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Community / / Kapitän: A380 flog trotz schwerster...

Beitrag 16 - 30 von 30
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Beitrag vom 16.02.2011 - 13:02 Uhr
UserAirTommy
User (804 Beiträge)
Derart pauschal ist die Aussage nicht richtig, dass "sie es nicht dürfen". Ich arbeite seit mehr als zehn Jahren als Syndikus und Berater im Flugzeugbau - ein generelles, gesetzliches verankertes Kommunikationsverbot gibt es nicht.

Zentrales Regelwerk für die Untersuchung von Luftfahrtunfällen ist die ICAO Annex 13. In Chapter 5 Art 12 "Non-disclosure of Records" ist zunächst eine abschließende Liste enthalten, die Dokumente und Infromationen benennt, die die beteiligten Staaten bis zum Final Report nicht weitergeben dürfen. Diese Regel dient insbesondere und ausdrücklich auch dem Informatenschutz.

In Art 26b) findet sich dann noch der Passus:

"Accredited Representatives and their advisors shall not divulge information on the progress and the findings of the investigation without the express consent of the State conducting the investigation."

Da Flugzeugbauer und Airlines formal keine Verfahrensbeteiligte sind, trifft auch diese Regel nur auf sie zu, wenn sie die Untersuchungen als Berater begleiten (was sie natürlich meistens auch tun).

Weder 5 12 noch 5 26b ICAO Annex 13 hätten Airbus aber daran gehindert, wertungsneutral offenkundige Tatsachen - bspw. zum Augenschein des Schadens - zu kommunizieren. RR hat letztlich auch vor dem Zwischenbericht bekannt geben, dass "wohl" ein fehlerhaft gefräster Rohrkontakt letztlich den Öleinfluss verursacht hat - und damit erfolgreich die Spekulationen beendet.

Das strikte Stillschweigen nach einem solchen Vorfall ist zunächst einmal Unternehmenspolitik. Und hier stellt sich die Frage, ob diese Unternehmenspolitik nicht überarbeitungsbedürftig ist.

Nebenbei gibt es auch einen interessanten juristischen Streit über die Frage, ob börsengelistete Flugzeughersteller und Airlines nicht nach Börsenrecht verpflichtet sind, potenziell kursbewegende, gesicherte Erkenntnisse zu einem solchen Zwischenfall per Pflichtmitteilung bekannt zu geben.

Dieser Beitrag wurde am 16.02.2011 13:07 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 17.02.2011 - 08:24 Uhr
User
User ( Beiträge)
Der Hersteller ist wegen der umgekehrten Beweislast immer Verfahrensbeteiligter, und darf daher nicht über den Unfall sprechen. Und deswegen kommen von Boeing und auch von Airbus nie mehr als die Mitteilung, man werde die Untersuchung unterstützen und bedauere die Opfer, hier gab es keine Opfer, somit auch keine Meldung.

Gruß aus EDHI
Beitrag vom 17.02.2011 - 10:39 Uhr
UserHÖRF
User (8 Beiträge)

AirTommy und SDFlight haben doch im Grunde beide Recht, beziehen sich nur auf komplett unterschiedliche Verfahren.

AirTommi: Annex 13.. technische Untersuchung der Unfallursache

SDFlight: juristisches Verfahren zur klärung der Schuldfrage

Sicher hängen die Verfahren zusammen, jedoch hat ersteres zum Ziel, ggf. Sofortmaßnahmen zu ergreifen um eventuell fliegendes Gefährdungspotential am Boden zu belassen oder vorher auf vergleichbare Fehlerquellen hin zu prüfen und zweiteres, Strafen auszusprechen oder Schadenswiedergutmachungen zu erstreiten.

Wird beispielsweise im ersten Verfahren ein fehlerhaftes Teil als Unfallursache identifiziert, so ist damit noch nicht geklärt, wie dieses Teil es durch sämtliche Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen der beteiligten Unternehmen/Personen bis ins Flugzeug geschafft hat. Das ist während der juristischen Verfahren zu klären, aber zumindest hat man das Teil identifiziert und kann nun prüfen, ob auch in anderen Maschinen dieser Fehler eine mögliche Sicherheitsgefährdung darstellt und macht die Fliegerei auf diese Weise sicherer.


Gruß,

HÖRF
Beitrag vom 17.02.2011 - 17:22 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)

@AirTommy,
wenn es wichtig und angemessen ist, werden technische Anweisungen oder ADs herausgegeben bzw. veranlaßt.

Was sind " wertungsneutral offenkundige Tatsachen bzw..."? Dementis oder Berichtigungen werfen auch kein gutes Bild - in diesem Fall - auf Airbus.

Das ist es schon einfacher, den Mund nicht aufzumachen.
Beitrag vom 18.02.2011 - 08:42 Uhr
User
User ( Beiträge)
Mal ganz davon abgesehen ob es nun für richtig erachtet wird, dass Airbus sich zu dem Vorfall äußert.

Was soll Airbus denn sagen, wenn ein Rolls Royce Motor explodiert und die A380 schwer beschädigt?

Airbus baut diesen Motor nicht, Airbus verkauft diesen Motor nicht, Airbus gibt keine Wartungsanweisungen für diesen Motor und auch keine Garantie. Das macht alles Rolls Royce. Airbus erhält eine Mitteilung bzw in den Verhandlungen wird festgelegt, welcher Motorenhersteller gewählt wurde und welche Aufhängungen dewegen montiert werden müssen. Zum Richtigen Zeitpunkt wird dieser Motor dann geliefert und von Airbus montiert. Bezahlt wird der von Kunden direkt beim Hersteller. Es gibt lediglich die Möglichkeit, dass der Kunde gegen Aufpreis Airbus die Abwicklung überlässt und Airbus den Motor für den Kunden kauft und der Kunde den dann bei Airbus bezahlt.

Anm: Airbus kann man im ganzen Artikel auch durch Boeing ersetzen.

Gruß aus EDHI
Beitrag vom 18.02.2011 - 09:15 Uhr
UserAndreasM
User (62 Beiträge)
@ SD-Flight

Im Fall der Qantas A380 läuft es noch anders. Ich habe gelesen, die Motoren gehören Rolls Royce (oder einer Zwischengesellschaft). Qantas kauft nur - wie auch immer das abgerechnet wird - die Antriebsleistung. Leider habe ich den Artikel nicht mehr gefunden.
Beitrag vom 18.02.2011 - 09:31 Uhr
User
User ( Beiträge)
Wie die das dann untereinander regeln, habe ich aussen vorgelassen, wollte nur aufzeigen, dass Airbus mit den Motoren nichts zu tun hat, wie Boeing auch nicht. Mir fallen auf Anhieb fünf Möglichkeiten ein, die Triebwerksherstellern ihren Kunden bieten, Triebwerke zu kaufen/leasen usw.

Gruß aus EDHI
Beitrag vom 18.02.2011 - 13:29 Uhr
User
User ( Beiträge)
Wie auch immer Triebwerke von Fluggesellschaften vertraglich gekauft, geleast oder auch gewartet werden, eine besorgte Frage:

Bei normalem Gebrauch im Flugbetrieb ist doch hoffentlich irgendwie bestimmt auch der jeweilige Flugzeughersteller für das sichere Funktionieren der Triebwerke, Flugzeugsitze, "Kloschüsseln" u.s.w. mit verantwortlich?
Beitrag vom 18.02.2011 - 20:57 Uhr
UserGustl
User (292 Beiträge)
Die Frage von @xwb ist absolut berechtigt.

Formaljuristisch wird dies sicherlich auch in den sehr umfangreichen rechtlichen Vertragswerken zwischen den zahlreichen involvierten Parteien geregelt sein. Dies ist aber nur formal; die Rechtslage ist weltweit relativ schlüssig.

Wesentlich ist der Begriff "mitverantwortlich" den @xwb benutzte. Nur in wenigen, ganz seltenen Fällen – zu denen gerade dieser Quantas-Fall zählen könnte – gelingt es, daß der Flugzeughersteller (z.B. Airbus) rechtlich alles oder fast alles auf Dritte (z.B. Rolls Royce) abschiebt. Generell gilt, daß die involvierten Parteien in Mithaftung stehen.

Die moralische Mitverantwortung steht noch auf einem anderen Blatt. Das ist u.a. eine Aufgabe der PR hier nicht zu versagen.

Gruß Gustl
Beitrag vom 19.02.2011 - 09:05 Uhr
User
User ( Beiträge)
Der Flugzeughersteller ist nur dafür verantwortlich, dass die Triebwerke nicht durch bsp. den Autopiloten überlastet werden. Garantie gibt es immer über den Triebwerkshersteller, nicht über den Flugzeughersteller. Die Triebwerksaufhängung gehört dabei zum Flugzeug nicht zum Triebwerk.
Die Haftung orientiert sich auch daran.
Eine Moralische Mitverantwortung gibt es in solchem Fall nicht, es geht um viel viel Geld. Zumal ist die nicht rechtlich zu beschreiben.

Leider werden dann Neuerfindungen wie moralische Verantwortung ins Spiel gebracht um Airbus irgendwie zu belasten. Es scheint die Meinung zu herschen, Airbus kann nicht unschuldig sein. Boeing und Embrear machen das zwar genauso, weil es dafür rechtliche Grundlagen gibt. Dort wird es eben nicht negativ wahrgenommen. Leider hat Airbus einen schlechten Ruf. Auch wenn 95% aller schlechten Vorwürfe reine Utopie sind.

Um es nochmal zu sagen: Qantas kauft die Triebwerke bzw in diesem Fall die Flugliestung bei RR und nicht bei Airbus. Airbus hat ein Flugzeug an Qantas ausgeliefert, was allen Vorgaben in Punkte Zulassungsbestimmungen entsprach, wenn dann ein Bauteil eines Groß-Zulieferers wie RR versagt, hat AIrbus damit NICHTS zu tun. Ausser ein Flugzeug zu bauen, was diesem Versagen standhalten könnte, den die Schäden waren ausserhalb des Zulassungsbereiches und der Schadenstoleranz. Das hat Airbus gemacht, denn es ist niemand zu Schaden gekommen. Leider reicht das einigen nicht. Am Liebsten würde man Airbus für den Produktionsfehler von RR haftbar machen, das ist aber duch Gesetzliche Grundlagen ausgeschlossen. Des weiteren muss Airbus bei der Untersuchung, aufgrund der umgekehrten Beweislast, die untersuchende Institution unterstützen, und darf als mittelbar Beteiligter keine Auskunft zu Untersuchungbetrefenden Dingen erteilen. uch das hat Airbus gemacht.
Abschließend kann Airbus beauftragt werden, die Schäden am Flugzeug gegen Bezahlung zu beseitigen, und auch das wird passieren. Airbus wird die A380 reparieren und RR bzw deren Versicherung wird es bezahlen. Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage, das ist ein ganz normaler Vertrag zwischen zwei Parteien. Alles andere sind nur Wünsche und Forderungen von Unbeteiligten, die irgendwelche Ziele verfolgen, die weder nachvollziehbar noch rationell zu begründen sind. Aber das kennen wir in diesem und anderen Foren schon, sobald ein Airbus irgendein Problem hat. Dann kommen Forderungen und angeblichen Verpflichtungen die man nur mit Kopfschütteln quittieren kann.
Abschließend sei noch zu sagen: Es ist niemand persönlich gemeint.

Gruß aus EDHI

Dieser Beitrag wurde am 19.02.2011 10:30 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 19.02.2011 - 10:43 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
@SDFlight,

"Moralische Mitverantwortung" ist schon ein komplizierter Begriff - ich versteh darunter, daß in diesem Fall (Motorschaden) der Flugzeughersteller (Airbus/Boeing) beim Motorlieferanten "vorstellig" wird.
Das hat wohl auch stattgefunden (Boeing/Airbus - in chronologische Reihenfolge).
Schließlich wollen Airbus/Boeing gute Flugzeuge mit guten Motoren verkaufen.
Beim Aibus-Absturz im Südatlantik sieht sich Airbus wohl auch irgendwie in der Pflicht und gibt auch Geld dafür Geld aus.
Beitrag vom 19.02.2011 - 10:50 Uhr
User
User ( Beiträge)
Da tritt die umgekehrte Beweislast in Kraft, Airbus muss beweisen, dass sie nciht Schuld sind, daher geben sie viel Geld dafür aus, weil sie sonst vor Gericht sowieso schuldig gesprochen werden. Keine Beweise bedeuten nämlich Herstellerschuld.

Gruß aus EDHI
Beitrag vom 19.02.2011 - 11:21 Uhr
Userc0t0d0s0
User (366 Beiträge)
Ich denke auch das Airbus sich hueten wird, irgendetwas zu kommentieren, was in die Verantwortungssphäre von jemand anders gehoert. Wenn sich irgendein Punkt nachher als nicht haltbar erwiesen hat, hat man wahrscheinlich ein Problem mit der Rechtsabteilung dieser anderen Firma. Man sollte da schon RR entscheiden lassen, was sie wann in welcher Weise zu veröffentlichen gedenkt.
Beitrag vom 20.02.2011 - 16:19 Uhr
UserGustl
User (292 Beiträge)
Die Ausgangsfrage von @xwb und auch meine Antwort dazu wurden wohl ein wenig mißgedeutet und bedürfen der Klarstellung.

Die Frage von @xwb lautete m.E. sinngemäß: Geht jetzt das dämlich Schwarze-Peter-Spiel zu Lasten der Fluggäste los? Hat der Flugzeughersteller nicht eine generelle Systemverantwortung?
@SDFlight gab darauf im zweiten Posting eine klare richtige Antwort. Es gilt Beweislastumkehr. Keine Beweise für den Fehler bei einem Komponentenhersteller (z.B. Triebwerk) bedeuten, daß der Flugzeugbauer Boeing, Embraer oder Airbus die Haftung trägt.

Ich hatte übrigens in gar keiner Weise von niemanden moralisches eingefordert.
Die moralische Verantwortung ist ein höchstgefährliches, probates Mittel in den Händen von Demagogen. Damit können Journalisten mächtig Schaden anrichten. Reaktionen hier im Forum beweisen mir, wie sensibel einige darauf berechtigter weise anspringen. Genau deshalb schrieb ich: "Das ist u.a. eine Aufgabe der PR hier nicht zu versagen." Ich fühle mich also in meiner Warnung bestätigt. :-)

Gruß Gustl
Beitrag vom 20.02.2011 - 16:52 Uhr
User
User ( Beiträge)
Naja ein offensichtlicher Triebwerksschaden lässt sich wohl kaum Airbus oder sonsteinem Flugzeughersteller anlasten. Die Beweislastumkehr gilt hier zwar ist aber wenig zielführend. Airbus leitet daraus nur ab, dass sie zur laufenden Untersuchung nichts sagen und nur unterstützen, wenn gefragt.
Was Du daraus sonst für dich ableitest, bleibt dir überlassen.

Gruß aus EDHI
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