Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Kartellamt schaut Kühne auf die Finger

Beitrag 1 - 8 von 8
Beitrag vom 23.08.2022 - 20:28 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Wie kommt Kühne darauf mit 15 % der Aktien auf eine Sperrminorität von 25% zu kommen?
Beitrag vom 23.08.2022 - 20:42 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2297 Beiträge)
Wie kommt Kühne darauf mit 15 % der Aktien auf eine Sperrminorität von 25% zu kommen?

Nochmal lesen und verstehen:

"Der neben Kühne einzige Großaktionär, die Bundesrepublik Deutschland, muss ihren Anteil von zehn Prozent spätestens im kommenden Jahr verkaufen. "Wir kämen dann auf eine Sperrminorität von 25 Prozent. Das ist politisch wohl nicht durchsetzbar", sagte Kühne.

Es gehe auch um die Stimmenverhältnisse in der Hauptversammlung, die bei Lufthansa in der Regel nicht gut besucht sei. "Daher hat sich das Kartellamt mit der Frage befasst, ob wir schon mit einem Anteil von 15 Prozent eine faktische Sperrminorität hätten. Das ist zwar verneint worden, aber mit jedem Prozentpunkt mehr könnten wir uns die Finger verbrennen", so der Unternehmen.
Beitrag vom 23.08.2022 - 20:58 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Ich verstehs nicht. Er hat 15% und käme dann auf 25%?
Es fehlen 10%, wenn ich rechne.
Beitrag vom 23.08.2022 - 21:30 Uhr
UserJoachimE
User (459 Beiträge)
Bei einer Hauptversammlung zählen die ANWESENDEN Stimmen.

Wenn also z.B. nur 50% der Stimmen anwesend sind hat jemand mit 15% Aktienanteil in der Versammlung also 30% Stimmrecht. Und wenn man wie geschrieben bei der Lufthansa davon ausgeht, daß ein großer Teil der Aktionäre sein Stimmrecht nicht wahrnimmt wird das so gewertet, als wenn man eben schon mehr als 25% hat.

Wenn sich nur 1 Aktionär mit 1 Aktie zur Hauptversammlung anmelden würde hätte er theoretisch 100 % der Stimmen.

Das ist ja "das Problem" bei Firmen wo viele Aktien in Mitarbeiterhand sind. Die melden sich nicht zur HV an , mosern aber hinterher weil "die da" mal wieder was beschlossen haben was ihnen nicht paßt. Selber Schuld kann man dann nur sagen ...

Wie bei einer Bundestagswahl. Es zählen die % der abgegebenen Stimmen, nicht wieviel % auf die Gesamtbevölkerung.

Dieser Beitrag wurde am 23.08.2022 21:33 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.08.2022 - 21:36 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Ok,eine fiktive Rechnung des Herrn Kühne.
Beitrag vom 23.08.2022 - 21:45 Uhr
UserJoachimE
User (459 Beiträge)
Ok,eine fiktive Rechnung des Herrn Kühne.

Nein. Das ist Internationales Aktienrecht. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen...

Kann man hier nachlesen unter "Pflichtangebot (§§ 35 ff. WpÜG)"
 https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cbernahmegesetz
Beitrag vom 23.08.2022 - 21:56 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Nein, das war nicht schwer zu verstehen...

Kontrolle erlangt, wer 30% der Stimmrechte erlangt, §29 II WpÜG,die hat der Kühne, wenn der deutsche Staatsvertreter die Aktionärsversammlung verpennt.
Beitrag vom 25.08.2022 - 19:14 Uhr
UserGB
User (405 Beiträge)
Bei einer Hauptversammlung zählen die ANWESENDEN Stimmen.

So ist es.

Wenn also z.B. nur 50% der Stimmen anwesend sind hat jemand mit 15% Aktienanteil in der Versammlung also 30% Stimmrecht. Und wenn man wie geschrieben bei der Lufthansa davon ausgeht, daß ein großer Teil der Aktionäre sein Stimmrecht nicht wahrnimmt wird das so gewertet, als wenn man eben schon mehr als 25% hat.

Was heißt gewertet? Bei Abstimmungen gelten, wie oben beschrieben, i.d.R. die anwesenden Stimmen und nicht die Gesamtzahl möglicher Stimmen. Da wird ansonsten nichts weiter "gewertet", da wird nur abgezählt.

Die Prozentgrenzen wie z.B. die 30%, die Übernahmeangebote triggern, gelten aber nur für die Gesamtzahl der Stimmen. Wenn also auf der HV fast nur der eine Großaktionär mit seinen z.B. 15 Prozent anwesend wäre und deshalb auf einen Anteil weit größer als 30% der **anwesenden** Stimmen käme, so müsste er deswegen noch lange nicht ein Übernahmeangebot abgegeben.

Das Problem des Großaktionärs ist, daß wenn er 15% hält und die ausstehenden 10% des Bundes hinzukaufen würde, er auf 25% Stimmrechtsanteile käme, was bestimmte Folgen triggern würde (Stichwort Sperrminorität) und daß das Ergebnis daraus politisch nicht gewollt ist. Es geht nicht darum, ob er auf der HV infolge Fehlens anderer Stimmen auch mal auf über 25% oder 30% der anwesenden Stimmen kommen könnte.

Etwas anderes ist die Ansicht des Kartellamts, dem bspw. mißfallen könnte, daß aufgrund regelmäßig fehlender Stimmrechtsanteile auf der HV ein Großaktionär seine sonstige wirtschaftliche Macht einseitig zuungunsten des Unternehmens einsetzen könnte. Aber so eine kartellrechtliche Prüfung könnte auch sogar schon ohne Aktienbesitz, rein aufgrund wirtschaftlichen Macht, eingeleitet werden.