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Beitrag 1 - 2 von 2
Beitrag vom 16.09.2017 - 16:31 Uhr
Userbevol
User (165 Beiträge)
Mit dem Urteil dürfte auch das Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit der Piloten an Fahrt aufnehmen, da dieses Urteil auch hierfür Relevanz hat. Die bisherige Argumentation, dass deutsches Recht in Bezug auf die Verleihung von Mitarbeitern keine Anwendung fände, da sie bei Agenturen "angestellt" seien, deren Sitz nicht in deutschem Hoheitsgebiet ist, wird damit wohl hinfällig sein.

Aber Ryanair wird das in der Presse natürlich mal wieder als Schutz der etablierten Airlines in Deutschland darstellen und von einer Hexenjagd sprechen. Wetten?
Beitrag vom 16.09.2017 - 18:27 Uhr
UserAvokus
User (888 Beiträge)
Jetzt geht das Gezanke doch erst richtig los. Es ist allerhöchste Zeit für eine einheitliche, europaweite Regelung, gerade, aber nicht nur, für das Transportgewerbe. Es kann nicht angehen, dass Arbeitnehmerrechte über Quasi-Offshore Vehicle ausgehebelt werden können. Das Flag of Convenience Modell, dass wir aus der internationalen Schifffahrt kennen darf hier nicht als Maßstab gelten.