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Beitrag 1 - 12 von 12
Beitrag vom 01.03.2021 - 14:33 Uhr
UserGB
User (405 Beiträge)
"Die Piloten der Malta Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben."

Die Frage ist bloß, an wen sie zahlen, und ggfs. ob derjenige, an den sie zahlen, die Gelder auch tatsächlich wie erforderlich abführt.
Beitrag vom 01.03.2021 - 15:32 Uhr
UserAviation man
User (106 Beiträge)
Also erstmal eine Gegenfrage?
Wo sollte das Geld und die Abgaben denn hin überwiesen werden?
Deutsche Arbeitsverträge, deutsche Lohnsteuer, Rentenversicherung, etc.

Und zweitens, weil ja immer so auf Ryanair geschimpft wird...
Es wurden noch keine Piloten entlassenen und das Kurzarbeitergeld WIRD AKTUELL BEZAHLT. Nicht von der Arbeitsagentur, sondern von Ryanair/Malta Air!!!
Beitrag vom 01.03.2021 - 19:49 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)
Verständnisfrage dazu::
Und zweitens, weil ja immer so auf Ryanair geschimpft wird...
Es wurden noch keine Piloten entlassenen und das Kurzarbeitergeld WIRD AKTUELL BEZAHLT. Nicht von der Arbeitsagentur, sondern von Ryanair/Malta Air!!!

Legt Malta Air das für die Arbeitsagentur erst einmal aus aus oder handelt es sich um "Aufstockung"? Und wenn die AAG das Geld, also die Einzahlungen, bekommen hat, kann Sie doch jetzt Leistungen nicht mit für uns unsichtbaren Argumenten verweigern, oder?

Dieser Beitrag wurde am 01.03.2021 19:49 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.03.2021 - 20:23 Uhr
UserCharlie-Alpha
User (308 Beiträge)
Also aus meiner Erkenntnis - es gibt aus gutem Grund sehr hohe Auflagen an Unternehmen, um berechtigt zu sein, KUG für ihre Angestellten beziehen zu dürfen.

Mal kurz los gelöst von diesem Fall - vor allem wenn Subunternehmen ins Spiel kommen oder gar, wenn Firmenteile ggf gegeneinander ausgespielt werden könnten, wird es haarig.

Für Kurzarbeitergeld berechtigt zu sein für Unternehmen ist keine Selbstverständlichkeit! Aus gutem Grund, damit mit Steuergeldern kein Schindluder getrieben wird oder vorhandene Arbeit billig finanziert. In anderen Branchen (Gastronomie) sind mit Fälle bekannt, in denen aus dort im Einzelfall gegebenen Anlass das gesamte KUG vom Amt zurück gefordert wurde - alles für 2020! Aber das mal los gelöst...

Was wiederum Ryanair bzw Air Malta angeht, bin ich sehr gespannt was da raus kommt. Bestimmt geht es da aber erstmal um eine genauere Klärung.
Beitrag vom 02.03.2021 - 07:56 Uhr
UserAviation man
User (106 Beiträge)
Verständnisfrage dazu::
Und zweitens, weil ja immer so auf Ryanair geschimpft wird...
Es wurden noch keine Piloten entlassenen und das Kurzarbeitergeld WIRD AKTUELL BEZAHLT. Nicht von der Arbeitsagentur, sondern von Ryanair/Malta Air!!!

Ja Malta Air zahlt das Kurzarbeitergeld, welches bis jetzt noch seitens der AA verweigert wird

Legt Malta Air das für die Arbeitsagentur erst einmal aus aus oder handelt es sich um "Aufstockung"? Und wenn die AAG das Geld, also die Einzahlungen, bekommen hat, kann Sie doch jetzt Leistungen nicht mit für uns unsichtbaren Argumenten verweigern, oder?
Beitrag vom 02.03.2021 - 08:50 Uhr
UserCharlie-Alpha
User (308 Beiträge)
(Zitat Aviation man)
"Ja Malta Air zahlt das Kurzarbeitergeld, welches bis jetzt noch seitens der AA verweigert wird"

Nee so ist ea eben nicht! Air Malta zahlt scheinbar irgend ein "halbes" Gehalt, das etwa in Höhe des KUG liegt und spart sich dadurch Teile des vollen Gehaltes ein, das sie sonst zahlen müssten!
Betrachte es mal aus der Perspektive.

Vor allem dann, wenn sie ggf nicht berechtigt wären, überhaupt Arbeitsausfall durch den Steuerzahler tragen zulassen, müssten sie selbstverständlich das volle Gehalt zahlen.

Drücke allen Beteiligten die Daumen, dass es sich klärt und sich eine Lösung findet. Aber man könnte meinen, das ist vielleicht ein Fünkchen Karma der abstrusen Besitzstrukturen...
Beitrag vom 03.03.2021 - 10:59 Uhr
UserFliegerhorst
User (26 Beiträge)
Was haben denn die Mitarbeiter mit dem Karma von Ryanair zu tun. Die wollen auch nur ihren Lebensunterhalt verdienen. Kann nicht jeder bei Lufthansa angestellt sein, welche by the way nicht nur das Kurzarbeitergeld beanspruchen, sondern große Teile von den 9 Mrd Steuergeldern dafür verschwenden, die Gehälter oberhalb des Beitragsermessungssatzes aufzustocken, sodass es da Kollegen gibt die weiterhin vom Staat bezahlt ihre 5-10.000€ Netto verdienen für Nix tun.
Beitrag vom 03.03.2021 - 11:08 Uhr
UserBald-Lokführer
User (575 Beiträge)
Was haben denn die Mitarbeiter mit dem Karma von Ryanair zu tun. Die wollen auch nur ihren Lebensunterhalt verdienen. Kann nicht jeder bei Lufthansa angestellt sein, welche by the way nicht nur das Kurzarbeitergeld beanspruchen, sondern große Teile von den 9 Mrd Steuergeldern dafür verschwenden, die Gehälter oberhalb des Beitragsermessungssatzes aufzustocken, sodass es da Kollegen gibt die weiterhin vom Staat bezahlt ihre 5-10.000€ Netto verdienen für Nix tun

Ahja? Grosse Teile? Wie grosse Teile der 9Mrd denn?
Beitrag vom 03.03.2021 - 12:47 Uhr
UserA345
User (759 Beiträge)
Was haben denn die Mitarbeiter mit dem Karma von Ryanair zu tun. Die wollen auch nur ihren Lebensunterhalt verdienen. Kann nicht jeder bei Lufthansa angestellt sein, welche by the way nicht nur das Kurzarbeitergeld beanspruchen, sondern große Teile von den 9 Mrd Steuergeldern dafür verschwenden, die Gehälter oberhalb des Beitragsermessungssatzes aufzustocken, sodass es da Kollegen gibt die weiterhin vom Staat bezahlt ihre 5-10.000€ Netto verdienen für Nix tun.

Die 9 Mrd werden plus Zinsen zurückgezahlt. Der deutsche Steuerzahler verdient also sogar dran. Man hätte LH auch pleite gehen lassen können. Die Auswirkungen wären dann nur um ein vielfaches verheerender gewesen für den Steuerzahler. Offenbar erfüllt Ryanair die formalen Voraussetzungen für die Erstattung von Kurzarbeitergeld nicht. Da sind natürlich nicht die Mitarbeiter dran schuld, aber sie haben nunmal bei "Ryanair Malta" einen AV unterschrieben. Die sitzen ja nicht umsonst auf Malta!
Beitrag vom 03.03.2021 - 13:17 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)


Ahja? Grosse Teile? Wie grosse Teile der 9Mrd denn?

50-60 Mio p.a.?
Beitrag vom 03.03.2021 - 15:34 Uhr
UserGB
User (405 Beiträge)
@Aviation man
(sorry, die Mailbenachrichtigung funktioniert irgendwie nicht, ich kriege Antworten nicht automatisch mit)

Das war keine taktische Gegenfrage, sondern ist Grundlage jeden geltend gemachten Anspruchs.

Kurzarbeitergeld wird m.W. aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Da spielen dann Arbeitsvertragssprache, Rentenversicherung und Lohnsteuer erst mal keine Rolle.

Und was die Berechtigung zum KAG angeht wurde ja schon ausführlich erläutert.
Beitrag vom 03.03.2021 - 17:36 Uhr
Usercontrail55
User (4624 Beiträge)
Hier wird einiges durcheinandergewürfelt.
Der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und KUG ist, dass das ALG ein Individualanspruch ist, das KUG aber von einem in D ansässigen Unternehmen beantragt werden muss. Die Mitarbeiter der Malta Air führen Steuern und Sozialabgaben zwar in D ab und hätten hier auch Anspruch auf ALG. Aber strittig ist die Frage, ob Malta Air überhaupt einen in D ansässigen Bertieb hat. Laut Meinung der Behörde gibt es den nicht, die Mitarbeiter sind mit Arbeitsvertrag in Malta eingestellt und werden ex Malta hierher entsandt, versteuern hier auch regulär.
Die Kurzarbeit mus bei der Arbeitsagentur angezeigt werden, und zwar bei der Arbeitsagentur am Betriebssitz. Gibt es keinen Betriebssitz, kann nicht angezeigt werden. Das wird von der Agentur für Arbeit bei Malta Air in Abrede gestellt.
Wer wann wem was auszahlt oder erstattet kann man auf der Seite der AA erfahren.

Dieser Beitrag wurde am 03.03.2021 17:37 Uhr bearbeitet.