Community / / BGH: Kein Aufpreis für Ersatzflug

Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 26.07.2023 - 13:25 Uhr
UserNur_ein_Y_PAX
User (725 Beiträge)
Die Fluglinie?

Da hat eine Fluglinie unverschämt Zuschläge für selbstverschulete Flugausfälle verlangt und es fehlt der Mut des Autors die Fluglinie zu bennen.

Dieser Beitrag wurde am 26.07.2023 13:25 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.07.2023 - 15:14 Uhr
Userdaniel1138
User (531 Beiträge)
Die Fluglinie?

Da hat eine Fluglinie unverschämt Zuschläge für selbstverschulete Flugausfälle verlangt und es fehlt der Mut des Autors die Fluglinie zu bennen.

Weil der Name der Fluggesellschaft nichts mit dem Grundsatzurteil des BGH zu tun hat. Das Urteil wirkt sich nämlich auf ALLE Fluggesellschaften aus, die mit den Kunden ähnlich verfahren, nicht nur auf die Lufthansa.
Beitrag vom 26.07.2023 - 17:18 Uhr
UserF11
einfach nur Pax...
User (1552 Beiträge)
Auffällig ist das schon: andere Medien nennen eindeutig in diesem Zusammenhang die Lufthansa, deren Verhalten die Grundlage für den Prozess war. Aero hingegen spricht neutral von "Fluggesellschaft". Da kommt schon der Verdacht auf, dass man die Lufthansa und ihr konkretes Verhalten in diesen Fällen aus der Diskussion heraus halten will.