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Beitrag vom 15.04.2021 - 00:37 Uhr
UserPLANEtruth
FQTV CC-Lover Selbstzahlen
User (696 Beiträge)
Ich werde es weiterhin nicht verstehen warum es wettbewerbsrechtlich möglich ist, auf einem der am härtersten umkämpften märkte - wie z.b. Flugreisen für TOuristik - sonst wären ja die Margen nicht so niedrig,
das

1. ein Konkurrent (und das ist die Condor für die LH) Zugeliefert werden muss

2. das zu einem vergünstigten Tarif

3. mit einem Check through

4. mit übernahme der Haftung im Verspätungsfall für Strecken die man nicht betreibt

Das geht mir einfach nicht in den Kopf.
Würde man das z.b. auf die Bahn anwenden, dann müsste man die morgen zusperren.
Touristik Fernreisen sind leicht zu substituieren, es gibt massig Anbieter und die Condor spielt überhaupt keine Rollen in diesem Markt.
Airlines gibt es in Europa wie sand am Meer und viele fliegen von und nach FRA bzw. sind gut zu erreichen.

Ich kann das einfach 0 nachvollziehen, denn wo waren die Wettbewerbshüer denn als LCCs mit Drückeberger Modellen den Markt aufgemischt haben oder wo waren sie als Scheich finanzierte Carrier vom Golf die Langstrecke angegriffen haben?

Ich kann es nicht verstehen.


Ich denke Sie haben hier einige Sachverhalte nicht so ganz verstanden?

Die "Scheichs" haben in Deutschlands mit aufgekauften Fluggesellschaften NIE eine Langstrecke in direkter Konkurrenz zu einer Lufthansa Group aufgebaut. ALLE airberlin Langstrecken waren entweder zu erst da oder wurden nie auch gleichen Linien bedient wie die Strecken der Lufthansa, im Gegenteil, die Lufthansa hat dann als diese gemerkt hat dass z.B. Berlin-New York JFK ein guter Markt sein koennte die airberlin attackieren wollen, selbes mit der Strecke nach Kapstadt, hier war Airberlin schon laengst am Markt und etabliert, als Jahre spaeter die Lufthansa meinte nun ebenfalls Muenchen-Kapstadt zu fliegen.
Spaeter wirde dann noch Duesseldorf-Miami probiert, wo eine Airberlin laengst geflogen ist und dann ploetzlich eine Lufthansa den Kragen nicht voll genug bekommen konnte, also wurde auch Duesseldorf-Miami geflogen.
ALLES weit nach der Airberlin, wer hat also nun wen auf diversen Langstrecken angegriffen?

Bei jedem Durchgangstarif haftet immer die zubringende Fluggesellschaft, bei einem Feeder nach FRA also die Lufthansa (oder eine durchfuehrende Lufthansa Group Airline) falls diese einen Schaden (Weiterflug verpasst wegen selbst verschuldeten Gruenden, z.B. Verspaetung, Flug storniert, Technical) verursacht, so ist das nun mal mit diesen Durchgangstarifen, gilt auch fuer andere Interline Partner, wenn z.B. Etihad die im Codeshare mit Lufthansa Abu Dhabi-Frankfurt fliegt, der Passagier aber in einem Durchgangstarif einen Trip Abu Dhabi-Frankfurt-Hamburg gebucht hat und der Flug nach Frankfurt zu spaet landet und Umsteigezeiten nicht eingehalten werden koennen und somit eine Uebernachtungnin FRA faellig wird weil es zu passenden Zeiten keinen Flug mehr mit Lufthansa nach Hamburg gibt und der gebuchte Flug nicht warten konnte, dann haftet hier der Zubringer, was dann eben Etihad ist.

Check trough wie Sie so schoen schreiben, das gibt es auch auf NICHT Codeshare Fluegen und wird mit vielen diversen Fluggesellschaften im Interline Abkommen verhandelt.
Erleichtert nur den Fluggast das Reisen, die Haftung traegt hier allerdings meist die letzte Fluggesellschft. d.h. wenn die Lufthansa das Gepaeck in Berlin eines Condor Langstreckenpassagiers nicht einlaedt und dann der naechste Flug zum Transit in Frankfurt zu knapp ist dass der Koffer in Deutschland bleiben muss und nicht am Zielflughafen mit Condor landet, dann haftet hier die Condor obwohl diese nichts dafuer kann!
Hier geht es nur um den Komfort des Fluggastes. Die Haftung wuerde im genannten Fall dann die Condor treffen (auch ohne eigenes Verschulden, da der Koffer ja eigentlich von Lufthansa nicht verladen wurde).


Zu Ihrem Einwurf eines verguenstigten Tarifs, hier ist anzumerken, dass alle Tarife und Verfugbarkeiten ueber diverse Buchungsklassen geregelt werden, diese muessen dann auch immer erst verfuegbar sein am Tag der Buchung eines Lufthansa/Condor Transit Passagiers. Ist die benoetigte Buchungsklasse im System der Lufthansa nicht mehr verfuegbar oder wurde nur mit 4 Plaetzen angeboten zum vorher verhandelten Festpreis, dann kann auch ein Condor Passagier keinen Lufthansa Zubringer nach/von Frankfurt buchen wenn die Verfuegbarkeit nicht gegeben ist!
Vielleicht kann der Zubringerflug dann in einer hoeheren Tarifklasse gebucht werden, das unterliegt aber IMMER der Kontrolle der Lufthansa, also steuert hier die Lufthansa (was alles in Indien passiert auf allen Lufthansa Fluegen, je nach Auslastung und Buchungslage) die Verfuegbarkeit, sozusagen Angebot und Nachfrage regelt immer der 1. Anbieter, in diesem Fall die Lufthansa.
Denn wenn die Lufthansa (zum Festpreis des Zubringerflugs) die benoetigte Buchungsklasse nicht mehr als verfuegbar freigibt, auch wenn noch 0 Passagiere auf diesem Flug gebucht sein sollten, dann kann der Condorpassagier keinen Festpreis Zubringerflug nach Frankfurt buchen, evtl. gegen Aufpreis in einer teureren Buchungsklasse, falls diese verfuegbar sein sollte.
ABER, gesteuert wird sowas nur von der Lufthansa selbst.
Zu welchem "Festpreis" diese den Zubringer an die Condor verkauft, das wird vor Saisonbeginn verhandelt.

Wie Sie bestimmt bemerkt haben, sind Ihre "Scheichs" nun Partner der Lufthansa, nachdem die Airberlin so toll von der Lufthansa Group aus dem Markt gedraengt wurde, solltebich nun fragen, . . . . wo waren da die Wettbewerbshueter als ploetzlich die Lufthansa Chefetage schon immer nach Abu Dhabi flog, und das noch zu Airberlin Zeiten!?

Ihre so in Schutz genommene Lufthansa hat mehr Dreck am Stecken als sich das viele Flieger vorstellen koennen!
Beitrag vom 15.04.2021 - 07:11 Uhr
Usercontrail55
User (4582 Beiträge)
Denn wenn die Lufthansa (zum Festpreis des Zubringerflugs) die benoetigte Buchungsklasse nicht mehr als verfuegbar freigibt, auch wenn noch 0 Passagiere auf diesem Flug gebucht sein sollten, dann kann der Condorpassagier keinen Festpreis Zubringerflug nach Frankfurt buchen, evtl. gegen Aufpreis in einer teureren Buchungsklasse, falls diese verfuegbar sein sollte.
ABER, gesteuert wird sowas nur von der Lufthansa selbst.
Zu welchem "Festpreis" diese den Zubringer an die Condor verkauft, das wird vor Saisonbeginn verhandelt.
Ich denke wir können unterstellen, dass da auch bestimmte Kontingente zu bestimmten Zeitpunkten vor Abflug vereinbart worden sind ;-)
Beitrag vom 15.04.2021 - 08:04 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Ich werde es weiterhin nicht verstehen warum es wettbewerbsrechtlich möglich ist, auf einem der am härtersten umkämpften märkte - wie z.b. Flugreisen für TOuristik - sonst wären ja die Margen nicht so niedrig,
das

1. ein Konkurrent (und das ist die Condor für die LH) Zugeliefert werden muss

2. das zu einem vergünstigten Tarif

3. mit einem Check through

4. mit übernahme der Haftung im Verspätungsfall für Strecken die man nicht betreibt

Das geht mir einfach nicht in den Kopf.
Würde man das z.b. auf die Bahn anwenden, dann müsste man die morgen zusperren.
Touristik Fernreisen sind leicht zu substituieren, es gibt massig Anbieter und die Condor spielt überhaupt keine Rollen in diesem Markt.
Airlines gibt es in Europa wie sand am Meer und viele fliegen von und nach FRA bzw. sind gut zu erreichen.

Ich kann das einfach 0 nachvollziehen, denn wo waren die Wettbewerbshüer denn als LCCs mit Drückeberger Modellen den Markt aufgemischt haben oder wo waren sie als Scheich finanzierte Carrier vom Golf die Langstrecke angegriffen haben?

Ich kann es nicht verstehen.
Vielleicht hilft Ihnen das ja auf die Sprünge...

1. Das Wettbewerbsrecht ist im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)” geregelt. Es ist vom Kartellrecht abzugrenzen, welches im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)” geregelt ist. Beide Gesetze schützen den Wettbewerb, aber unter unterschiedlichen Aspekten. Das GWB will sicherstellen, dass es überhaupt einen Wettbewerb gibt (also Monopole und Preisabsprachen in Märkten mit nur wenigen Anbietern verhindern), das UWG will unlautere Wettbewerbshandlungen einzelner Anbieter in einem funktionierenden Markt bekämpfen.

2. Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Hier: Durch die Marktmacht der LHG würde durch die einseitige Beendigung des Vertrages einem Mittbewerber plötzlich der ungehinderte Zugang zum Markt verwehrt. Das würde nach Ansicht mehrerer Behörden den Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens widersprechen.


Dem muss man sich nicht anschließen, nützt aber nix. Ist dann so.


Danke, ich kenne mich gut aus.

Erklären sie bitte den Zusammenhang, mir ist das unbegreiflich.
Das eine Wettbewerbsbehörde das auflösen eines Vertrags verhindert. Der eh am auslaufen ist.

Die Condor kann doch

a) jederzeit ihre Pax weiterhin von LH zu normalen Preisen shutteln lassen
b) ihre Pax anderweitig zubringen
c) selbst Feedern

Neben dem, wo ist es ein Problem das neben der LH eine Condor - eine lächerlich kleine Airline die eigentlich der rede nicht wert ist, seit anno dazumal Insolvent ist und selbst vor ihrer Insolvenz maximal marginal verdient hat - keine dt. Airline mehr existiert?
Auf der einen Seite wird von enromen Wettbewerbsdruck gesprochen - und der ist da, teilweise können sie fliegen und das teuerste am Flug ist der Weg zum Flughafen.
Auf der anderen Seite wird dann eine Airlines wie Condor massiv wettbewerbsrechtlich geschützt, in einem Vorgang den ich noch nicht gesehen habe.
Ich verstehe auch nicht, warum z.b. die Air Canada Air Transat Fusion durch die EU Wettbewerbshüter quasi verhindert wurde.
Denn neben den beiden Airlines fliegen halt noch min. die 3 grossen FSC aus Europa nach Canada, und es gibt zahlreiche Wege über die USA mit allen 3 grossen US Carriern.

Gleichzeitig wird bei Alitalia quasi der Stecker gezogen - in meinen Augen zu recht - mit Blick auf unlauteren Wettbewerb durch Staatsfinanzierung der Airline.

Und gegen die Petro $ die in Emirates, Qatar und Etihad geflossen sind oder Erdowahns größenWahn mit Turkish Airlines macht die EU nichts?

Verhindert aber gleichzeitig eine Marktbereinigung in Dtl. und Canada?

Spanien z.b. hat inzwischen auch nurnoch eine Airline, Asiana und Korean gehen zusammen,
HK und Cathay Pacific gehen zusammen, alle diese grossen Drehkreuze haben in Zukunft nurnoch eine Airline.

Trotzdem ist der Wettbewerb in Asien ungebrochen stark.

Europa hat doch mit IAG, AF-FLM, LH, FR, Easyjet, Wizz in jedem Fall genug wettbewerb. Und da sind all die kleinen Airlines noch nicht mal erwähnt, SAS, LOT, Alitalia, etc. etc.
Beitrag vom 15.04.2021 - 08:15 Uhr
Usercontrail55
User (4582 Beiträge)
Ich werde es weiterhin nicht verstehen warum es wettbewerbsrechtlich möglich ist, auf einem der am härtersten umkämpften märkte - wie z.b. Flugreisen für TOuristik - sonst wären ja die Margen nicht so niedrig,
das

1. ein Konkurrent (und das ist die Condor für die LH) Zugeliefert werden muss

2. das zu einem vergünstigten Tarif

3. mit einem Check through

4. mit übernahme der Haftung im Verspätungsfall für Strecken die man nicht betreibt

Das geht mir einfach nicht in den Kopf.
Würde man das z.b. auf die Bahn anwenden, dann müsste man die morgen zusperren.
Touristik Fernreisen sind leicht zu substituieren, es gibt massig Anbieter und die Condor spielt überhaupt keine Rollen in diesem Markt.
Airlines gibt es in Europa wie sand am Meer und viele fliegen von und nach FRA bzw. sind gut zu erreichen.

Ich kann das einfach 0 nachvollziehen, denn wo waren die Wettbewerbshüer denn als LCCs mit Drückeberger Modellen den Markt aufgemischt haben oder wo waren sie als Scheich finanzierte Carrier vom Golf die Langstrecke angegriffen haben?

Ich kann es nicht verstehen.
Vielleicht hilft Ihnen das ja auf die Sprünge...

1. Das Wettbewerbsrecht ist im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)” geregelt. Es ist vom Kartellrecht abzugrenzen, welches im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)” geregelt ist. Beide Gesetze schützen den Wettbewerb, aber unter unterschiedlichen Aspekten. Das GWB will sicherstellen, dass es überhaupt einen Wettbewerb gibt (also Monopole und Preisabsprachen in Märkten mit nur wenigen Anbietern verhindern), das UWG will unlautere Wettbewerbshandlungen einzelner Anbieter in einem funktionierenden Markt bekämpfen.

2. Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Hier: Durch die Marktmacht der LHG würde durch die einseitige Beendigung des Vertrages einem Mittbewerber plötzlich der ungehinderte Zugang zum Markt verwehrt. Das würde nach Ansicht mehrerer Behörden den Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens widersprechen.


Dem muss man sich nicht anschließen, nützt aber nix. Ist dann so.


Danke, ich kenne mich gut aus.

Sorry, dann verstehe ich Ihr Unverständnis nicht.
Beitrag vom 15.04.2021 - 09:09 Uhr
UserNostradamus
User (99 Beiträge)
Ich werde es weiterhin nicht verstehen warum es wettbewerbsrechtlich möglich ist, auf einem der am härtersten umkämpften märkte - wie z.b. Flugreisen für TOuristik - sonst wären ja die Margen nicht so niedrig,
das

1. ein Konkurrent (und das ist die Condor für die LH) Zugeliefert werden muss

2. das zu einem vergünstigten Tarif

3. mit einem Check through

4. mit übernahme der Haftung im Verspätungsfall für Strecken die man nicht betreibt

Das geht mir einfach nicht in den Kopf.
Würde man das z.b. auf die Bahn anwenden, dann müsste man die morgen zusperren.
Touristik Fernreisen sind leicht zu substituieren, es gibt massig Anbieter und die Condor spielt überhaupt keine Rollen in diesem Markt.
Airlines gibt es in Europa wie sand am Meer und viele fliegen von und nach FRA bzw. sind gut zu erreichen.

Ich kann das einfach 0 nachvollziehen, denn wo waren die Wettbewerbshüer denn als LCCs mit Drückeberger Modellen den Markt aufgemischt haben oder wo waren sie als Scheich finanzierte Carrier vom Golf die Langstrecke angegriffen haben?

Ich kann es nicht verstehen.
Vielleicht hilft Ihnen das ja auf die Sprünge...

1. Das Wettbewerbsrecht ist im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)” geregelt. Es ist vom Kartellrecht abzugrenzen, welches im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)” geregelt ist. Beide Gesetze schützen den Wettbewerb, aber unter unterschiedlichen Aspekten. Das GWB will sicherstellen, dass es überhaupt einen Wettbewerb gibt (also Monopole und Preisabsprachen in Märkten mit nur wenigen Anbietern verhindern), das UWG will unlautere Wettbewerbshandlungen einzelner Anbieter in einem funktionierenden Markt bekämpfen.

2. Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Hier: Durch die Marktmacht der LHG würde durch die einseitige Beendigung des Vertrages einem Mittbewerber plötzlich der ungehinderte Zugang zum Markt verwehrt. Das würde nach Ansicht mehrerer Behörden den Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens widersprechen.


Dem muss man sich nicht anschließen, nützt aber nix. Ist dann so.


Danke, ich kenne mich gut aus.

Sorry, dann verstehe ich Ihr Unverständnis nicht.

Die große Krügerklappe muss irgendwann mal bei Condor durchgefallen sein. Jetzt hofft er bei Discover endlich einen Job auf der Langstrecke zu kriegen und da stört Condor natürlich. Der ganze Hass auf Condor kann schon mal die Wahrnehmung vernebeln, selbst wenn man sich da angeblich so gut auskennt.
Beitrag vom 15.04.2021 - 12:18 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)

Die "Scheichs" haben in Deutschlands mit aufgekauften Fluggesellschaften NIE eine Langstrecke in direkter Konkurrenz zu einer Lufthansa Group aufgebaut. ALLE airberlin Langstrecken waren entweder zu erst da oder wurden nie auch gleichen Linien bedient wie die Strecken der Lufthansa, im Gegenteil, die Lufthansa hat dann als diese gemerkt hat dass z.B. Berlin-New York JFK ein guter Markt sein koennte die airberlin attackieren wollen, selbes mit der Strecke nach Kapstadt, hier war Airberlin schon laengst am Markt und etabliert, als Jahre spaeter die Lufthansa meinte nun ebenfalls Muenchen-Kapstadt zu fliegen.

LTU/AB hat die Strecke von München nach Kapstadt im Sommer 2011 aufgegeben, Lufthansa hat die Strecke erst ein Jahr später im Winter 2012/13 aufgenommen.
Wo sehen Sie da einen Zusammenhang?

Spaeter wirde dann noch Duesseldorf-Miami probiert, wo eine Airberlin laengst geflogen ist und dann ploetzlich eine Lufthansa den Kragen nicht voll genug bekommen konnte, also wurde auch Duesseldorf-Miami geflogen.

Dann hat LTU/AB auch noch Duesseldorf-New York probiert, wo eine Lufthansa laengst geflogen ist und dann ploetzlich eine LTU/AB den Kragen nicht voll genug bekommen konnte, also wurde auch Duesseldorf-New York geflogen.

Ja, so ist das mit der Marktwirtschaft! Einfach bitte mal die Fakten checken!

Dieser Beitrag wurde am 15.04.2021 12:18 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 15.04.2021 - 13:17 Uhr
UserPLANEtruth
FQTV CC-Lover Selbstzahlen
User (696 Beiträge)

Die "Scheichs" haben in Deutschlands mit aufgekauften Fluggesellschaften NIE eine Langstrecke in direkter Konkurrenz zu einer Lufthansa Group aufgebaut. ALLE airberlin Langstrecken waren entweder zu erst da oder wurden nie auch gleichen Linien bedient wie die Strecken der Lufthansa, im Gegenteil, die Lufthansa hat dann als diese gemerkt hat dass z.B. Berlin-New York JFK ein guter Markt sein koennte die airberlin attackieren wollen, selbes mit der Strecke nach Kapstadt, hier war Airberlin schon laengst am Markt und etabliert, als Jahre spaeter die Lufthansa meinte nun ebenfalls Muenchen-Kapstadt zu fliegen.

LTU/AB hat die Strecke von München nach Kapstadt im Sommer 2011 aufgegeben, Lufthansa hat die Strecke erst ein Jahr später im Winter 2012/13 aufgenommen.
Wo sehen Sie da einen Zusammenhang?

Spaeter wirde dann noch Duesseldorf-Miami probiert, wo eine Airberlin laengst geflogen ist und dann ploetzlich eine Lufthansa den Kragen nicht voll genug bekommen konnte, also wurde auch Duesseldorf-Miami geflogen.

Dann hat LTU/AB auch noch Duesseldorf-New York probiert, wo eine Lufthansa laengst geflogen ist und dann ploetzlich eine LTU/AB den Kragen nicht voll genug bekommen konnte, also wurde auch Duesseldorf-New York geflogen.

Ja, so ist das mit der Marktwirtschaft! Einfach bitte mal die Fakten checken!

Stimmt nicht ganz, Lufthansa hat die Strecke Duesseldorf-Newark geflogen, nicht JFK.
Was in den 80'er Jahren mal geflogen wurde ist hier nicht wertend, denn auf der Strecke DUS-JFK war die AB fuehrend und die Lufthansa hat mit Ihrem ewigen Wechsel in Duesseldor und der Aufloesungsankuendigung der Station DUS sowie der Streckenfuehrung nach New York JFK oder Newark ewig gehadert und Ab hat damals die Strecke fest eingefuerht und dann sogar teisl aus 2x taeglich ausgebaut.
Somit passt der Vergleich (um den es hier eingentlich ging) dass die von Scheichs gekaufte Airline in direkter Konkurrenz zur Lufthansa flight NICHT!
Die Lufthansa ist und bleibt ein Dr***sverein in meinen Augen, daran wird sich nichts aendern, und wenn Sie noch 1000x versuchen diese 5*Firma als unnahbar darzustellen.
Beitrag vom 15.04.2021 - 13:38 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)

Die "Scheichs" haben in Deutschlands mit aufgekauften Fluggesellschaften NIE eine Langstrecke in direkter Konkurrenz zu einer Lufthansa Group aufgebaut. ALLE airberlin Langstrecken waren entweder zu erst da oder wurden nie auch gleichen Linien bedient wie die Strecken der Lufthansa, im Gegenteil, die Lufthansa hat dann als diese gemerkt hat dass z.B. Berlin-New York JFK ein guter Markt sein koennte die airberlin attackieren wollen, selbes mit der Strecke nach Kapstadt, hier war Airberlin schon laengst am Markt und etabliert, als Jahre spaeter die Lufthansa meinte nun ebenfalls Muenchen-Kapstadt zu fliegen.

LTU/AB hat die Strecke von München nach Kapstadt im Sommer 2011 aufgegeben, Lufthansa hat die Strecke erst ein Jahr später im Winter 2012/13 aufgenommen.
Wo sehen Sie da einen Zusammenhang?

Spaeter wirde dann noch Duesseldorf-Miami probiert, wo eine Airberlin laengst geflogen ist und dann ploetzlich eine Lufthansa den Kragen nicht voll genug bekommen konnte, also wurde auch Duesseldorf-Miami geflogen.

Dann hat LTU/AB auch noch Duesseldorf-New York probiert, wo eine Lufthansa laengst geflogen ist und dann ploetzlich eine LTU/AB den Kragen nicht voll genug bekommen konnte, also wurde auch Duesseldorf-New York geflogen.

Ja, so ist das mit der Marktwirtschaft! Einfach bitte mal die Fakten checken!

Stimmt nicht ganz, Lufthansa hat die Strecke Duesseldorf-Newark geflogen, nicht JFK.
Was in den 80'er Jahren mal geflogen wurde ist hier nicht wertend, denn auf der Strecke DUS-JFK war die AB fuehrend und die Lufthansa hat mit Ihrem ewigen Wechsel in Duesseldor und der Aufloesungsankuendigung der Station DUS sowie der Streckenfuehrung nach New York JFK oder Newark ewig gehadert und Ab hat damals die Strecke fest eingefuerht und dann sogar teisl aus 2x taeglich ausgebaut.
Somit passt der Vergleich (um den es hier eingentlich ging) dass die von Scheichs gekaufte Airline in direkter Konkurrenz zur Lufthansa flight NICHT!

Naja, New York ist New York, das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen. Und da hat sich LTU draufgesetzt, OBWOHL DAS EINE LUFTHANSA STRECKE WAR - Heul -.

Die Lufthansa ist und bleibt ein Dr***sverein in meinen Augen, daran wird sich nichts aendern, und wenn Sie noch 1000x versuchen diese 5*Firma als unnahbar darzustellen.

Das ist doch nichts neues, aber immerhin bezeichnen Sie sie als 5*Firma. Das hätte keiner erwartet :)
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