Beitrag vom 10.08.2026 - 12:53 Uhr
Beide Male waren elektronische Geräte die Ursache, die seit Anfang des Jahres in der gesamten Lufthansa-Gruppe nicht mehr gebraucht werden dürfen, wie die Fluggesellschaft mitteilt.
Powerbanks dürfen seit Januar in allen Airlines der Lufthansa-Gruppe nicht mehr an Bord gebraucht oder geladen werden. Sie können zwar im Handgepäck mitgeführt werden, dürfen aber nur am Körper getragen, in der Sitztasche oder unter dem Sitz verstaut werden, nicht im Handgepäckfach über den Sitzen.
Ursache war eine Ladebox für Kopfhörer, die zwischen die Sitze gefallen und dort eingeklemmt und beschädigt worden war. So eine Box gilt wegen der Ladefunktion auch als Powerbank, wie Swiss sagt.
In-Ear Kopfhörer und ihre Schutzhüllen sind ja keine "Powerbanks" im allgemeinen Sprachgebrauch, egal wie die Swiss das jetzt im Nachhinein festlegen möchte. Genau so wenig wie Handys oder eBooks. Mit dem USB-C Port meines Handys kann ich auch andere Geräte laden. Ist das dann auch eine "Powerbank"?
Ist denn irgendwo in Form einer Liste festgelegt, welche anderen Geräte jetzt tatsächlich unter das Powerbank Nutzungsverbot fallen?
So dass man das als Passagier auch vorneweg klar einhalten kann (statt dass eine Airline im Schadensfall hinterher frei interpretierend die Definition erweitert, wie das hier die Swiss versucht) ?
Und zu dem Schadensfall: Egal welches Gerät mit Lithium Akku man in einer Sitzmechanik einklemmt und wie diesen In Ear Case beschädigt: Die werden fast alle brennen...
Dieser Beitrag wurde am 10.08.2026 15:07 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.08.2026 - 16:33 Uhr
Für solche Situationen (heiss werdender Lithiumakku) gibt es (oder soll es) doch feuerfeste Boxen an Bord geben.
Beitrag vom 11.08.2026 - 15:34 Uhr
Die am Sonntagabend als Swiss-Flug 52 in Zürich gestartete Airbus A330-300, HB-JHN, landete in den frühen Morgenstunden in Dublin, statt wie geplant nach Boston zu fliegen
Ist das von KI geschrieben worden?
Wenn ein Flug, der grob um 18 Uhr in Richtung Westen startet und Treibstoff für planmäßig gut 8,5 Stunden getankt hat - wie wahrscheinlich ist es im August, dass die Maschine dann am frühen Morgen in Dublin landen könnte?
Beitrag vom 11.08.2026 - 16:18 Uhr
Laut Flightradar, war es 21:15 UTC, also 23.15 unserer Zeit.. :-)
Aber irgendwo, war es bestimmt schon früh am Morgen...
Beitrag vom 12.08.2026 - 17:53 Uhr
"Powerbanks dürfen seit Januar in allen Airlines der Lufthansa-Gruppe nicht mehr an Bord gebraucht oder geladen werden. ..."
" In-Ear Kopfhörer und ihre Schutzhüllen sind ja keine "Powerbanks" im allgemeinen Sprachgebrauch, egal wie die Swiss das jetzt im Nachhinein festlegen möchte."
Natürlich sind sie das. Ein Akkusystem, das zur Aufladung anderer Geräte konzipiert ist, nicht um ein fest angeschlossenen Gerät direkt mit Strom zu versorgen. Ob das nun rechteckig per USB-Stecker angeschlossen wird, per QI-Ladung arbeitet, oder in Form einer Hülle per Kontaktpinöpsels an die InEars beim Einstecken Ladekapazität weitergibt.
Man kann sich jetzt über den Sinn streiten, aber natürlich ist eine Hülle, die über einen eingebauten Akku zur Weitergabe elektrischer Leistung verfügt, nicht nur eine passive Aufbewahrungsbox.
Beitrag vom 12.08.2026 - 23:48 Uhr
"Powerbanks dürfen seit Januar in allen Airlines der Lufthansa-Gruppe nicht mehr an Bord gebraucht oder geladen werden. ..."
" In-Ear Kopfhörer und ihre Schutzhüllen sind ja keine "Powerbanks" im allgemeinen Sprachgebrauch, egal wie die Swiss das jetzt im Nachhinein festlegen möchte."
Natürlich sind sie das. Ein Akkusystem, das zur Aufladung anderer Geräte konzipiert ist, nicht um ein fest angeschlossenen Gerät direkt mit Strom zu versorgen.
Natürlich laden die Cases die Kopfhörer. Wenn die Airline aber schreibt, die Nutzung von "Powerbanks" sei verboten, fallen In-Ear Cases nun mal nicht darunter.
https://www.google.com/search?sca_esv=3e22060502dc476f&udm=2&fbs=ABfTbFUyxjQn9bne4DuflY2dNqqKA7Y2TZ8Ei_pHfBCsg19GRt9ZjBaAOS24Cp1iemOMNna9MqyyKDV1urQ5u2TremsQ6GNK1bgFYNBDXQ5vmbAxvtbdUPs13mIfAFzgvZ2hlt05oYuCPi9uozxxm9QyAxzboZxbQ8ZwRmZ8tVZKB03G59o0-tblOaXK85jq8aSrc3V40yMyW5TpHc06FrHjhF_kMZ5tyg&q=powerbank&sa=X&ved=2ahUKEwiE4tiKiJyWAxXOgP0HHYSRAu0QtKgLegQIIxAB&biw=1728&bih=888&dpr=2.22
Hier mal die Bildersuche für "Powerbank". Da findet sich kein einziger In-Ear Case darunter.
Sollte das alles ausgeschlossen werden sollen müsste man das anders formulieren.
Ich sähe aber keinen Sinn darin. Wenn dann müsste man alle Lithium Akkus an Bord verbieten. Denn jedes Gerät, dass man einklemmt und aufbricht, würde anfangen zu brennen.
Ob das nun rechteckig per USB-Stecker angeschlossen wird, per QI-Ladung arbeitet, oder in Form einer Hülle per Kontaktpinöpsels an die InEars beim Einstecken Ladekapazität weitergibt.
Man kann sich jetzt über den Sinn streiten, aber natürlich ist eine Hülle, die über einen eingebauten Akku zur Weitergabe elektrischer Leistung verfügt, nicht nur eine passive Aufbewahrungsbox.
So, dass hieße dann, dass Leute mit In Ear Kopfhörern keine Swiss mehr buchen dürfen? Leute mit moderneren Hörgeräten dann auch nicht?
Beitrag vom 13.08.2026 - 04:24 Uhr
Erstens ist der Betrieb nicht erlaubt, das mitführen ja. Heißt, Du darfst es mitführen, aber (ZUM NACHLADEN der Ohrhörer) nicht nutzen.
Zweitens ist die Definition von Powerbank nicht genormt, dann der Swiss eine eigene Auslegung zu verbieten, während Du mit einer Googlesuche als Nachweis kommt auch etwas lächerlich, merkst Du selber, oder?
Drittens hat die Fluggesellschaft Hausrecht und muss sich nicht (typisch für deutsche oder EU Verhältnisse) mit einer Norm als Einstufung rechtfertigen.
Und nicht zuletzt geht es hier um Sicherheit von allen Passagieren an Bord. Wenn Du ohne Deine Kopfhörer (bzw. deren einfache Laufzeit OHNE nachladen im Case) nicht mal einen Flug überleben kannst, bleibt nur die Schiffsroute.
Beitrag vom 13.08.2026 - 07:55 Uhr
Erstens ist der Betrieb nicht erlaubt, das mitführen ja. Heißt, Du darfst es mitführen, aber (ZUM NACHLADEN der Ohrhörer) nicht nutzen.
Ich vermute mal, Sie haben keine, oder? Das Nachladen der In-Ears im Case geschieht automatisch und andauernd. Das kann man gar nicht verhindern. Und ob der gerade lädt oder nicht macht überhaupt keinen Unterschied, wenn der Case eingequetscht und der Akku beschädigt wird.
Zweitens ist die Definition von Powerbank nicht genormt, dann der Swiss eine eigene Auslegung zu verbieten, während Du mit einer Googlesuche als Nachweis kommt auch etwas lächerlich, merkst Du selber, oder?
Warum lächerlich? Diese Suche zeigt, was man so allgemein unter Powerbank versteht, wenn man nicht gerade der Pressesprecher der Swiss ist.
Hier nochmal eine textuelle Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Powerbank
Eine Powerbank ist klar definiert. Ein In-Ear Case ist keine Powerbank.
Drittens hat die Fluggesellschaft Hausrecht und muss sich nicht (typisch für deutsche oder EU Verhältnisse) mit einer Norm als Einstufung rechtfertigen.
Klar, kann sie. Sie muss aber vorher definieren, was das Hausrecht genau ist (bzw vermutlich eher die AGB der Beförderung), und nicht im Nachhinein Dinge umdefinieren, wie es dann gerade passt.
Und nicht zuletzt geht es hier um Sicherheit von allen Passagieren an Bord. Wenn Du ohne Deine Kopfhörer (bzw. deren einfache Laufzeit OHNE nachladen im Case) nicht mal einen Flug überleben kannst, bleibt nur die Schiffsroute.
Nochmal: Jedes Gerät mit Lithium Akku ist brennbar - und brennt höchstwahrscheinlich, wenn man den Akku quetscht oder aufreißt, wie in diesem Fall.
Wenn es wirklich im die Sicherheit geht, dann müssen nicht nur Powerbanks, sondern Handys, eBooks, etc. im Flug in Zukunft aus oder sogar Zuhause bleiben .
Dieser Beitrag wurde am 13.08.2026 07:57 Uhr bearbeitet. Beitrag vom 13.08.2026 - 08:00 Uhr
Das Problem bei der Aussage von Swiss ist, dass sie es niemals kontrollieren können. Die meisten Ladecases haben keinen Schalter. Also wenn die Kopfhörer drin sind, laden sie auch. Mitführen darf man sie auch und die Kopfhörer ebenso, und man soll sie am Körper tragen oder in der Sitztasche vor einem. Wo sollen die Kopfhörer hin, wenn sie nicht in das Case können, weil sie dort ja laden? In die Hand, in die nicht vorhandene Sitzablage? Richtig, das ist nicht kontrollier- und umsetzbar.
Dann muss ich die Mitnahme verbieten, andernfalls ist die Anweisung halt schön, aber null praxisorientiert. Und die FB's, auch bei Swiss, werden sicher nicht hunderte Passagiere kontrollieren können, ob ihre Kopfhörercases abschaltbar sind oder wenn nicht, wo sie ihre Kopfhörer lagern.
Die Mitnahme verbieten wird schwierig, auch nach Schweizer Recht (Auch dem Hausrecht sind Grenzen gesetzt, sonst könnte man auch bspw. enge Bekleidungsvorschriften oder Toilettenbenutzungsgebühren einführen). Um das in diesem Fall durchzusetzen, muss man die Kapazitäten betrachten. Ladecases haben in der Regel ca. 600mAh Kapazität. Mobiltelefone über 4000mAh. Dann muss man die auch verbieten. Denn das Problem ist ja nicht das System Powerbank, sondern der Lithium Akku, der sich (je nach Technik) entzünden kann und dessen Feuer, aufgrund der Abspaltung des Sauerstoffes bei der Verbrennung, nicht einfach löschen lässt. Und das Problem wird mit steigender Kapazität größer. Daher sind die sehr großen Powerbanks ja verboten, da die Bordmittel nicht ausreichen.
Die Airline sichert sich gegenüber ihrer Versicherung ab, ohne das jemals kontrollieren zu können. Und ob sich das mitgeführte Ladecase, sollte es sich selber entzünden, im Ladezyklus oder in einer reinen Aufbewahrungssituation befunden hat, kann man nachträglich auch nicht herausfinden.
Ich habe nun ein paar Erfahrungen mit Gesetzen, Vorschriften, Normen und Anforderungen in der Luftfahrt, eine Vorschrift die nicht kontrollierbar ist, ist Schwachsinn. So einfach ist das manchmal.
Beitrag vom 13.08.2026 - 13:01 Uhr
Ich vermute mal, Sie haben keine, oder? Das Nachladen der In-Ears im Case geschieht automatisch...
Doch ich habe auch solche InEars. Und wo ist jetzt das Problem? Dann legt man sie NICHT in das Gehäuse, weil man damit die verbotene Ladung auslöst. Ausschalten kann man jedes Headset immer separat, einfach mal in der Anleitung blättern.
Warum lächerlich? Diese Suche zeigt, was man so allgemein unter Powerbank versteht...
Nochmal: Google ist nicht das Maß aller Dinge. Wikipedia ebenfalls nicht. Beide definieren den Begriff nicht rechtssicher, sondern liefern nur eine allgemein übliche Auslegung.
Eine Powerbank ist klar definiert. Ein In-Ear Case ist keine Powerbank.
Das ist Deine Meinung, Swiss darf das selbstredend anders benennen. Oder legst Du jetzt die gesetzlichen Grundlagen in diesem Land fest?
Klar, kann sie. Sie muss aber vorher definieren, was das Hausrecht genau ist ...
Nein, muss sie nicht, das Hausrecht nennt sich in der Luftfahrt Bordgewalt und desses Ausübung obliegt dem Kapitän. Und wenn Swiss (in Ausübungsgewalt der Kapitän) alkoholhaltige Parfüms verbietet, weil sie das des Brandschutzes wegen verfügen, ist das auch Gesetz an Bord und Du muss damit leben.
Nochmal: Jedes Gerät mit Lithium Akku ist brennbar - und brennt höchstwahrscheinlich, wenn man den Akku quetscht oder aufreißt, wie in diesem Fall. ...
Dann sei froh, dass Du Dein Handy noch an Bord nutzen darfst, denn auch das könnte man Dir verbieten. Und ja, jeder Akku kann durch mechanische Beschädigungen Feuer fangen, aber es kann auch bei einfach defekten Zellen erst durch die Ladung zum thermischen Durchgehen der Zellen kommen. Deshalb steht in der Regulierung, benutzen ja, aber Laden nein.
Beitrag vom 13.08.2026 - 13:44 Uhr
Warum lächerlich? Diese Suche zeigt, was man so allgemein unter Powerbank versteht...
Nochmal: Google ist nicht das Maß aller Dinge. Wikipedia ebenfalls nicht.
Und die Swiss erst recht nicht :)
Beide definieren den Begriff nicht rechtssicher, sondern liefern nur eine allgemein übliche Auslegung.
Und von der weicht die Swiss hier bewusst ab. Ohne _vorher_ darüber aufzuklären.
Eine Powerbank ist klar definiert. Ein In-Ear Case ist keine Powerbank.
Das ist Deine Meinung,
Sie haben gerade oben selbst zugegeben dass meine Auslegung die "allgemein übliche Auslegung" ist ...
Swiss darf das selbstredend anders benennen. Oder legst Du jetzt die gesetzlichen Grundlagen in diesem Land fest?
Nochmal, klar kann sie das, muss aber dabei - vor dem Flug - darauf hinweisen, dass die Swiss- Definition von Powerbank entgegen der allgemein üblichen Auslegung eben auch In Ears umfasst, und diese An Bord nur außerhalb der Cases mitgeführt werden dürfen, weil sonst ein "verbotener Ladevorgang" erfolgen könnte.
Zum einen möchte ich mal die Gesichter der Leute sehen, wenn die Swiss tatsächlich so eine Ansage machen würde, zum anderen landen die kleinen In Ears alleine dann vermutlich noch öfter zwischen den Sitzen, werden beschädigt und fangen an zu rauchen...
Klar, kann sie. Sie muss aber vorher definieren, was das Hausrecht genau ist ...
Nein, muss sie nicht, das Hausrecht nennt sich in der Luftfahrt Bordgewalt und desses Ausübung obliegt dem Kapitän. Und wenn Swiss (in Ausübungsgewalt der Kapitän) alkoholhaltige Parfüms verbietet, weil sie das des Brandschutzes wegen verfügen, ist das auch Gesetz an Bord und Du muss damit leben.
Doch klar muss sie das vorher definieren. Und dann entscheidet der Passagier, ob er/sie unter diesen Umständen mitfliegt.
Die Swiss kann eben nicht hinterher ankommen und behaupten, etwas wäre verboten gewesen, ohne vorher ihre abweichende Definition allen Passagieren bekannt gemacht zu haben.
Nochmal: Jedes Gerät mit Lithium Akku ist brennbar - und brennt höchstwahrscheinlich, wenn man den Akku quetscht oder aufreißt, wie in diesem Fall. ...
Dann sei froh, dass Du Dein Handy noch an Bord nutzen darfst, denn auch das könnte man Dir verbieten.
Ein komplettes Verbot von Lithium Akkus und aller Geräte, die sie enthalten, wäre mMn sogar sinnvoll - wenn es denn wirklich um Sicherheit geht. Die Airline, die DAS versucht, ist aber 4 Wochen später wahrscheinlich pleite.
Und ja, jeder Akku kann durch mechanische Beschädigungen Feuer fangen, aber es kann auch bei einfach defekten Zellen erst durch die Ladung zum thermischen Durchgehen der Zellen kommen. Deshalb steht in der Regulierung, benutzen ja, aber Laden nein.
Kurze Korrektur:
Die Powerbanks dürfen, wie menschmeier weiter oben schon geschrieben hat, nicht genutzt werden, weil sie aufgrund ihrer Größe,oftmals mehr als 5000mAh an Bord sehr schlecht löschbar sind.
Diese Geräte sind schon öfters bei Benutzung in Brand geraden, dabei wird eine Powerbank aber ENTladen, nicht GEladen.
Der Grund für Brände von Pwerbanks liegt oftmals in der extrem schlechten Verarbeitungsqualität von Powerbanks, die über AliBaba oder Amazon vertrieben werden, und die auch beim Entladen zu Bränden führen kann.
Nicht im Ladevorgang.
Dieser Beitrag wurde am 13.08.2026 14:05 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.08.2026 - 14:09 Uhr
Und die Swiss erst recht nicht :)
Tut nichts zur Sache. Noch nicht verstanden, die Swiss darf selber entscheiden, was an Bord darf. Wie sie das nennen, was sie verbieten, ist ihre eigene Definition. Darf auch 'portables Elektronenbewegungsgerät zur Ladungserzeugung' heißen. Und wenn sie das Laden von LiIon-Zellen an Bord verbieten, dann ist das Gesetz, egal, wie das betreffende Gerät im Detail heißt.
Und von der weicht die Swiss hier bewusst ab. Ohne _vorher_ darüber aufzuklären.
Immer noch nicht verstanden? Es gibt keine (rechtssicher) feste Definition dafür, nur IHRE Meinung (und sicher nicht juristisch validiert). Ihre Aufgabe, zu klären, was mitgenommen werden darf. Einfach vorher fragen.
Sie haben gerade oben selbst zugegeben dass meine Auslegung die "allgemein übliche Auslegung" ist...
Ja, und Tempo ist auch ein üblicher begriff für ein Papiertaschentuch und deshalb trotzdem eine Markenrechtsverletzung, wenn sein eigenes Produkt als solches ausgibt.
Nochmal, klar kann sie das, muss aber dabei - vor dem Flug - darauf hinweisen, dass die Swiss- Definition von Powerbank entgegen der allgemein üblichen Auslegung eben auch In Ears umfasst...
Und jede andere Art der elektronisch verwandten Geräte? Gleiches für alle anderen möglicherweise nicht direkt erkennbaren Begriffe oder Gegenstände, die als Waffe verwendet werden können? Dann wird der Flug demnächst etwas länger dauern, weil die Liste lang wird.
Beitrag vom 13.08.2026 - 14:58 Uhr
Und die Swiss erst recht nicht :)
Tut nichts zur Sache. Noch nicht verstanden, die Swiss darf selber entscheiden, was an Bord darf. Wie sie das nennen, was sie verbieten, ist ihre eigene Definition. Darf auch 'portables Elektronenbewegungsgerät zur Ladungserzeugung' heißen. Und wenn sie das Laden von LiIon-Zellen an Bord verbieten, dann ist das Gesetz, egal, wie das betreffende Gerät im Detail heißt.
Und von der weicht die Swiss hier bewusst ab. Ohne _vorher_ darüber aufzuklären.
Immer noch nicht verstanden? Es gibt keine (rechtssicher) feste Definition dafür, nur IHRE Meinung (und sicher nicht juristisch validiert). Ihre Aufgabe, zu klären, was mitgenommen werden darf. Einfach vorher fragen.
Sie haben gerade oben selbst zugegeben dass meine Auslegung die "allgemein übliche Auslegung" ist...
Ja, und Tempo ist auch ein üblicher begriff für ein Papiertaschentuch und deshalb trotzdem eine Markenrechtsverletzung, wenn sein eigenes Produkt als solches ausgibt.
Nochmal, klar kann sie das, muss aber dabei - vor dem Flug - darauf hinweisen, dass die Swiss- Definition von Powerbank entgegen der allgemein üblichen Auslegung eben auch In Ears umfasst...
Und jede andere Art der elektronisch verwandten Geräte? Gleiches für alle anderen möglicherweise nicht direkt erkennbaren Begriffe oder Gegenstände, die als Waffe verwendet werden können? Dann wird der Flug demnächst etwas länger dauern, weil die Liste lang wird.
Ich habe verstanden was und wie @EricM und @menschmeier meinen. Sie offensichtlich nicht.
Es geht darum das, wenn LX diese (und andere Dinge) nicht an Bord haben will, sie das v_o_r_h_e_r (als vor der Buchung) ihren potentiellen Fluggästen mitteilen muss.
Und nicht erst 'beim Boarding'.
Damit man eben ggfls., in Kenntnis dieser Regelung, bei einer anderen Airline buchen kann (und eben nicht bei LX).
Beitrag vom 13.08.2026 - 15:15 Uhr
Ist doch einfach, das Laden ist verboten. Ob man nun ein Handy oder einen Ohrhörer lädt, ist gleich. Mit an Bord nehmen darf man beides.
Wo ist das Problem? Wenn man das erst an Bord gesagt bekommt, lädt man die Ohrhörer eben nicht.
Beitrag vom 13.08.2026 - 17:16 Uhr
Es stimmt nicht was sie sagen. Ihr Handy und Tablet, Ereader usw dürfen sie sogar an Bord mit dem USB Anschluss am Sitz laden, obwohl die Kapazität der Akkus deutlich größer ist.
Powerbank mit Riesenkapazität ist unbestritten.
Aber Hausrecht erlaubt den Airlines auch nicht alles. Und das Verbot vom Mini-Ladebehältern.mit kleiner Kapazität ist da sicher ein Streitfall..
Genau wie Gebühren beim vergessen vom einem Papierausdruck oder Benutzungsgebühren für Toiletten.
VG aus Braunschweig