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Beitrag vom 25.02.2021 - 08:07 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
D.h. "Rücksicht", so wie Sie sie verstehen, wäre die fortwährende Verweigerung von Grundrechten auch denjenigen gegenüber die bereits geimpft sind und die somit niemanden mehr gefährden?
Wie lange?
Und mit welcher Begründung?

Das wird ja hier immer wieder bemüht, aber von welchen verweigerten Grundrechten reden wir denn?

Die vielen geschlossenen Geschäfte (nicht nur Kinos) sind Ihnen aufgefallen?
Es gibt Wirtschaftszweige mit offenbar schlechterer Lobby-Vertretung als die Luftfahrt. Die sind seit November komplett zu.

Ebenso dass es extrem stark eingeschränkt ist, sich mit Bekannten und Freunden und sogar Famile zu treffen?

Warum sollten diese Einschränkungen länger als notwendig für Geimpfte aufrecht erhalten werden?
Das verstehe ich schon und ich kann auch nachvollziehen, dass, je nach Betroffenheit, manche Maßnahme nicht gefällt. Aber Sie bringen Grundrechte ins Spiel, das ist ein mächtiges Pfund. Ich wollte nur wissen, welche Sie da genau meinen.

Primär die Artikel 4, 11, 12 und 16a.
Religionsausübung, Freizügigkeit, Berufsausübung und Asylrecht.
Beitrag vom 25.02.2021 - 09:29 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
4
Sie können immer noch ihre Religion ausüben, es gibt Gottesdienste mit allem drum und dran, unter Einhaltung der Abstandsregeln. Meine Eltern haben da Sonntags keine Probleme. Nur zusammen singen dürfen Sie nicht, alleine oder in der Familie aber schon.

11
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden,... zur Bekämpfung von Seuchengefahr,...

12
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

16a
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Website BAMF - Die Außenstellen des Bundesamtes haben unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben weitestgehend den regulären Betrieb im Asyl- und Widerrufsverfahren wiederaufgenommen. Soweit die Begebenheiten vor Ort es zulassen, führen die Außenstellen folgende Verfahrensschritte wieder durch:

Persönliche Asylantragstellungen gem. § 14 Abs. 1 AsylG und § 71 Abs. 2 AsylG;
Asylverfahrensberatung gem. § 12a AsylG;

Wo sehen Sie da die Grundrechte verletzt?

Dieser Beitrag wurde am 25.02.2021 09:34 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 25.02.2021 - 10:47 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Wo sehen Sie da die Grundrechte verletzt?

"Verletzt" gar nicht. Nicht im Sinne einer Gesetzesverletzung. Ich schrieb von eingeschränkten bzw verweigerten Grundrechten, durchaus rechtmäßig eingeschränkt aufgrund von Gesetzen und akuten Notwendigkeiten. Aber eben trotzdem aktuell verweigert...

Für diese Einschränkungen muss es einen im Gesetz genannten konkreten Grund geben.
Der Grund für die Einschränkungen scheint mir aber für Geimpfte wegzufallen, da sie niemanden mehr gefährden.

Dieser Beitrag wurde am 25.02.2021 11:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 25.02.2021 - 11:31 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Wo sehen Sie da die Grundrechte verletzt?

Gar nicht. Nicht im Sinne einer Gesetzesverletzung. Ich schrieb von eingeschränkten bzw verweigerten Grundrechten, durchaus rechtmäßig eingeschränkt aufgrund von Gesetzen und akuten Notwendigkeiten. Aber eben trotzdem aktuell verweigert...

Für diese Einschränkungen muss es einen im Gesetz genannten konkreten Grund geben.
Der Grund für die Einschränkungen scheint mir aber für Geimpfte wegzufallen, da sie niemanden mehr gefährden.
Sie sprachen von verweigert, das ist binär. Entweder ich bekomme was, oder eben nicht. Die Grundrechte sind auch immer noch da, und nicht eingeschränkt. Ich habe immer die Wahl, Asyl, Beruf, Aufenthalt, usw. Es geht bei den Grundrechten darum, das mir diese Wahl nicht verboten werden kann. Sie können auch heute immer noch ein Kino oder Friseursalon aufmachen. Darum geht es in den Grundrechten. Einschränkungen gibt es bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten, so wie immer im Leben. Auch wenn ich mich frei bewegen darf, darf ich nicht durch Ihr Wohnzimmer laufen oder ich darf mich zwar für den Beruf des Schmieds (oder etwas anderes Lautes) entscheiden, ich darf das nur nicht überall ausführen. Asyl wird auch nicht verweigert, nur weil das Amt Nachts zu hat.
Kurz, ich halte die Grundrechte in dieser Diskussion für völlig ungeeignet um eine Position, welche auch immer, zu untermauern.

Dieser Beitrag wurde am 25.02.2021 11:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 25.02.2021 - 16:06 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Sie sprachen von verweigert, das ist binär. Entweder ich bekomme was, oder eben nicht. Die Grundrechte sind auch immer noch da, und nicht eingeschränkt.

Das ist doch jetzt Wortklauberei.
Man darf aktuell weder zusammen mit seinem Partner Bekannte/Freunde, ja nicht mal sein Kind in einer anderen Stadt oder seine Eltern besuchen.
Man darf als Besitzer bestimmter Geschäfte seit November nicht öffnen.
Viele Arten der Glaubensausübungen sind aktuell ausgesetzt, selbst wenn einige Kirchen noch öffnen.
Zum Beantragen von Asyl muss man bereits im Land sein, was aktuell in den meisten Fällen praktisch nicht möglich ist.

Klar gibt es die genannten Rechte alle noch, sie können aber aufgrund von einschränkenden Gesetzen und Verordnungen aktuell nicht wahrgenommen werden.
Aber man sollte jetzt nicht so tun als gäbe es da aktuell keine Einschränkungen, ja, auch mancher Grundrechte.

Sie kennen auch meine Meinung dazu: Ja, die Einschränkungen sind notwendig um weitere Ansteckungen zu minimieren.
Aber sobald sie diesen Zweck nicht mehr erfüllen, wie zB bei Geimpften, müssen sie durchaus in Frage gestellt werden.

Dieser Beitrag wurde am 25.02.2021 16:15 Uhr bearbeitet.
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