zweifel nicht nur die teuren Verträge trifft. Aber letztendlich muss man irgendwo anfangen (klingt etwas hart, aber dass da etwas passieren muss/Wird, sollte jedem mittlerweile klar sein).
Beitrag vom 07.04.2020 - 11:25 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Mal ne ganz andere Frage zum letztendlich Insolvenzrecht aber auch der Struktur von LH:

Kann man GW, etwas lapidar gesagt, einfach so pleite gehen lassen? Also GW in die Insolvenz schicken und abwickeln?
Würde dann letztendlich bedeuten, dass man für das Personal auch keinen Sozialplan bräuchte. Wenn nichts da ist zum verteilen und auch keine Arbeitsplätze erhalten bleiben, sondern alles abgebaut wird, gibt es da auch kein Vorrecht für irgendwen.

Oder wäre da eine LH als Mutterkonzern dann trotzdem in der Pflicht entsprechend Geld in GW zu pumpen und den laden am laufen zu halten bzw. sämtliche Verpflichtungen zu übernehmen?

Gut, das Thema mit dem überlassenen Personal hatten wir schon...das müsste dann wohl wieder zurück zu LH. Aber ansonsten?

Und wie sieht die Struktur der Flotte aus? Gehören die Flieger GW oder gehören die LH und sich quasi Konzernintern verleast/überlassen? Sollte die eh LH gehören wäre das wohl kein Problem, sollten die in der Bilanz von GW auftauchen müssten die im Zuge der Insolvenz dann natürlich veräußert werden.

Letztendlich ist die Insolvenz von GW natürlich eine schnelle Möglichkeit "überschüssiges" PErsonal abzubauen...auch wenn es dann im Zweifel nicht nur die teuren Verträge trifft. Aber letztendlich muss man irgendwo anfangen (klingt etwas hart, aber dass da etwas passieren muss/Wird, sollte jedem mittlerweile klar sein).


Die LH ist doch, wenn ich nicht täusche, alleiniger Eigentümer. Da müsste man sich das GmbH Recht anschauen. Ich weiß nicht wie hoch die Einlage ist, aber bis zu dieser Höhe muss die LH auf jeden Fall zahlen oder ist sogar der Geschäftsführer.
Das Personal würde dann als Gläubiger auftreten, und diese müssten meiner Einschätzung nach vorrangig bedient werden.

Aber das sollen die Rechtsverdreher mal erläutern, falls es dir hier gibt.

Hier Infos dazu:
 https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kuendigung-in-der-insolvenz-10-sozialplan-in-der-insolvenz_idesk_PI42323_HI570096.html

Sozialpläne sind immer möglich:
"Sozialpläne, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden sind in ihrer Dotierungshöhe beschränkt. Dabei bestehen die insolvenzspezifischen Begrenzungen zusätzlich zu den Maßgaben des § 112 Abs. 5 BetrVG. Das maximale Volumen des Sozialplanes ist die zweieinhalbfache Monatsvergütung der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer. Dabei ist die Monatsvergütung nach § 10 Abs. 3 KSchG zu berechnen. Es ist also jedes individuelle Monatseinkommen der betroffenen Arbeitnehmer zu ermitteln, mit 2,5 zu multiplizieren und zu den entsprechend ermittelten Beträgen der anderen betroffenen Arbeitnehmer zu addieren. Als betroffen gelten nicht nur die Arbeitnehmer, denen gekündigt wird, sondern auch diejenigen, die aus Anlass der Maßnahme einen Aufhebungsvertrag schließen oder eine Eigenkündigung aussprechen. Als weitere Schranke gibt das Gesetz vor, dass für Berichtigungen von Sozialplanforderungen nicht mehr als ein Drittel der Insolvenzmasse verwendet werden darf, die ohne einen Sozialplan für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stünde. Wird die Grenze der zweieinhalbfachen Monatsvergütung der betroffenen Arbeitnehmer überschritten, ist der Sozialplan nichtig. Dagegen ist bei der Überschreitung des Drittels der Insolvenzmasse die Sozialplanabfindung eines jeden Arbeitnehmers lediglich anteilig zu kürzen.
......
Wird ein Sozialplan nicht früher als 3 Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen, kann er sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden. Für den Widerruf besteht keine Frist. Mit dem Widerruf fällt der Sozialplan mit Rückwirkung ersatzlos weg. Eine Rückforderung bereits vor Insolvenzeröffnung erhaltener Leistungen, insbesondere Abfindung, ist allerdings ausgeschlossen. Wird der Sozialplan nicht widerrufen, sind die Sozialplanansprüche gewöhnliche Insolvenzforderungen.

Für Sozialpläne, die früher als 3 Monate vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurden, bestehen keine insolvenzspezifischen Besonderheiten."


Dieser Beitrag wurde am 07.04.2020 11:29 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.04.2020 - 11:34 Uhr
UserJanO
User (46 Beiträge)
Und zum Thema Kapitaleinlage: Es sind wohl 2.600.000€ (Quelle:  https://www.northdata.de/?id=7708598), Dazu kommt dann noch das Betriebsvermögen, soweit vorhanden.

Beitrag vom 07.04.2020 - 12:20 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Durch Kurzarbeit man zumindest Geld eingespart, um Sozialpläne zu finanzieren. Aber selbst wenn das nicht gewollt ist. Bei LH selbst ging es, bei den anderen nicht ?
Warum ?
CLH so angeblich günstiger als LH selbst soll geschlossen werden ?


|||Liegt da ein Kommunikationsproblem vor zwischen Mutter und Tochter ?|||

Contrail55: Hä ?

LH Vorstand befehlt, fast wie in einer Diktatur es so zu tun.
Das liegt in der Natur der Sache, einer muss entscheiden. In der Regel derjenige, der dann auch dafür haften muss.
Die Geschäftsführungen der Töchter haben unterschrieben. Jetzt sind auch die Jobs der Geschäftsführungen in Gefahr. Auch die haben jetzt bemerkt, was auf sie zu kommt.
Da die Zusammenlegung der AOCs ja schon eine Weile in Arbeit ist sollten die GF mittlerweile wissen was auf sei kommt. Falls nicht, gehören sie nicht auf diese Position.
Was ich meine, die sprechen nicht mit einer Sprache. Selbst der Bruder von CS erzählt etwas anderes, wie CS selbst. Wem soll man da glauben ?
Niemandem. Denn was hier stark eingefärbt an die Öffentlichkeit dringt geschiet ja mit einer bestimmten Absicht. Diese "ich war dabei, so war´s" Anekdoten kann man ignorieren und haben Sie gehört das einer der beiden Spohrs etwas dazu gesagt hätte? Stellen Sie sich die Frage, obwohl fertig verhandelt wird es erst gestoppt als Cockpit abgeschlossen hat. Warum könnte das so sein? Hätte man doch schon früher machen können, oder?
Jetzt versucht jeder seine Haut zu retten, die Gewerkschaften allen voran. Die sind sich zwar im Feind einig, aber die Interpretation ist genau entgegengesetzt.
Meine Interpretation... es gibt einen Masterplan und natürlich wussten die GF bescheid.
Jeder weiß was los ist und was unweigerlich kommen wird. Das es jetzt schon kommt, das hat alle überrascht. Aber so können sie schon mal üben für den nächsten Schritt. Der KAG Vertrag ist ja nur befristet, Fortsetzung folgt.

Dieser Beitrag wurde am 07.04.2020 12:22 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.04.2020 - 12:44 Uhr
Userwenigflieger
User (36 Beiträge)
"Kann man GW, etwas lapidar gesagt, einfach so pleite gehen lassen? Also GW in die Insolvenz schicken und abwickeln?"

Im Prinzip ja. Es gibt keine unbeschränkte Nachschusspflicht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Bei Air Berlin hat man ja gesehen, wie schnell das mit der Insolvenz geht, wenn die Gesellschafter den Stecker ziehen.
Ist die Einlage geleistet, kann die Insolvenzmasse sogar kleiner als das Stammkapital sein. D.h., die zu verteilende Masse ist u.U. kleiner als die Einlage. Z.B. die Einlage ist verbraucht, weitere Vermögenswerte wie Immobilien, Flugzeuge, Forderungen, etc. sind nicht vorhanden.
Der Insolvenzverwalter muss schauen, was er an Forderungen noch realisieren kann (da hat er auch Anfechtungsmöglichkeiten für zurückliegende Rechtsgeschäfte) und dann verteilen, was da ist. Löhne vor Inso-Anmeldung sind übrigens keine bevorrechtigten Forderungen.


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