>... schon auf Staatskosten in den JVA's untergebracht...
Googeln Sie bei Interesse mal "Haftkostenbeitrag".
Gegoogelt: "Der Haftkostenbeitrag ist nicht der volle Tagessatz der Haft, sondern nur ein zusätzlicher Betrag, den die Justizvollzugsanstalt in bestimmten Fällen erhebt. Nach § 51 JVollzGB III wird er in Höhe des sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerts berechnet; eine juristische Übersicht nennt dafür rund 15 Euro pro Tag als Größenordnung.
Für Schwarzfahrer in Ersatzfreiheitsstrafe
Bei Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens fällt dieser Haftkostenbeitrag aber oft gar nicht an, weil er nur bei freier Beschäftigung, Selbstbeschäftigung oder bei bestimmten Einkünften während der Haft erhoben wird. Maßgeblich ist also nicht das Schwarzfahren selbst, sondern ob die betroffene Person während der Haft überhaupt anrechenbare Einkünfte hat.
Wichtig zur Abgrenzung
Die Haftkosten für den Staat liegen in Deutschland eher bei etwa 160 bis 200 Euro pro Häftling und Tag, aber das ist nicht der Haftkostenbeitrag des Gefangenen. Der Haftkostenbeitrag ist nur ein kleiner Teil davon und auf die auf die Person entfallenden Einkünfte begrenzt."
Was also wollen Sie uns mit Ihrer Aufforderung sagen?
Ich habe niemanden zu irgendetwas aufgefordert.
Meine Antwort war an @Heinzi gerichtet. Allein ihm habe ich vorgeschlagen, den Begriff nachzulesen. Der Vorschlag war auch an eine Bedingung geknüpft: "bei Interesse"
Mit Ihnen hat das gar nichts zu tun.
