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Community / / Lufthansa strebt radikal vereinfacht...

Beitrag 46 - 60 von 82
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Beitrag vom 13.08.2020 - 13:46 Uhr
User
User ( Beiträge)
Woher wissen Sie das denn?
Warum auch nicht?
Jetzt wissen Sie es.
Der weiß jetzt genau soviel wie vorher. Ist aber schon OK, er lässt uns ja genauso im Unklaren.
Beitrag vom 13.08.2020 - 14:13 Uhr
Userwenigflieger
User (36 Beiträge)
Jetzt mal schön der Reihe nach:

Ob jemand aufgrund seiner Unternehmenszugehörigkeit unkündbar ist, richtet sich nach seinem Arbeitsvertrag oder, falls vorhanden und anwendbar, einem Tarifvertrag.

Kommt es bei einem Konzern wie der LH zu betriebsbedingten Kündigungen, dann wird mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ausgehandelt, alles andere ist nicht realistisch.

Der Sozialplan legt genau fest, welche Arbeitnehmer betroffen und in eine Sozialauswahl einzubeziehen sind, die genauen Kriterien der Sozialauswahl (idR. Punkteschema) und auch ob und in welcher Höhe Abfindungen gezahlt werden und wie die sich individuell errechnen. Oder ob es z.B. eine Beschäftigungsgesellschaft gibt. Es lässt sich deshalb vorab überhaupt nicht sagen, eine Abfindung beträgt soundsoviel Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Anspruchsgrundlage für die Abfindung ist der Sozialplan, nicht das Gesetz.

Der Sozialplan als solches ist auch nur sehr eingeschränkt arbeitsgerichtlich überprüfbar. Gestritten wird meistens nur darüber, ob der Sozialplan im Einzelfall richtig angewandt wurde.

Alternativ kann aber auch ein Tarifvertrag abgeschlossen werden, dass alle AN weniger arbeiten, für weniger Entgelt. Ist nach Ablauf des KUG-Zeitraums vielleicht auch gar nicht so abwegig: Die Beschäftigten behalten ihren Job und der Arbeitgeber hat, wenn das Geschäft wieder anzieht, hochqualifiziertes Personal an Bord.


Dieser Beitrag wurde am 13.08.2020 14:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.08.2020 - 14:22 Uhr
UserAdam der 10.
User (57 Beiträge)
OK, und wie sieht das aus wenn sich die GW nicht mit dem AG auf einen Sozialplan einigen kann ("Strategie")?
Ein Sozialplan könnte aber auch z.B. zum Inhalt haben, dass alle AN weniger arbeiten, für weniger Entgelt. Ist nach Ablauf des KUG-Zeitraums vielleicht auch gar nicht so abwegig: Die Beschäftigten behalten ihren Job und der Arbeitgeber hat, wenn das Geschäft wieder anzieht, hochqualifiziertes Personal an Bord.
Das wäre doch allen am liebsten, oder nicht? Dann müsste man es doch längst hinbekommen haben wenn es so einfach auf der Hand liegt. Wo fehlt es dann?
Beitrag vom 13.08.2020 - 14:29 Uhr
Userwenigflieger
User (36 Beiträge)
Die KUG-Aufstockung ist eine andere Nummer. Grundsätzlich eine freiwillige Leistung des AG, aber der Betriebsrat wird seine Zustimmung zur kurzfristigen Einführung von Kurzarbeit vom Abschluss einer Betriebsvereinbarung über Aufstockung abhängig machen.
Wie angemessen und notwendig die Aufstockung im vorliegenden Fall ist - da halte ich mich raus.
Beitrag vom 13.08.2020 - 14:40 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Man muss sich halt schon Fragen warum eigentlich ein Staat das Gehalt von Gutverdienern übernehmen soll, wenn die jetzt im prinzip 2-3 Jahre am Arbeitsmarkt nicht gebraucht werden.

Dann müssen die halt was anderes machen, das nennt man dann Strukturwandel.
Warum man die bei dem doppelten Durchschnittslohn zuhause rumsitzen lassen muss, versteht keiner.

Das ist doch auch keine Lösung.
Beitrag vom 13.08.2020 - 14:40 Uhr
Userwenigflieger
User (36 Beiträge)
OK, und wie sieht das aus wenn sich die GW nicht mit dem AG auf einen Sozialplan einigen kann ("Strategie")?
Dann kann AG oder Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen.
Ein Sozialplan könnte aber auch z.B. zum Inhalt haben, dass alle AN weniger arbeiten, für weniger Entgelt. Ist nach Ablauf des KUG-Zeitraums vielleicht auch gar nicht so abwegig: Die Beschäftigten behalten ihren Job und der Arbeitgeber hat, wenn das Geschäft wieder anzieht, hochqualifiziertes Personal an Bord.
Das wäre doch allen am liebsten, oder nicht? Dann müsste man es doch längst hinbekommen haben wenn es so einfach auf der Hand liegt. Wo fehlt es dann?
Da kann ich jetzt nur spekulieren: Eine Gewerkschaft -die meistens im Betreibsrat wesentlichen Einfluss hat- will natürlich die Besitzstände ihrer Mitglieder wahren und klar, als Betroffener will man sich ja auch nicht einfach so auf Zwangsteilzeit setzen lassen. Jeder vertritt erst mal seine Interessen und nicht, was bei Gesamtbetrachtung vielleicht am vernünftigsten wäre...

Sorry, in einem Punkt muss ich mich korrigieren: Arbeitszeit und Entgelt runter ist eher Gegenstand eines Tarifvertrages, nicht eines Sozialplans.

Dieser Beitrag wurde am 13.08.2020 14:50 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.08.2020 - 16:10 Uhr
UserAngros
User (711 Beiträge)
Na das funktioniert auch in der Gegenrichtung ganz zuverlässig.
Aber Sie könnten ja den ersten Schritt zur nachhaltigen Verbesserung einbringen anstatt nur zu kritisieren.
Lassen Sie uns doch alle etwas mitleben warum das bei den Piloten so unumgänglich zu sein scheint. Wecken Sie unser Verständnis für Ihre Bedürfnisse.
Na, wie siehts aus?

Ich habe nicht die Absicht. Wieso auch, geht es Sie denn etwas an, oder ist es reine Neugier?

Meine Frage war, wieso gordon so liebend gerne über Tarifthemen spricht, die ihn/sie offenbar nicht betreffen. Weder zu den Boden- noch Kabinenthemen hat er/sie sich mWn bei den letzten Artikeln geäußert, vielleicht habe ich ja auch etwas übersehen - lasse mich gerne korrigieren.
Beitrag vom 13.08.2020 - 16:29 Uhr
Userwanna-be
User (4 Beiträge)
Man muss sich halt schon Fragen warum eigentlich ein Staat das Gehalt von Gutverdienern übernehmen soll, wenn die jetzt im prinzip 2-3 Jahre am Arbeitsmarkt nicht gebraucht werden.

Dann müssen die halt was anderes machen, das nennt man dann Strukturwandel.
Warum man die bei dem doppelten Durchschnittslohn zuhause rumsitzen lassen muss, versteht keiner.

Das ist doch auch keine Lösung.

Wenn jemand 2-3 Jahre nicht gebraucht wird nennt man das eine Flaute. Wenn jemand in der gesamten Zukunft nicht mehr gebraucht wird "Strukturwandel". Eben weil man das hochqualifizierte Personal 2-3 Jahre später wieder braucht hält man es für teures Geld an Bord.
Nettes Eigentor von ihnen.
Beitrag vom 13.08.2020 - 16:43 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)

Meine Frage war, wieso gordon so liebend gerne über Tarifthemen spricht, die ihn/sie offenbar nicht betreffen. Weder zu den Boden- noch Kabinenthemen hat er/sie sich mWn bei den letzten Artikeln geäußert, vielleicht habe ich ja auch etwas übersehen - lasse mich gerne korrigieren.

Natürlich betreffen mich die Tarifthemen aller Berufsgruppen, weil je mehr die in der aktuellen Situation aus der Firma ziehen, desto eher habe ich u.U keinen Arbeitsplatz mehr.
Nur im Gegensatz zu Ihnen kenne ich die Dimmension, die LH an die einzelnen Berufsgruppen für Nichtstun auszahlt und mit dieser Zahl habe ich allerdings Probleme.

Beitrag vom 13.08.2020 - 16:46 Uhr
Usercontrail55
User (4626 Beiträge)
Jetzt mal schön der Reihe nach:

Ob jemand aufgrund seiner Unternehmenszugehörigkeit unkündbar ist, richtet sich nach seinem Arbeitsvertrag oder, falls vorhanden und anwendbar, einem Tarifvertrag.
Wobei das so formuliert eine gewisse Sicherheit suggeriert. Genau genommen ist niemand unkündbar, nur die Hürden werden so höher.
Kommt es bei einem Konzern wie der LH zu betriebsbedingten Kündigungen, dann wird mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ausgehandelt, alles andere ist nicht realistisch.
Stimmt, hatten wir aber auch schon so klargestellt.
Der Sozialplan legt genau fest, welche Arbeitnehmer betroffen und in eine Sozialauswahl einzubeziehen sind, die genauen Kriterien der Sozialauswahl (idR. Punkteschema) und auch ob und in welcher Höhe Abfindungen gezahlt werden und wie die sich individuell errechnen. Oder ob es z.B. eine Beschäftigungsgesellschaft gibt. Es lässt sich deshalb vorab überhaupt nicht sagen, eine Abfindung beträgt soundsoviel Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Anspruchsgrundlage für die Abfindung ist der Sozialplan, nicht das Gesetz.
Das kommt darauf an wie man sich einigt. Die Minimumabfindung wird durch das Kündigungschutzgesetz definiert.
Der Sozialplan als solches ist auch nur sehr eingeschränkt arbeitsgerichtlich überprüfbar. Gestritten wird meistens nur darüber, ob der Sozialplan im Einzelfall richtig angewandt wurde.
Überprüfbar ist er schon, denn es gibt Auswahlkriterien, die stark von gerichtlich anerkannten Parametern abweichen.
Alternativ kann aber auch ein Tarifvertrag abgeschlossen werden, dass alle AN weniger arbeiten, für weniger Entgelt. Ist nach Ablauf des KUG-Zeitraums vielleicht auch gar nicht so abwegig: Die Beschäftigten behalten ihren Job und der Arbeitgeber hat, wenn das Geschäft wieder anzieht, hochqualifiziertes Personal an Bord.
Wenn man sich da einigt. Das hat gerade mit der Verdi nicht geklappt.

Dieser Beitrag wurde am 13.08.2020 16:46 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.08.2020 - 16:56 Uhr
User
User ( Beiträge)
Lassen Sie uns doch alle etwas mitleben warum das bei den Piloten so unumgänglich zu sein scheint. Wecken Sie unser Verständnis für Ihre Bedürfnisse.
Na, wie siehts aus?
Ich habe nicht die Absicht. Wieso auch, geht es Sie denn etwas an, oder ist es reine Neugier?
Warum überrascht mich das jetzt irgendwie nicht? Mmhhh?
Äähhh, ach ja. Mit null Substanz ist Überzeugung schwierig, sehr schwierig.
Seit wann haben Sie ein Problem mit Neugier?
Beitrag vom 13.08.2020 - 16:57 Uhr
Usertoddel68
User (14 Beiträge)

Meine Frage war, wieso gordon so liebend gerne über Tarifthemen spricht, die ihn/sie offenbar nicht betreffen. Weder zu den Boden- noch Kabinenthemen hat er/sie sich mWn bei den letzten Artikeln geäußert, vielleicht habe ich ja auch etwas übersehen - lasse mich gerne korrigieren.

Natürlich betreffen mich die Tarifthemen aller Berufsgruppen, weil je mehr die in der aktuellen Situation aus der Firma ziehen, desto eher habe ich u.U keinen Arbeitsplatz mehr.
Nur im Gegensatz zu Ihnen kenne ich die Dimmension, die LH an die einzelnen Berufsgruppen für Nichtstun auszahlt und mit dieser Zahl habe ich allerdings Probleme.


Dann wäre es wohl gut gewesen, Sie hätten sich auch entsprechend hoch qualifiziert um sich zu schützen. Ein bisschen BWL hätte vielleicht geholfen zu verstehen, dass es keinen Sinn macht hoch qualifiziertes Personal in die Privatinsolvenz fallen zu lassen und dann zu glauben, es stünde wieder bereit wenn man es benötigt.
Beitrag vom 13.08.2020 - 17:01 Uhr
Usertoddel68
User (14 Beiträge)
Man muss sich halt schon Fragen warum eigentlich ein Staat das Gehalt von Gutverdienern übernehmen soll, wenn die jetzt im prinzip 2-3 Jahre am Arbeitsmarkt nicht gebraucht werden.

Dann müssen die halt was anderes machen, das nennt man dann Strukturwandel.
Warum man die bei dem doppelten Durchschnittslohn zuhause rumsitzen lassen muss, versteht keiner.

Das ist doch auch keine Lösung.
Die Corona-Krise ist also Strukturwandel? Ihre erste Frage beantworte ich Ihnen gerne: weil diese Arbeitnehmer zuvor jahrelang dementsprechend mehr Sozialabgaben geleistet haben.
Beitrag vom 13.08.2020 - 17:03 Uhr
User4
User (359 Beiträge)
Wen meinen Sie denn mit hoch qualifiziert? Wer ist denn besonders gut geschützt aufgrund der hohen Qualifikation? Die (momentane) Schutzfunktion kommt von einer (noch) einflussreichen Gewerkschaft. Aber die haben auch schon 850 Millionen angeboten. Bestimmt kommt noch mehr. Oder macht man das aus Nächstenliebe?
Beitrag vom 13.08.2020 - 17:04 Uhr
User4
User (359 Beiträge)
... weil diese Arbeitnehmer zuvor jahrelang dementsprechend mehr Sozialabgaben geleistet haben.
An wen? Wieviel mehr?
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