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Beitrag vom 09.10.2018 - 16:18 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Offenbar war die Abmahung des LBA's nicht deutlich genug, denn sie hätten alle davon hören müssen.

Wenn Sie das weiter so machen, dann wünsche Ich ihnen nie in eine irgendwie geartete Untersuchung zu geraten, sei es ein unverschuldeter Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit, eine Störung im Luftverkehr usw, denn sie begehen einen Arbeitszeitbetrug und sind daher dann nicht versichert. Selbst ihre Krankenversichungen holen sich die Kosten dann zurück, von Entschädigungen für Dritte ganz zu schweigen.

Das ihre Firma ein Interesse daran hat, dass sie schnellstmöglich da sind ist doch logisch, dass sie dafür Gesetze übertreten, ist in erster Linie ihr Problem. Die Firma kommt dabei mit einer Geldstrafe davon, sie gehen im Falle eines Personenschadens dafür evtl sogar ins Gefängnis. Sich damit hier auch nur zu rühmen, ist in meinen Augen mehr als ungeschickt.

@Digiflieger:
Ich bin, wie mehrfach erwähnt, in Pension, ich werde mit meinen ehemaligen Kollegen und heute teils guten Freunden keine aktuellen Entscheidungen diskutieren bzw hinterfragen. Ihr AG, so es eine deutsche Fluggesellschaft ist, hat die Vorgaben 2016 schriftlich vom LBA erhalten, wenn er diese nicht umsetzt, dann muss er dafür gerade stehen, wenn sie verstehen was ich damit sagen will. Ich habe die aktuelle Situation für mich klären wollen und dieses Ihnen dann noch zur Verfügung gestellt. Offensichtlich ist hier eine eklatante Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität zu erkennen.
Beitrag vom 09.10.2018 - 16:33 Uhr
Userflydc9
User (791 Beiträge)
Offenbar war die Abmahung des LBA's nicht deutlich genug, denn sie hätten alle davon hören müssen.

Wenn Sie das weiter so machen, dann wünsche Ich ihnen nie in eine irgendwie geartete Untersuchung zu geraten, sei es ein unverschuldeter Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit, eine Störung im Luftverkehr usw, denn sie begehen einen Arbeitszeitbetrug und sind daher dann nicht versichert. Selbst ihre Krankenversichungen holen sich die Kosten dann zurück, von Entschädigungen für Dritte ganz zu schweigen.

Das ihre Firma ein Interesse daran hat, dass sie schnellstmöglich da sind ist doch logisch, dass sie dafür Gesetze übertreten, ist in erster Linie ihr Problem. Die Firma kommt dabei mit einer Geldstrafe davon, sie gehen im Falle eines Personenschadens dafür evtl sogar ins Gefängnis. Sich damit hier auch nur zu rühmen, ist in meinen Augen mehr als ungeschickt.

Das ist ihre Auslegung, ich kenne keine derartigen Vorschriften oder Gesetze, die mir verbieten, mit dem Flugzeug oder Auto zum Standby an meinen Diensteinsatzort anzureisen, und diesen Bereitschaftsdienst dann dort so abzuleisten, dass ich spätestens 60 Min. nach Anruf bereit stehe.
Das Shutteln ist mein Privatvergnügen, und ich mach dies seit Urzeiten so, dass ich dann pünktlich bei Anruf und Aktivierung aus dem Standby bereit stehe.Damit hatte noch NIE jemand ein Problem, noch kenne ich keinen einzigen Shuttler (und davon gibt es unzählige) die genauso ihren Dienst absolvieren.

Aber eigentlich ist das ganze OT hier, und wir sollten wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren
Beitrag vom 09.10.2018 - 16:47 Uhr
UserA320Fam
User (1723 Beiträge)
@flydc9
...

Ich kenn mich bei dem Thema nun gar nicht aus, aber was @menschmeier schreibt klingt mal wieder nach Hand&Fuß.
Ihres dagegen nach 'haben wir schon immer so gemacht. Da kann ich dann wieder aus meiner Erfahrung in vielen Bereichen sagen, damit liegt man ganz schnell mal richtig falsch ...
Beitrag vom 09.10.2018 - 17:51 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Ein Letztes Mal, denn es ist in der Tat Off Topic:

Stellen Sie sich einfach mal vor, sie haben einen ganz normalen Standby, also nicht den On Airport Standby und planmässig am folgenden Tag einen Flug um 6:00 Uhr ab Homebase.

Nun fahren sie, weil sie so weit weg wohnen am Standby Tag in die Nähe des Flughafens und halten sich bereit. Sie werden nicht aktiviert, können also, weil ihr AG von einem Tag zuhause ausgeht, den Flug am Folgetag planmässig antreten. Planmässig haben sie nun deutlich mehr als Minimum Ruhezeit gehabt usw. Wegen ihrer Fahrerei ist ihre Ruheziet zuhaus real aber sehr knapp.

Dummerweise ist das ein Tag wie der 1.3.2008 und sie werden von einer Windböe erfasst, hauen die Fläche auf die Bahn, weiter passiert erstmal nichts.

Glauben sie wirklich allen Ernstes, dass sich nach Bekanntwerden ihres Privateinsatzes am Vortag für die Firma im Rahmen der BFU Untersuchung, ihre Firma hinter sie stellt und sie zum Helden macht? Wie die Großen Firmen ala Lufthansa da reagieren wissen wir doch alle spätestens seit dem 4U9525 Unfall, nämlich einzig und allein mit Unwissenheit. Auch das LBA wird dann mit Nichten Gnade walten lassen.

Sie werden dann mindestens angeklagt wegen (vorsätzlichem) gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und Arbeitszeitbetrug. Da niemand zu Schaden gekommen ist, können sie von Glück reden, wenn sie noch mit einer Geldstrafe davon kommen, wahrscheinlich wird es eine Bewährungsstrafe, was dann mit ihrem ATPL passiert und damit ihren Vorsorgeansprüchen auf die Betriebsrente können sie sich selber ausmalen. Denn nochmal das war Vorsatz, keine Fahrlässigkeit. Den Richter interessiert es im Übrigen nicht den Hauch, ob sie diese Verordnung gekannt und nicht gekannt haben wollen, einzig und allein ob sie diese nicht gekannt haben können ist von Relevanz.

Das ist das gleiche als ob A320Fam das Techlog fälscht. (Entschuldigen Sie bitte A320Fam, sie mussten mal als CAT X Mech/Avi herhalten)

Bislang haben sie einfach, wie viele andere auch, ungemeines Glück, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Warum das LBA heute, anders als zu meiner Zeit, nicht durchgreift, kann ich nur vermuten. Die Alten Säcke, die sich von Vorgaben des übergeordneten Ministeriums nicht so sehr beeinflussen lassen, sterben langsam aus. Zu meiner Zeit wäre das mit Sicherheit mehr verfolgt worden, zu meiner Zeit hätte die LH aber auch nicht die AB quasi per Betriebsübergang übernehmen können ohne dabei diese böse Verfahren anwenden zu müssen. Natürlich haben auch wir damals bei weitem nicht alles mitbekommen.
Beitrag vom 09.10.2018 - 19:19 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
OFF Topic? Jetzt machen Sie doch bitte nicht den gleichen Fehler wie die Moderatoren. Nirgendwo gibt es eine On-Topic Verpflichtung. Wir führen hier doch eine Diskussion die sehr interessiert, auf einem mehr als anständigen Niveau, äußerst sachlich und fachlich fundiert. Musste mal raus.

@ Menschmeier
Vielen Dank für die Hintergründe.
Ich verstehe die Problematik, befürchte allerdings wir bewegen uns da in einer Grauzone. Zunächst ist der AG aus dem Schneider, denn in meinem Arbeitsvertrag steht dienstlicher Wohnsitz innerhalb 50Km. Halte ich mich nicht daran, wäre es mein Vergehen. Damit wäre diese Vorgabe erfüllt "...und MÜSSEN in einem familiären/heimatlichen Umfeld ohne direkten Bezug zum Dienst ermöglicht werden." denn ich darf ja meinen SBY zu Hause absitzen und wo zu Hause ist, ist klar definiert. Allerdings nimmt der Arbeitgeber die hohe Anzahl der Fernpendler billgend in Kauf, was ihn wieder mit ins Boot holen könnte.
Wenn allerdings der AG von der Behörde eine klare Anweisung bekommen hat, dass privates (das heißt ohne direkten Auftrag des AG) Absitzen des SBY auf dem Betriebsgelände nicht zulässig ist, dann wäre er seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen.
Da in meinen Verträgen kein Verbot des SBY auf dem Bertriebsgelände explizit genannt wird, obwohl die SBY Abläufe detailliert gereglt sind und die von Ihnen genannte Anweisung nach Beginn meines Beschäftigungsverhältnisses in Kraft trat, wird wohl im Falle des Falles der Postholder den Kopf hinhalten müssen.
Da ich keine andere Informationen habe, werde ich, und wohl auch viele andere, meinen SBY weiterhin entweder in meiner SBY Bude oder eben auf der Basis absitzen.

Dieser Beitrag wurde am 09.10.2018 19:26 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.10.2018 - 20:51 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Wenn sie eine extra Wohnung unterhalten und dort ihre Standby Zeit verbringen ist das vollkommen Ok, denn es verbietet Ihne wirklich niemand einen Zweitwohnsitz zu unterhalten.

Am Flughafen bw in der Firmenkantine oder ähnliches zu verweilen ist aber nicht mehr Grau, das ist sehr klar schwarz.

Wie gesagt, ich verstehe jeden AG, wenn er nicht darüber aufklärt, sein Nutzen ist höher als die Strafe, genauso wie das Entlassen eines Piloten im Zweifelsfall und das Neuausbilden billiger ist, als die Schadensersatzzahlungen im Falle des Unfalles.

Wenn der die Sorgfalts- bzw Fürsorgepflicht verletzt kostet ihn das etwas Strafe, aber er wird jede Kenntnis über dieses Vorgehen abstreiten, und weil er nie nachgefragt hat, und sie eine Entfernung von x km zum Arbeitsort unterschrieben haben, geht er von einer Zweitwohnung oder ähnlichem aus und das Problem wird ihres. Deswegen fragt er ja nicht nach, denn wenn er das wüsste, kommt er da nicht mehr so einfach raus.

Wie gesagt: Zweitwohnung ist kein Problem, denn diese gilt als heimatliches Umfeld.
Beitrag vom 10.10.2018 - 09:09 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Moin,

Das klingt ja schon anders... Die Zweitwohnung darf übrigens auch ein Hotel oder ähnliches sein;-)

Eine Kleinigkeit noch: Da nach jedem abgesessenen Standybx eine RZ beginnt, ist der von @Menschmeier Fall der RZ Unterschreitung vor dem nächsten Einsatz nicht möglich...
Beitrag vom 10.10.2018 - 10:07 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Wie gesagt: Zweitwohnung ist kein Problem, denn diese gilt als heimatliches Umfeld.
Wenn ich mir manche Dienspläne so anschaue könnte auch ein Flughafen als heimatliches Umfeld gelten ;-)

Wobei ich mit Ihrer Argumentation der Haftung etwas hadere. Wenn der AG die Aufgabe übernommen hat, mich über die geltetenden Vorschriften und deren Ändereungen für meinen Job in der OPS zu infomieren, dann kann er nicht plötzlich selektiv sagen, wir wussten es, aber darum hättest du dich selbst kümmern müssen. Dafür sehe ich keinerlei Chancen. Keiner der AN hat einen Zugang zu den Behörden, ist direkt eingepflegt in Newsletter, Rundschreiben, Amendments oder Nachrichten der Behörden. Die Verpflichtung, alles up-to-date zu halten und das Personal entsprechend zu informieren/schulen müsste in der Zertifizierung des Flugbetriebs enthalten sein. Das wäre ja sonst ein Chaos.

Dieser Beitrag wurde am 10.10.2018 11:06 Uhr bearbeitet.
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