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Beitrag 1 - 8 von 8
Beitrag vom 26.03.2020 - 09:33 Uhr
Usershuttle737
User (234 Beiträge)
Dass Kunden keine Entschädigungen bekommen...
nachvollziehbar und verständlich!
Dass der Ticketpreis nicht zurueck bezahlt wird...
Geht garnicht!
Beitrag vom 26.03.2020 - 13:42 Uhr
UserCharlie-Alpha
User (308 Beiträge)
@Shuttle737:

Was genau geht daran gar nicht!?
Vor allem angesichts den Notstands, der gerade global herrscht.

Hast Du beispielsweise in den letzten fünf Jahren mal in einem Elektromarkt was zurück gebracht?
In zahlreichen anderen Branchen ist es inzwischen völlig Gang und Gäbe, dass man Gutscheine (und keine Auszahlungen) erhält.
Beitrag vom 26.03.2020 - 13:57 Uhr
UserPLANEtruth
FQTV CC-Lover Selbstzahlen
User (698 Beiträge)
Erstattung (falls Tarif erstattbar!) erst am Tag des tatsaechlichen Reisetages, falls nicht erstattbar, aber Flug wurde durch Airline storniert oder es besteht imme rnoch Reisewarnung des Staates fuer Zielgebiet oder Einreiseverbot, dann muss die Airline haften und erstatten, denn schliesslich hatten diese auch schon die Geldmittel seit dem Kauf eines Tickets. Fall eine Firma dann immer noch nicht wirtschaftlich haushalten kann, dann sollte man die ganze Regelung fuer die Zukunft WELTWEIT ueberdenken, Dank IATA, und Tickets werden auch in Zukunft erst am Tag der Reise mit einem Geldfluss ueber die IATA an die Fluggesellschaft weitergeleitet, somit hat der Kunde immer noch das Recht an sein Geld zu kommen, da dieses vom Kaufdatum bis zum Abreisetag von der IATA verwaltet wird, also als Treuhand oder Verwalter der Finanzen, diejenigen, die DIREKT bei einer Fluggesllschaft (auf Homepage, Direktvertrieb, Reiseveranstalter usw.) buchen, unterliegen sowieso anderen Haftungen, so kann eines der grossen Probleme in der Airline Branche unterbunden werden und das Billigdasein der Airlines hat endlich ein Ende und jeder der dennoch bei den vielen NON IATA Fluggesllschaften oder direkt bei der Airline bucht, das Problem selbst und nicht alle, die weltweit davon betroffen sind.
Auszahlung am Tag des tatsaechlich geplanten Fluges gibt den Fluggesellschaften auch wieder mehr liquiditaet und somit Zeit Prozesse in Bewegung zu bringen, aber mit Gutscheinen wird mit dem "Ausfall" (Tod, Krankheit usw.) des Reisenden der das Geld der Fluggesellschaft ja sowieso schon seit dem Kauf des Tickets ohne Kosten und Zinsen zur Verfuegung stellt, gerechnet und am Ende ist dass ein Nettogewinn fuer diese Fluggesellschaften die anscheinend nicht wirtschaften koennen?
Laesst jemand ein Haus bauen, gibt es Zahlung nach erbrachter Leistung und nicht 100% im Voraus und bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung ist alles als Kredit in irgendeiner Forma gutgeschrieben, jeder Einzelne muss ueberlebem so auch der einzelne Passagier der schon seit Monaten das Ticet voll bezahlt hat!
Keine Leistung, daher voller Betrag am Tag der zu erbringenden Leistung das Geld zurueck!
Hoehere Gewalt hin oder her!
Wo bleibt hier eigentlich die IATA, schlafen die Schweizer hier???
Wofuer hat diese Organisation eingentlich seit Jahren hohe Gebuehren von den IATA Fluggesellschaften kassiert, um nun still zu sein und nichts zu tun?
Ich denke diese Momentane Lage lehrt jeden!?
Die Zeiten des Vertrauens sind laengst vorbei, nicht zurletzt Airlines zu verdanken die dem Modell der Billigflieger ausserhalb der IATA geflogt sind und alles im Eigenvertrieb regeln wollen.
Falls tatsaechlich eine Regierung (wie angeblich auch schon in der Schweiz?) nun auf eine Gutscheinregelung setzt, das ist der falsche Weg.
Es kann ja wohl nicht sein, dass Kunden ein Unternehmen finanziell aushalten und nun mit einem Gutschein hingehlaten werden, den viele vielleicht erst in 1 Jahr zum naechsten Urlaub einloesen koennten und diese Gutscheine (wie im Moment schon von US Airlines und auch der Lufthansa-Group) nur 1 Jahr ab dem original Kaufdatum des Originalfluges gueltig sind??
Fehler im System!
Eine Familie die 2019 im Juni einen Flug fuer April 2020 gebucht hat weil man fuer 4 Pers. Geld sparen wollte und noch die guenstigsten Klassen buchen konnte, wuerde somit den gesamten Wert verlieren, da der original Buchungstermin bei stornierung aengst in der Vergangenheit liegt, obwohl die Fluggesellschaft nun schon seit fast 1 Jahr mit dem Geld dieser Familie gehaushaltet hat, zinslos und wenn nun eine Fluggesllschaft sagt, dass diese Billigtarife mit 10 monatiger Vorausbuchung kaum Profit abwerfen, dann frage ich mich warum werden solche Tarife dann ueberhaubt angeboten und warum muss die Masse fliegen? Noch schlimmer, bei jeder normalen Stornierung behalten sich die meisten Fluggesellschaften den Kerosinzuschlag ein (da nicht erstattbar!), das ist ein 100% Gewinn fuer die Airlines, da diese auch das Kerosin nicht brauchen, da der Passagier ja storniert hat!
Es ist laengst ein Ueberdenken der ganzen Vorgehensweise der Fluggesellschaften noetig!
Gutschein, ein NO GO!!! Auszahlung nicht jetzt, sondern am Tag des eigentlichen Flugtages, OK!
Beitrag vom 26.03.2020 - 14:09 Uhr
Userphcmbauer
User (3 Beiträge)
Herr Bareiß hat wohl Lagerkoller. Erstens ist die Erstattung der Flugpreise bei Ausfall der Beförderung bereits durch EU Verordnung umgesetzt, daher kann der Vorschlag national gar nicht mehr umgesetzt werden. Das betrifft im übrigen nicht nur den Luftverkehr. zweitens erachte ich eine allein schon nationale Mehrheit hier sehr fraglich, geschweige denn eine europäische. Also viel lärm um nix. Aber vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH
Beitrag vom 26.03.2020 - 14:30 Uhr
UserArctifox
User (1 Beiträge)
@Shuttle737:

Was genau geht daran gar nicht!?
Vor allem angesichts den Notstands, der gerade global herrscht.

Hast Du beispielsweise in den letzten fünf Jahren mal in einem Elektromarkt was zurück gebracht?
In zahlreichen anderen Branchen ist es inzwischen völlig Gang und Gäbe, dass man Gutscheine (und keine Auszahlungen) erhält.

Das ist eigentlich ganz logisch: Wenn die Fluglinie nicht fliegt und das gekaufte Produkt daher gar nicht angeboten wird, hat sie kein Recht, das Geld einzubehalten. Etwas anderes ist es, wenn der Flug angeboten wird, die Fluglinie aber aus Kulanzgründen eine "Stornierung" anbietet, um verunsicherte Passagiere dennoch zum Buchen zu animieren.

Das Beispiel mit dem Elektromarkt macht keinen Sinn, denn das sind ebenfalls Kulanzleistungen der Märkte.
Beitrag vom 26.03.2020 - 15:38 Uhr
UserPLANEtruth
FQTV CC-Lover Selbstzahlen
User (698 Beiträge)
Herr Bareiß hat wohl Lagerkoller. Erstens ist die Erstattung der Flugpreise bei Ausfall der Beförderung bereits durch EU Verordnung umgesetzt, daher kann der Vorschlag national gar nicht mehr umgesetzt werden. Das betrifft im übrigen nicht nur den Luftverkehr. zweitens erachte ich eine allein schon nationale Mehrheit hier sehr fraglich, geschweige denn eine europäische. Also viel lärm um nix. Aber vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH


.... ich denke, diese Anmerkung (vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH ) ist nicht so abwaegig?!?!?! ;-o
Beitrag vom 26.03.2020 - 16:35 Uhr
Userphcmbauer
User (3 Beiträge)
Herr Bareiß hat wohl Lagerkoller. Erstens ist die Erstattung der Flugpreise bei Ausfall der Beförderung bereits durch EU Verordnung umgesetzt, daher kann der Vorschlag national gar nicht mehr umgesetzt werden. Das betrifft im übrigen nicht nur den Luftverkehr. zweitens erachte ich eine allein schon nationale Mehrheit hier sehr fraglich, geschweige denn eine europäische. Also viel lärm um nix. Aber vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH


.... ich denke, diese Anmerkung (vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH ) ist nicht so abwaegig?!?!?! ;-o

Ich finde es traurig dass die Politik hier nicht mit einer praktikablen Hilfe für die Industrie kommt. Unterstellt den Fall das die VO morgen geändert wird, könnte diese nur bisher nicht stornierte Flüge erfassen.

Grundsätzlich ist die Idee, keine Rückzahlung des Preises vorzusehen wenn die Beförderung nicht erbracht wird höchst kritisch.

Ich finde die derzeitige Methodik grundsätzlich in Ordnung. Ja du hast einen Anspruch aber wir können es dir (derzeit) kein Geld geben. Wenn du Geld willst musst du es dir nehmen. Oder akzeptiere den Gutschein.

Dieser Beitrag wurde am 26.03.2020 16:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.03.2020 - 01:38 Uhr
Userbruch63
User (2 Beiträge)
Wissen Sie, mir zahlt keiner was
für die Einbußen die der Virus mit sich bringt.

Ich weiss auch nicht wie es schließlich
weiter geht mit meiner eigenen Situation.

Aber das Geld für meine offenen Tickets
hätte ich jetzt doch ganz gerne zurück,
denn ich bin ja nicht das Kreditinstitut
der Airlines.

Ich/wir zahlen am Ende ja sowieso noch
für die Airlines, über das Steuersäckl, 
sei es als 'Soforthilfe' oder auch im Falle
einer eventuellen Verstaatlichung!

Keine Leistung (und durch Kurzarbeit kaum Kosten) = Geld zurück.

Ähm, und wer zahlt noch für die Kurzarbeit...