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Beitrag 1 - 8 von 8
Beitrag vom 26.07.2018 - 14:26 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Nach EU-Recht ist laut Ryanair keine Entschädigung fällig, wenn "die Gewerkschaft unangemessen und völlig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft handelt".

Wann wurde jemals ein Streik unter der Kontrolle einer Fluggesellschaft durchgeführt oder von dieser als "angemessen" bezeichnet?

Ryanair mal wieder wie man sie kennt.
"Soll uns doch erst mal einer nachweisen, dass das illegal ist"...
Wie bei ihren Arbeitsverträgen
Edit:Typo

Dieser Beitrag wurde am 26.07.2018 15:53 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.07.2018 - 15:09 Uhr
UserEin_Fliegereiint..
User (800 Beiträge)
Allerdings ist ggf. fällig:

- Ersatzbeförderung/Umbuchung auf andere Transportmittel/Airlines/eigene Flüge. Wenn nicht möglich dann volle Erstattung des Ticketpreises.

- Verpflegungsleistungen vor Ort, ggf. mit Hotelübernachtung und Transport.

Auch hier stellt sich FR quer und komplett gegen das EU261, obwohl obig genannte Dinge auch greifen wenn ein Streik vorliegt.
Beitrag vom 27.07.2018 - 10:14 Uhr
Userdlehmann66
User (519 Beiträge)
Ein Streik gegen die befördernde Airline ist kein aussergewöhnliches Ereignis. Es wäre durch Verhandlung bessere Zahlung abwendbar. Hier muss die Airline alles zahlen also alle Unkosten + die Pauschale von min. 250 €. Da gibt es bereits Urteile. Streikt das Bodenpersonal oder die Fluglotsen, dann ist das ein aussergewöhliches Ereignis und von der Airline nicht abwendbar. Hier muss sie nur die Unkosten für eine Ersatzbeförderung zahlen, allerdings für die nächst schnellste zu meinem Ziel d.h. auch z.B. Ticket mit lufthansa Businessclass, weil kein anderes Ticket zu dem Flug mehr verfügbar war und es war der frühestmögliche Flug. Ich habe jetzt schon bestimmt 10 mal easyjet verklagt und immer gewonnen.

Nach Fluggastrecht (Verordnung 261/2004/EG) vom 11. Februar 2004 habe ich folgende Ansprüche bei Nichtbeförderung:

Erstattung des Ticketpreises
frühestmöglicher kostenloser Rückflug zum Abflugort
frühestmögliche Beförderung zum Zielort
Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin (sofern Plätze frei sind)

Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung als Ausgleichsleistung (Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004)[2] zu zahlen:

250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km
400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km
600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km
Beitrag vom 27.07.2018 - 10:19 Uhr
Userdlehmann66
User (519 Beiträge)
einfach googlen, es gibt Anwälte die sind da spezialisiert und nehmen einen alles ab.
Ich könnte auf die Paschale verzichten wenn ich unbürokratisch meine Unkosten für die Ersatzbeförderung erhalte und etwas Unterstützung beim Organisieren, aber nix zahlen zu wollen macht mich hässig und dann will ich alles und auch alle Anwalts- und Prozesskosten.
Beitrag vom 27.07.2018 - 10:26 Uhr
Userdlehmann66
User (519 Beiträge)
Das blöde ist nur die Airlines haben das durchkalkuliert. Die haben Statistiken und wissen bei Flugausfall gibt es vieleicht 3 % solche Arschlöcher wie mich die sich nix gefallen lassen und 97 % fluchen nur und sind sauer aber die scheuen den Aufwand zum Anwalt zu gehen und so rechnet es sich für die Airlines es bei den 3 % drauf ankommen zu lassen. Da alle Airlines es so machen, auch Lufthansa, hat auch keine Kundenverluste zu befürchten. Höchstens Prestigeverluste aber die geht dann auf die ganze Branche, weil ja alle es so machen. Wahrscheilich Lufthansa bei den HON und Senatoren Kunden nicht, aber bei den Holzclass auf jeden Fall auch.
Beitrag vom 27.07.2018 - 13:33 Uhr
User25.1309
User (412 Beiträge)
Das blöde ist nur die Airlines haben das durchkalkuliert. Die haben Statistiken und wissen bei Flugausfall gibt es vieleicht 3 % solche Arschlöcher wie mich die sich nix gefallen lassen und 97 % fluchen nur und sind sauer aber die scheuen den Aufwand zum Anwalt zu gehen und so rechnet es sich für die Airlines es bei den 3 % drauf ankommen zu lassen.

Ich habe schon mehrmals sehr gute Erfahrungen mit einem Online-Service gemacht. Da gibt man seine Flüge ein und sieht gleich, wie viel Geld man, abzüglich der Gebühr, erstattet bekommt.
Flightright Punkt komm.
Beim ersten mal war ich zwar skeptisch, aber die Gutschrift nach ca. 3 Wochen (angekündigt waren 2-3 Monate) hat mich eines Besseren belehrt.

Gruß, 25.1309
Beitrag vom 27.07.2018 - 14:29 Uhr
UserFW 190
User (2112 Beiträge)
Auch wenn ich Ryanair meide, gute Tips. Danke.
Beitrag vom 27.07.2018 - 16:52 Uhr
Userdlehmann66
User (519 Beiträge)
Also mit easyjet und Eurowings wird einem das auch passieren.