Ein paar Anmerkungen zu dem Kommentar der Börsenzeitung:
Da werden aus Gläubigern, sonst in Insolvenzverfahren stark involviert, Randfiguren. Und da werden aus Wettbewerbshütern, die Einwand erheben, Spielverderber.
Die Gläubiger werden auch hier stark involviert sein, aber hinter den Kulissen. Eine davon ist nun auch der Bund über die KfW. "Randfigur" entspricht wohl eher der aktuellen Medienperspektive.
Die relevanten Wettbewerbshüter (=Bundeskartellamt, ECA) haben bisher nur eine Prüfung angekündigt und dabei bestätigt, dass eine Übernahme noch nicht angemeldet worden sei:
http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2017-08/air-berlin-lufthansa-uebernahme-monopolkommission-wettbewerb
Die Monopolkomission und andere Gremien und Experten, die hier wohl als "Spelverderber" in der aktuellen Diskussion gesehen werden, dürfen aber nicht mit den eigentlichen zuständigen Behörden verwechselt werden.
Wer denkt, damit könnten möglichst viele Arbeitsplätze gerettet werden, irrt, denn zunächst verlieren alle Mitarbeiter ihren Job und können sich dann neu bewerben. Mit offenem Ausgang.
Wieso ist es schon ausgemacht, dass alle Mitarbeiter ihren Job verlieren? Ein Insolvenzverfahren sollte als erstes das bestehende Geschäft als Ganzes oder in großen Teilen sanieren, inkl. der dafür erforderlichen Arbeitsplätze.
Die Tochter Eurowings, bei der die meisten Flugzeuge landen sollen, ist schon heute ein Gemischtwarenladen, der alles in allem noch zu hohe Kosten hat, um tatsächlich konkurrenzfähig zu sein.
Laut dem Finanzbericht ist die EW Group über das gesamte 1. Halbjahr bereits profitabel (Seite 15, Point-to-Point): https://investor-relations.lufthansagroup.com/fileadmin/downloads/de/finanzberichte/zwischenberichte/LH-ZB-2017-2-d.pdf
In Anbetracht dessen kann es um die Wettbewebsfähigkeit nicht so schlecht stehen.
Ryanair ist jahrelang vom deutschen Steuerzahler alimentiert worden, die Iren wurden mit Vergünstigungen an landeseigene regionale Flughäfen gelockt. Das muss man im Hinterkopf haben, wenn man die Klage gegen die Kreditbürgschaft des Bundes für Air Berlin beurteilen will.
Das kann man so sehen, nur dass es sich dabei nicht um eine ausschließliche Lex-Ryanair handelt, sondern das jenes auch unter Eigeninitiative der Ryanair und unter Mangel desgleichen bzw. zu spätem Handeln der Konkurrenz so entstanden ist.
Dieser Beitrag wurde am 20.08.2017 14:41 Uhr bearbeitet.