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Beitrag vom 10.11.2021 - 15:10 Uhr
Userunit-er
User (59 Beiträge)
Die eigentliche Frage, die hier gestellt werden muss, ist die, mit welchem Recht die EU in den bilateralen Flugverkehr zweier souveräner (nicht EU) Staaten eingreifen kann und darf.
Zumal dieser Flugverkehr primär rein gar nicht das Gebiet der EU betrifft und auch gar nicht diesen als Ziel hat.
Das nenne ich deshalb unterm Strich Anmaßung, Machtmissbrauch und Überschreitung der Kompetenzen.

Würden die Flüge von Turkish Airlines aus Istanbul direkt auf einem EU-Flughafen enden, sähe die Sachlage natürlich anders aus.
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