Beitrag vom 08.04.2025 - 13:35 Uhr
Es ist ein krankes System die Fluggesellschaften für alles verantwortlich zu machen. Der Luftverkehr besteht aus einem komplexen System. Was können Airlines dafür wenn das Wetter nicht mitmacht, staatliche Fluglotsen streiken, Flughafenpersonal streikt, irre Politiker ein knallhartes Nachtflugverbot durchsetzen und die Airline zu einem der wenigen Nachtflugsairports ausweichen muss. Und ganze Anwaltskanzlei es sich zu einem Geschäft gemacht haben, gegen Airlines vorzugehen. Die Airlines sollten für das verantwortlich gemacht werden was sie verursachen. Wenn Flüge wegen Problemen der Flughäfen ausfallen oder Anschlussflüge nicht erreicht werden könnte man ja die Infrastrukturbetreiber verantwortlich gemacht werden. Aber das System der Airlinekompensationen ist zu einseitig.
Beitrag vom 08.04.2025 - 14:22 Uhr
Das ist ein bisschen sehr populistisch geschrieben. Weder bei Wetter noch bei den meisten Streiksituationen sind die Airlines zahlungspflichtig. Grundsätzlich ist "Force majeur" ausgeklammert. Das heißt wenn sich mein Lufthansaflug wegen einem Hurricane über Florida 12 Stunden verspätet, hat niemand Anspruch auf eine Entschädigung. Es geht hier schon primär um selbst verschuldete/ verursachte Probleme - meist durch Technik oder Crewausfälle. Ich stimme allerdings zu, dass die Höhe der Entschädigungszahlungen zu hoch ist. Habe sie zwar als Passagier gerne genommen, aber vor dem Hintergrund dass eine Airline auf einem Langstreckenflug im Schnitt 10-20â?¬ Profit pro Ticket macht müssen sie für eine Ausgleichszahlung 30-60 neue Buchungen nehmen. Das ist nicht verhältnismäßig, zumal die Dienstleistung ja erbracht wurde.
Beitrag vom 08.04.2025 - 14:51 Uhr
Mir fehlt da die Vergleichbarkeit.
Bei der Bahn gibt es 25% oder 50% vom Kaufpreis wieder, beim Fernbus im Zweifel den vollen Kaufpreis bei mehr als 2h Verspätung (allerdings nur Abfahrt, nicht Ankunft) und bei Airlines werden fixe Beträge fällig, die teilweise deutlich über dem eigentlich bezahlten Preis liegen... das finde ich tatsächlich etwas bizarr, dass man da nicht auf eine einheitliche Regelung kommt und diese anwendet.
Beitrag vom 08.04.2025 - 16:38 Uhr
Wie auch immer eine Folgeregelung aussehen mag: In jedem Fall muss diese anwaltliche Kassier-Industrie trockengelegt werden. Es kann nicht sein, dass sowas eine Geschäftsgrundlage bietet.
Beitrag vom 08.04.2025 - 17:29 Uhr
Sicher ist, dass die pauschale Entschädigung unverhältnismäßig ist, eine prozentuale ist sicher angemessener. Auch so würden genügend Anreize für pünktliche Flugdurchführungen geschaffen.
Die vorgeschlagenen Veränderungen aber sind wohl eher ein schlechter Witz zum Nachteil der Fluggäste, fünf, neun oder zwölf Stunden eine Zumutung.
Wichtig wäre vielmehr eine genaue Positiv- und Negativliste der außergewöhnlichen Umstände in die Regelung aufzunehmen und die Verpflichtung für die schnellstmögliche Umbuchung auf alternative Verbindungen auch auf anderen Airlines.
Beitrag vom 08.04.2025 - 18:00 Uhr
Wie auch immer eine Folgeregelung aussehen mag: In jedem Fall muss diese anwaltliche Kassier-Industrie trockengelegt werden. Es kann nicht sein, dass sowas eine Geschäftsgrundlage bietet.
Um mal die Gegenseite zu beleuchten:
Fluggesellschaften, die einfach die gesetzlich festgelegten Zahlungen verweigern und dem Kunden sagen "dann verklag mich doch", haben diesen Markt erst geschaffen.
Beitrag vom 08.04.2025 - 19:56 Uhr
Wie auch immer eine Folgeregelung aussehen mag: In jedem Fall muss diese anwaltliche Kassier-Industrie trockengelegt werden. Es kann nicht sein, dass sowas eine Geschäftsgrundlage bietet.
Um mal die Gegenseite zu beleuchten:
Fluggesellschaften, die einfach die gesetzlich festgelegten Zahlungen verweigern und dem Kunden sagen "dann verklag mich doch", haben diesen Markt erst geschaffen.
Ich sehe das wie EricM. Hansa und Co haben diese "Kassier-Industrie" erst dadurch geschaffen, dass man Entschädigungsansprüche nicht gezahlt hat und Ansprüche abgeleht hat, in der Hoffnung, dass der Kunde schon irgendwann aufgibt.
Beitrag vom 09.04.2025 - 00:33 Uhr
Ich finde es nicht schlimm, dass jemaand ein Geschäftsmodell daraus macht, die Rechte anderer einzufordern.
Aber für einen Flug bis zu einem vielfachem des Ticketpreises als Entschädigung zu bekommen, ist schon etwas über das Ziel hinaus. Insbesondere, da es in der Regel gar nicht um wirtschaftlichen Schaden geht sondern immer mehr um Privatreisen.
Weder bei Wetter noch bei den meisten Streiksituationen sind die Airlines zahlungspflichtig. Grundsätzlich ist "Force majeur" ausgeklammert. Das heißt wenn sich mein Lufthansaflug wegen einem Hurricane über Florida 12 Stunden verspätet, hat niemand Anspruch auf eine Entschädigung.
Nein, aber die Folgeflüge. D.h. der Flieger der aus Florida verspätet in Frankfurt ankommt und dann mit (etwas weniger) Verspätung zu seinem nächsten Flug aufbricht. Kann man verhindern, aber das bedeutet höhere Reserven, die Geld kosten, was der Fluggast auch nicht bereit ist mitzuzahlen.
Beitrag vom 09.04.2025 - 08:10 Uhr
Jetzt könnte man darüber diskutieren, ob die Airlines sich dieser Praxis verschrieben haben, gerade weil die Regelungen unfair sind und man teilweise deutlich mehr erstatten muss, als man überhaupt als Umsatz generiert hat. Das wird wird aber wohl eher eine philosophische Diskussion ;-)
Beitrag vom 09.04.2025 - 08:51 Uhr
Jetzt könnte man darüber diskutieren, ob die Airlines sich dieser Praxis verschrieben haben, gerade weil die Regelungen unfair sind und man teilweise deutlich mehr erstatten muss, als man überhaupt als Umsatz generiert hat. Das wird wird aber wohl eher eine philosophische Diskussion ;-)
Nicht nur eine 'philosophische Diskussion, würde vermutlich auch (wieder) eine sehr polarisierende, mit festgefassten Meinungen ð???.
Die (m.E. willkürlichen) Kompensationszahlen bei Flügen in Höhe von �150/300/600 werden der Realität nicht gerecht.
Beispiele:
- bei einem Wochenend- Shopping- Trip mit einer Billig- Airline sind z.B. � 150,00 p.P. für 3 Stunden m.E. zu viel.
- bei einem Langstrecken- Flug, bei dem z.B. das Kreuzfahrtschiff 'schon weg ist' sind m.E. â?¬ 600,00 p.P. zu wenig.
Ich finde Entschädigungen für wirklich entstandenen Schäden, in nachweislich entstandener Höhe, welche wirklich auf ein Verschulden der Airline zurückzuführen ist, schon angebracht.
Voraussetzung ist jedoch eine wirklich genaue Definition der Gründe, für die Airlines wirklich verantwortlich sind bzw. von ihr verschuldet wurden. Wetter oder Streiks (normalerweise nicht, aber es gab auch schon Urteile die die Streiks als 'Verschulden der Airline anerkannt haben) gehören m.E. nicht dazu. Und zwar ohne Schlupflöcher (siehe das genannte Beispiel) für beide Seiten!
Btw. sowas sollte auch für Bahn und ähnliche Beförderungsunternehmen gelten.
Ein erster Ansatz wäre (wurde hier bereits vorgeschlagen) z.B. eine Verpflichtung auf einen nächstmöglichen Flug zum Endziel, unabhängig ob eigene oder Allianz Airline, umzubuchen. Dann würde es zu vielen größeren Verspätungen gar nicht kommen.
Aber:
dies ist nur meine Meinung und bildet natürlich auch nicht die gesamte Palette ab,
Deshalb: gerne eine sachliche Diskussion dazu.
Beitrag vom 09.04.2025 - 09:36 Uhr
Jetzt könnte man darüber diskutieren, ob die Airlines sich dieser Praxis verschrieben haben, gerade weil die Regelungen unfair sind und man teilweise deutlich mehr erstatten muss, als man überhaupt als Umsatz generiert hat. Das wird wird aber wohl eher eine philosophische Diskussion ;-)
Nicht nur eine 'philosophische Diskussion, würde vermutlich auch (wieder) eine sehr polarisierende, mit festgefassten Meinungen ð???.
Auch bei festgefahrenen Meinung, muss es nicht zwangsläufig polarisierend werden ;)
Die (m.E. willkürlichen) Kompensationszahlen bei Flügen in Höhe von �150/300/600 werden der Realität nicht gerecht.
Beispiele:
- bei einem Wochenend- Shopping- Trip mit einer Billig- Airline sind z.B. � 150,00 p.P. für 3 Stunden m.E. zu viel.
- bei einem Langstrecken- Flug, bei dem z.B. das Kreuzfahrtschiff 'schon weg ist' sind m.E. â?¬ 600,00 p.P. zu wenig.
Ich finde Entschädigungen für wirklich entstandenen Schäden, in nachweislich entstandener Höhe, welche wirklich auf ein Verschulden der Airline zurückzuführen ist, schon angebracht.
Voraussetzung ist jedoch eine wirklich genaue Definition der Gründe, für die Airlines wirklich verantwortlich sind bzw. von ihr verschuldet wurden. Wetter oder Streiks (normalerweise nicht, aber es gab auch schon Urteile die die Streiks als 'Verschulden der Airline anerkannt haben) gehören m.E. nicht dazu. Und zwar ohne Schlupflöcher (siehe das genannte Beispiel) für beide Seiten!
Ich verstehe den Gedanken, sehe es aber als zu komplex an. Es gibt zu viele Eventualitäten und am Ende auch zu viele unterschiedliche Meinungen, was denn jetzt wirklich ein großer Schaden ist bzw. wie das nachgewiesen wird.
Beispiel: Ein Wochenendtrip zum Shoppen -> kein großer Schaden?, Ein Wochenendtrip zur Hochzeit/Beerdigung -> kein großer Schaden? Oder ist dann der Kurztrip doch plötzlich ein großer Schaden? Wie weise ich das nach? Eine Einladung zur Hochzeit kann man schnell faken.
Ich glaube da wird am Ende sehr viel vor Gericht landen, weil man es gar nicht alles vorher abdecken kann. Damit ist also das Problem nicht wirklich behoben, da auch in dieser Logik meiner Meinung nach die Airlines im ersten Moment eher mehr als weniger abblocken werden.
Ich denke man muss sich entscheiden, was man will: Will man etwas einfaches, was man schnell, ohne viele Gerichtsverfahren durchbekommt (Beispielsweise wie jetzt bei der Bahn, wenn über 60 min Verspätung, 25% des Preises zurück), was aber nicht den wirklichen Schaden abdeckt, oder will man wirklich den tatsächlichen Schaden abdecken, dann wird es aber komplex und langwierig.
Btw. sowas sollte auch für Bahn und ähnliche Beförderungsunternehmen gelten.
Danke für den Satz, ich wollte mich schon wieder aufregen, warum Sie oben nur von "Airlines" sprechen ;)
Ein erster Ansatz wäre (wurde hier bereits vorgeschlagen) z.B. eine Verpflichtung auf einen nächstmöglichen Flug zum Endziel, unabhängig ob eigene oder Allianz Airline, umzubuchen. Dann würde es zu vielen größeren Verspätungen gar nicht kommen.
Das ist dann ja schon wieder die andere Sache: Das eine ist, wie wird man entschädigt, das andere, wie wird die Leistung trotzdem erfüllt. Da sollte es sicher Regelungen geben, dass man die Leistung im generellen erst einmal erfüllen muss, denn selbst das ist ja heute nicht unbedingt der Fall. Ob dann auf den nächsten Flug, ja, das ist sicher die beste Lösung für die 5 Passagiere, die da noch mit auf den Flug passen, aer hilft auch nicht jedem. Bringt also auch wieder Komplexität und Streitpotenzial ("warum darf der mit dem Flieger in 20 minuten fliegen, ich aber muss 5h auf den nächsten warten?").
Das wird wie oben auch schon geschrieben, erst einmal die Grundsatzfrage: Will man ein einfaches System, was jedem zumindest ein bisschen hilft ("jeder muss weiterbefördert werden, egal mit welcher Airlines/Verkehrsträger"), oder will man ein faires System, was jedem bestmöglich hilft (die Kreuzfahrer oder die mit Anschlussflug kommen auf den nächstmöglichen Flug, die, die zum Shoppen fliegen, können auch noch 5h warten"). Je fairer das System wird, dessto
Wird aber alles nicht einfach, auch hier dann wieder der Frage der "Beweise" bzw wie das Unternehmen überhaupt an die Info kommt, wer es eilig hat und wer nicht.
Für mich, wäre daher eine Lösung wie bei der Bahn, die logistische: Prozentual vom gezahlten Preis gibt es nach x h Verspätung x Prozent als Entschädigung; ob Streiks, Wetter o.ä. dazu zählen muss dann klar mit in dem Gesetz verankert werden. Wenn der Flug nicht stattfindet, muss eine zeitnahe alternative Beförderung verpflichtend sein.
Alles andere wird zu komplex und wird die Situation für die Fluggäste, was den Aufwand und Ã"rger, diese Entschädigung wirklich zu bekommen, nicht verbessern.
Dieser Beitrag wurde am 09.04.2025 09:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.04.2025 - 09:43 Uhr
Anscheinend sind den Airlines die Entschädigungen ja nicht zu hoch. Ansonsten würden Sie ja nicht noch Gutscheine oben drauf packen. Statt der 600 EUR cash hat mir AF 800 EUR als Airline Gutschein / Voucher angeboten. Der Zubringer nach Paris ist ausgefallen und wir konnten den Anschluss nach Seoul nicht erreichen. Haben dann ab FRA auf Korean Air umgebucht (ist ja auch Skyteam). Dieser hatte dann auch noch Verspätung, sodass wir letztendlich Anspruch auf die maximale Entschädigung hatten. Habe die Erstattung online beantragt und den 800 EUR Gutschein akzeptiert. War innerhalb von ein paar Minuten in meinem Postfach. Zu bedenken bei den Forderungen nach niedrigeren Entschädigungen ist, dass es nicht nur nach Zeit, sondern auch Entfernung geht. Vor Ort geht einem teils ein nicht unerheblicher Teil des Tages flöten und somit auch das für das Hotel bezahlte Geld. Daher finde ich die Höhe der Entschädigungen schon angemessen. Der Anreiz diese zu vermeiden muss ja auch entsprechend hoch sein.
Beitrag vom 09.04.2025 - 09:46 Uhr
Jetzt könnte man darüber diskutieren, ob die Airlines sich dieser Praxis verschrieben haben, gerade weil die Regelungen unfair sind und man teilweise deutlich mehr erstatten muss, als man überhaupt als Umsatz generiert hat. Das wird wird aber wohl eher eine philosophische Diskussion ;-)
Nicht nur eine 'philosophische Diskussion, würde vermutlich auch (wieder) eine sehr polarisierende, mit festgefassten Meinungen ð???.
Die (m.E. willkürlichen) Kompensationszahlen bei Flügen in Höhe von �150/300/600 werden der Realität nicht gerecht.
Beispiele:
- bei einem Wochenend- Shopping- Trip mit einer Billig- Airline sind z.B. � 150,00 p.P. für 3 Stunden m.E. zu viel.
Wenn ich dadurch mein bereits gebuchtes und bezahltes Konzert nicht in Anspruch nehmen kann, ist es vielleicht auch schon wieder zu wenig.
Und die Airline weiss ja, was sie zu zahlen hätte, und kann entweder pünklich sein, oder den Flug zu einem höheren Preis anbieten.
- bei einem Langstrecken- Flug, bei dem z.B. das Kreuzfahrtschiff 'schon weg ist' sind m.E. â?¬ 600,00 p.P. zu wenig.
Ich finde Entschädigungen für wirklich entstandenen Schäden, in nachweislich entstandener Höhe, welche wirklich auf ein Verschulden der Airline zurückzuführen ist, schon angebracht.
Das wäre viel zu aufwendig und deutlich teurer für die Airlines. Insofern sind die bestehenden Entschädigungssummen ein gutes Mittel. Der ein oder andere freut sich, anderen ist es deutlich zu wenig. Aber wenn man fliegt, weiss man worauf man sich einlässt.
Voraussetzung ist jedoch eine wirklich genaue Definition der Gründe, für die Airlines wirklich verantwortlich sind bzw. von ihr verschuldet wurden. Wetter oder Streiks (normalerweise nicht, aber es gab auch schon Urteile die die Streiks als 'Verschulden der Airline anerkannt haben) gehören m.E. nicht dazu. Und zwar ohne Schlupflöcher (siehe das genannte Beispiel) für beide Seiten!
Bei Streiks kommt es darauf an, wer streikt. Sind es die Mitarbeiter der Airline, muss die Airline eine Entschädigung zahlen. Sind es Streiks der Fluglotsen, Flughafenmitarbeiter oder Sicherheitspersonal (also Tarifverhandlungen, auf die die Airline keinen Einfluss hat), muss die Airline keine Entschädigung zahlen.
Btw. sowas sollte auch für Bahn und ähnliche Beförderungsunternehmen gelten.
Ein erster Ansatz wäre (wurde hier bereits vorgeschlagen) z.B. eine Verpflichtung auf einen nächstmöglichen Flug zum Endziel, unabhängig ob eigene oder Allianz Airline, umzubuchen. Dann würde es zu vielen größeren Verspätungen gar nicht kommen.
Diese Verpflichtung gibt es bereits, nur wird die oft nicht erfüllt, weil das Umbuchen auf die Konkurrenz teurer ist als eine Hotelübernachtung und dann spätere Eigenbeförderung. Man kann in diesem Fall auch selbst tätig werden (aber erst der Airline eine Frist setzen) und die Kosten dann einfordern.
Aber:
dies ist nur meine Meinung und bildet natürlich auch nicht die gesamte Palette ab,
Deshalb: gerne eine sachliche Diskussion dazu.
Beitrag vom 09.04.2025 - 10:38 Uhr
Wird aber alles nicht einfach, auch hier dann wieder der Frage der "Beweise" bzw wie das Unternehmen überhaupt an die Info kommt, wer es eilig hat und wer nicht.
Lässt sich das nicht z.B. bei Anschlussflügen anhand der Tickets und z.B, bei Kreuzfahrten anhand der Reise-Vouchers feststellen?
Für mich, wäre daher eine Lösung wie bei der Bahn, die logistische: Prozentual vom gezahlten Preis gibt es nach x h Verspätung x Prozent als Entschädigung; ob Streiks, Wetter o.ä. dazu zählen muss dann klar mit in dem Gesetz verankert werden. Wenn der Flug nicht stattfindet, muss eine zeitnahe alternative Beförderung verpflichtend sein.
Aber ja: das wäre eine angemessene Lösung, die Verspätungszeiten wie bisher gestaffelt nach Entfernungen. Letztlich durch die Koppelung an den Ticketpreis auch fairer.
BTW: auch die Bahn haftet nicht für Verspätungsfolgen wie z.B. geplatzte Termine, versäumte Konzerte...
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Beitrag vom 09.04.2025 - 11:42 Uhr
Wird aber alles nicht einfach, auch hier dann wieder der Frage der "Beweise" bzw wie das Unternehmen überhaupt an die Info kommt, wer es eilig hat und wer nicht.
Lässt sich das nicht z.B. bei Anschlussflügen anhand der Tickets und z.B, bei Kreuzfahrten anhand der Reise-Vouchers feststellen?
Bei Buchungen, die zusammen gemacht wurden, ja. Aber diese Sachen können ja auch unterschiedlich voneinander gebucht werden. Der Schaden ist dergleiche. NAtürlich kann man das dann über Buchungsbestätigungen und Co einreichen und Nachweisen; ist aber kompliziert, dauert und ist teuer. Es sind am Ende Einzelfälle.