Beitrag vom 23.05.2025 - 15:09 Uhr
In der PM der FAUCA (Kläger Verbraucherzentrale) zur Urteilsbegründung habe ich das hier gefunden " … the Air Navigation Act, which states that "the carrier is obliged to carry free of charge in the cabin, as hand luggage, the objects and packages that the passenger carries with him". The only exceptions are "safety reasons, linked to the weight or size of the object in relation to the characteristics of the aircraft"
Der letzte Teil ist wohl 'des Pudels Kern' der jetzigen Diskussion. Ist doch völlig klar das die Auslegung dieser Regel/ des Urteils (was ist es denn, war ja eine PM der Verbraucherzentrale) naturgemäß von den Airlines vs. Verbraucher völlig anders ausgelegt wird.
Aber letztendlich dürfte dann m.E. das 'Hausrecht' der Airlines mehr Gewicht haben.
Btw. Ich bin völlig sicher das FR und Co., wenn denn alle PAXe plötzlich ihr Gepäck aufgeben, das ganz schnell überdenken würde. Denn es führt ja dann zu höheren Kosten am Aiport (Personal, Handling etc.) und wahrscheinlich auch längeren Standzeiten.
Hier stecken alle Airlines m.E. in einer Zwickmühle mit der teilweise sehr großzügigen Auslegung für 'Kabinengepäck' und dem Platzangebot dafür im Flieger.
Nur FR ist da (wiedermal) voraus gegangen und hat eine neue Einnahmequelle erschlossen. Ich bin sicher alle anderen Airlines (EW macht das schon) werden da nachziehen, auch die Nicht-LCC.
Beitrag vom 23.05.2025 - 15:59 Uhr
In der PM der FAUCA (Kläger Verbraucherzentrale) zur Urteilsbegründung habe ich das hier gefunden " … the Air Navigation Act, which states that "the carrier is obliged to carry free of charge in the cabin, as hand luggage, the objects and packages that the passenger carries with him". The only exceptions are "safety reasons, linked to the weight or size of the object in relation to the characteristics of the aircraft"
Der letzte Teil ist wohl 'des Pudels Kern' der jetzigen Diskussion. Ist doch völlig klar das die Auslegung dieser Regel/ des Urteils (was ist es denn, war ja eine PM der Verbraucherzentrale)
Urteil. Der Original Gesetzestext entspricht der PM und legt schon sehr nahe, dass mit ‚angemessen‘ den Spezifikationen des Flugzeugs angemessen gemeint ist. So hat es auch das Gericht gesehen. Mit etwas Fantasie könnte man das anders lesen. Das wird jetzt geklärt. Alles gut, so soll es sein.
Interessant wird sein, wie die EU das liest. Mit dem was da raus kommt, werden alle leben müssen, ob es passt oder nicht.
Beitrag vom 23.05.2025 - 19:00 Uhr
In der PM der FAUCA (Kläger Verbraucherzentrale) zur Urteilsbegründung habe ich das hier gefunden " … the Air Navigation Act, which states that "the carrier is obliged to carry free of charge in the cabin, as hand luggage, the objects and packages that the passenger carries with him". The only exceptions are "safety reasons, linked to the weight or size of the object in relation to the characteristics of the aircraft"
Der letzte Teil ist wohl 'des Pudels Kern' der jetzigen Diskussion. Ist doch völlig klar das die Auslegung dieser Regel/ des Urteils (was ist es denn, war ja eine PM der Verbraucherzentrale)
Urteil. Der Original Gesetzestext entspricht der PM und legt schon sehr nahe, dass mit ‚angemessen‘ den Spezifikationen des Flugzeugs angemessen gemeint ist. So hat es auch das Gericht gesehen. Mit etwas Fantasie könnte man das anders lesen. Das wird jetzt geklärt. Alles gut, so soll es sein.
Interessant wird sein, wie die EU das liest. Mit dem was da raus kommt, werden alle leben müssen, ob es passt oder nicht.
Danke für die Erläuterung.