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Beitrag vom 02.06.2023 - 12:15 Uhr
User2ndSEG
User (373 Beiträge)
"Die Airline ist nicht Eigentümerin dieser Flugzeuge", sagte AerCap-Chef Aengus Kelly der Nachrichtenagentur "Reuters". Der Beschluss werde Folgen für den gesamten indischen Leasingmarkt haben und letztlich zu höheren Risikoaufschlägen für indische Kunden führen. SMBC hatte sich zuvor ähnlich geäußert."

Ganz richtig so. Ich war schon öfter in Indien und kenne deren Habitus und Mentalität recht gut. Eine stille Enteignung der Leasinggeber darf ruhig künftig auf die Leasingraten durchschlagen.

Dieser Beitrag wurde am 02.06.2023 12:16 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.06.2023 - 12:57 Uhr
UserEricM
User (5488 Beiträge)
Wäre das nach deutschem Insolvenzrecht oder in den USA unter Chapter 11 nicht ähnlich?

Im Insolvenzrecht geht es ja primär um "Gläubigerschutz" also Schutz der Firma _vor_ ihren Gläubigern wie zB Leasinggebern mit dem Ziel, den Betrieb der Firma möglichst zu erhalten.

Von daher gehört die Insolvenz eines Kunden zu den normalen Risiken von Leasinggesellschaften.
Ist dieser Fall in Indien jetzt irgendwie speziell oder wird hier einfach das übliche mediale Genöle von Firmen wiedergegeben, die überrascht feststellen, dass sie sich an Gesetze halten müssen?

Dieser Beitrag wurde am 02.06.2023 12:59 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.06.2023 - 16:23 Uhr
UserNunja
User (20 Beiträge)
Denke es besteht ein Unterschied ob der Flugbetrieb eingestellt ist oder nicht. Soweit mir bekannt ist er eingestellt. Es gibt Bestrebungen diesen wieder aufzunehmen, ob dies gelingt ist z.Zeit offen. Anders war es nach Chapter 11 z.B. vor mehreren Jahren bei United und Delta. Diese hatten nie den Flugbetrieb eingestellt. Ähnlich war es auch bei der Condor. Auch hier wurde der Flugbetrieb nicht eingestellt. Daher kann ich verstehen, dass einige Leasingfirmen nervös werden.
Beitrag vom 03.06.2023 - 08:00 Uhr
UserDocBird
User (2 Beiträge)
Wenn sich ein Leasinggeber jetzt über das indische Insolvenzrecht ärgert, der vorher ein oder mehrere Flugzeuge an einen indischen Kunden verleast hat, ohne sich die rechtliche Situation ganz genau anzuschauen, dann ist er echt selbst schuld...

Meiner Meinung nach ist das eher ein klarer Haftungsfall für die Geschäftsführung, wenn man die Verträge geschlossen hat, ohne sich umfassend über die Risiken zu informieren. Und die Insolvenz des Leasingnehmers ist nun wirklich ein naheliegendes Risiko!

Die Äußerung, dass die Maschinen nicht im Eigentum des Leasingnehmers stehen, zeugen auch nur von Ahnungslosigkeit, weil es auf die Frage des Eigentums für das Recht zum Besitz eben gerade nicht ankommt. Und dass das indische Insolvenzrecht dem Unternehmen Zeit gewährt, seinen Betrieb zu reorganisieren und wieder auf die Beine zu stellen, ist nun auch nicht ungewöhnlich. Das ist in anderen Ländern, einschließlich Deutschlands, nun auch nicht anders...