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Beitrag 1 - 7 von 7
Beitrag vom 30.11.2022 - 10:56 Uhr
UserVB
User (343 Beiträge)
Auch hier wieder frage ich mich: es ist doch mittlerweile weithin bekannt, dass Ryanair als Arbeitgeber nicht so der Hit ist. Der Lufthansa-Konzern und andere auch suchen dringend Piloten. Wer und warum fliegt denn überhaupt freiwillig bei Ryanair? Oder ist das dort doch nicht so schlecht, wie es immer dargestellt wird?
Beitrag vom 30.11.2022 - 15:04 Uhr
UserMrHenry20
User (234 Beiträge)
Zwei gute Gruende, bei FR zu arbeiten: 1) man kommt schnell auf seine Stunden, insbesondere fuer frozen ATPL Inhaber interressant; 2) man hat schnelle Chancen auf den linken Sitz, was bei vielen anderen Carriern wie hier der LH bspw. ueberhaupt nicht der Fall ist.
Ueber die vielerlei negativen Gruende muss ich hier nicht weiter schreiben. Mehr positive Gruende fallen mir hier allerdings auch nicht ein.
Beitrag vom 30.11.2022 - 22:41 Uhr
UserEricM
User (5496 Beiträge)
Ist generell schon ein Hammer.
Der Arbeitgeber darf also generell deutsche Mitarbeiter zB ins Callcenter nach Malaysia versetzen und nach dortigen Löhnen bezahlen?
Und den Flug muss er dann auch noch selbst zahlen, denn Umzug ist ja Privatsache?
Ich höre schon die Sektkorken in bestimmten Personalabteilungen knallen ...

Juristischer Zynismus vom Feinsten.
Wen muss man denn wählen um da mal Ordnung reinzubringen?

Dieser Beitrag wurde am 30.11.2022 22:48 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.12.2022 - 00:27 Uhr
UserBlablupp
User (141 Beiträge)
Also zu den Löhnen wurde doch gar keine Aussage getroffen.

Er klagt ja gegen beides. Die Versetzung und die Lohnanpassung.

Letzteres sehe ich teilweise kritisch. Eine Anpassung an die örtlichen Lebenshaltungskosten halte ich für rechtens, darüber hinaus schwierig.
Beitrag vom 01.12.2022 - 07:34 Uhr
Usercontrail55
User (4634 Beiträge)
Ist generell schon ein Hammer.
Der Arbeitgeber darf also generell deutsche Mitarbeiter zB ins Callcenter nach Malaysia versetzen und nach dortigen Löhnen bezahlen?
Und den Flug muss er dann auch noch selbst zahlen, denn Umzug ist ja Privatsache?
Ich höre schon die Sektkorken in bestimmten Personalabteilungen knallen ...

Juristischer Zynismus vom Feinsten.
Wen muss man denn wählen um da mal Ordnung reinzubringen?
Wieso ist das zynisch? Das Gesetz weißt ausdrücklich ausdrücklich darauf hin, dass wenn nichts anderes vereibart ist, gilt das Weisungsrecht uneingeschränkt. Es nennt sogar die Möglichkeiten der Einschränkung, AV, BV, TV, namentlich. Für mündige Bürger. Das war ja auch nicht in Frage gestellt, es ging um die Gültigkeit im Ausland und entsprechende Vergütung vor Ort. In der Regel ist im AV vermerkt, für welche Tätigkeit man eingestellt wurde. Das lässt sich nicht so leicht wechseln.
Aber wenn mir das alles nicht gefällt, muss ich eben wechseln oder garnicht erst hingehen.
Beitrag vom 01.12.2022 - 07:41 Uhr
UserEricM
User (5496 Beiträge)
Aber wenn mir das alles nicht gefällt, muss ich eben wechseln oder garnicht erst hingehen.

Ja eben...
Worauf ich hinauswollte: Das ist eine superleichte Möglichkeit für Arbeitgeber generell, den Kündigungschutz effektiv auszuhebeln. Einfach den MA ans andere Ende der Welt zum halben Gehalt versetzen und auf die Eigenkündigung warten.

Gerade im Zusammenhang mit Auslagerung/Offshoring ist das interessant. Da kann man dann gleich scheinheilig hinterherschieben, dass die Arbeit ja verlagert wurde, der Mitarbeiter auch, und damit alles rechtens sei...
Beitrag vom 01.12.2022 - 09:30 Uhr
Usercontrail55
User (4634 Beiträge)
Aber wenn mir das alles nicht gefällt, muss ich eben wechseln oder garnicht erst hingehen.

Ja eben...
Worauf ich hinauswollte: Das ist eine superleichte Möglichkeit für Arbeitgeber generell, den Kündigungschutz effektiv auszuhebeln. Einfach den MA ans andere Ende der Welt zum halben Gehalt versetzen und auf die Eigenkündigung warten.
Ich verstehe schon was Sie meinen, aber das geht so einfach nicht. Das ist alles im NachweisGesetz geregelt, §2 (1). Da muss Ort und Tätigkeit drinstehen oder ein Passus, der die Freiheit in der Auslegung regelt. Auch da gilt, lesen, was man unterschreibt. Hier ging es ja um die Gültigkeit für das Ausland, das hat den Kollegen wohl überrascht.
Gerade im Zusammenhang mit Auslagerung/Offshoring ist das interessant. Da kann man dann gleich scheinheilig hinterherschieben, dass die Arbeit ja verlagert wurde, der Mitarbeiter auch, und damit alles rechtens sei...
Um Ihre Aussage von oben aufzugreifen "Wen muss man denn wählen um da mal Ordnung reinzubringen? " Da ist durchaus Ordung drin ;-)

Dieser Beitrag wurde am 01.12.2022 09:33 Uhr bearbeitet.