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Beitrag vom 05.09.2018 - 09:32 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Ein absurdes Urteil, welches den Airlines vorschreibt das totale Chaos seinen Lauf zu lassen.
Hier soll das Recht Einzelner auf eine Ausgleichszahlung hoher gestellt werden als eine einigermaßen normalen Ablauf des Gesamtbetriebs.
Das hierunter wesentlich mehr Passagiere leiden würden, scheint dem BGH überhaupt nicht zu interessieren
Beitrag vom 05.09.2018 - 10:54 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Komplett "absurd" ist das Urteil in dem vorliegenden Fall nicht. EasyJet hat den Streik als Vorwand benutzt, den (Passagier-)Flug komplett zu streichen, obwohl durchaus Passagiere den Flug noch erreichen konnten, und stattdessen einen Ferryflug (ohne Passagiere) draus gemacht.

Grundsätzlich bleibt ein Streik durchaus "höhere Gewalt", nur so eben nicht :-)

Lesen Sie dazu:  https://tinyurl.com/yap6kutj





Dieser Beitrag wurde am 05.09.2018 10:56 Uhr bearbeitet.