Beitrag vom 03.09.2019 - 14:52 Uhr
War der Flieger nicht bei LBAS in der Wartung? Wäre mir neu, dass Bombardier in Schönefeld auch noch eine eigenständige Wartung hat.
Und LBAS gehört zu 51% der Lufthansa und nur zu 29% Bombardier.
Beitrag vom 03.09.2019 - 15:18 Uhr
Aus Klimaschutzgründen sollte hier - auch zur Stärkung der Vorbildfunktion - auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet werden, ein e-Golf und eine solarbetriebene Anlage für Videotelefonie sind ausreichend und zeitgemäß.
Beitrag vom 03.09.2019 - 21:45 Uhr
Modhinweis
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Fly-away Moderator
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Beitrag vom 03.09.2019 - 18:58 Uhr
User YankeeZulu1 User (127 Beiträge)
in einem dem privaten Recht unterliegenden Bereicht wäre wohl der Verursacher (Bombardier) zu Schadenersatz verpflichtet, der Betrag würde sich wohl am Zeitwert der Maschine orientieren, ggf zzgl durch den Zwischenfall entstandene Kosten.
Im öffentlich-rechtlichen Bereich könnte das anders sein; vllt kennt sich da jemand aus und gibt Hinweise?
Ich hoffe, daß nicht der Steuerzahler dafür gerade stehen muß.
Dieser Beitrag wurde am 03.09.2019 21:45 Uhr bearbeitet.