Diesen Schritt kann man nur begrüßen, auch wenn er aus Italien kommt ;). Der Gesetzgeber müsste zwecks besserer Vergleichbarkeit Mindeststandards für das Bewerben von Ticketpreisen beim Marketing vorgeben. Wenn der Passagier dann freiwillig eine Leistung abwählt, weil er etwa ganz ohne Gepäck reist ist das O.K. Sollte aber nicht den Standard bilden.
Dieser Beitrag wurde am 01.11.2018 16:34 Uhr bearbeitet.