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Beitrag vom 24.02.2026 - 11:11 Uhr
Useralfonsezanardi
User (44 Beiträge)
"Für die Bundespolizei ergaben sich keine eigenen Maßnahmen."

Naja, das ist wohl bitte eine arg bürokratische Ent-Antwortungs-Haltung.
Die Exekutive in Form der Polizei hat jede Autorität untergeordnete, zivile Einheiten anzuweisen, ein offensichtliches Problem zu lösen, z.B. in Form von Geleiten der Passagiere zum Terminal.
Dumme Abputz-Haltung angesichts eines unmöglichen Vorgangs.
Beitrag vom 24.02.2026 - 11:21 Uhr
UserMHalblaub
User (1298 Beiträge)
"Für die Bundespolizei ergaben sich keine eigenen Maßnahmen."

Naja, das ist wohl bitte eine arg bürokratische Ent-Antwortungs-Haltung.
Die Exekutive in Form der Polizei hat jede Autorität untergeordnete, zivile Einheiten anzuweisen, ein offensichtliches Problem zu lösen, z.B. in Form von Geleiten der Passagiere zum Terminal.
Dumme Abputz-Haltung angesichts eines unmöglichen Vorgangs.

Nur warum hätte die Bundespolizei irgendjemanden eine Anweisung erteilen sollen? Was wäre die Grundlage hierfür gewesen? Wir haben einen Rechtsstaat.
Beitrag vom 24.02.2026 - 11:24 Uhr
UserCptKirk
Kapitän zur See
User (298 Beiträge)
Es muss doch in Deutschland möglich sein, an den 2-3-4 Tagen im Jahr wo wirklich besondere Umstände herrschen das Nachtflugverbot an diesen Tagen völlig auszusetzen.
Beitrag vom 24.02.2026 - 11:31 Uhr
Useralfonsezanardi
User (44 Beiträge)
"Für die Bundespolizei ergaben sich keine eigenen Maßnahmen."

Naja, das ist wohl bitte eine arg bürokratische Ent-Antwortungs-Haltung.
Die Exekutive in Form der Polizei hat jede Autorität untergeordnete, zivile Einheiten anzuweisen, ein offensichtliches Problem zu lösen, z.B. in Form von Geleiten der Passagiere zum Terminal.
Dumme Abputz-Haltung angesichts eines unmöglichen Vorgangs.

Nur warum hätte die Bundespolizei irgendjemanden eine Anweisung erteilen sollen? Was wäre die Grundlage hierfür gewesen? Wir haben einen Rechtsstaat.

In Notsituationen und bei Gefahr in Verzug kann die Staatsgewalt selbstverständlich Anordnungen erteilen, die befolgt werden müssen. Natürlich lag hier eine Notsituation vor. Lesen sie mal etwas nach in ihrem "Rechtsstaat-Buch".
Beitrag vom 24.02.2026 - 11:38 Uhr
UserTino Riva
User (165 Beiträge)
Beim groben Überfliegen der Zuständigkeit und der Befugnisse der Bundespolizei im Bundespolizeigesetz komme ich vorläufig zu derselben Einschätzung.
Somit dürfte eine Zuständigkeit der Landespolizei gegeben sein. Wer mag, kann das im bayerischen Gefahrenabwehrgesetz - ich glaube das heißt PAG - nachlesen.
(Dazu habe ich jetzt mal keine Lust, denn das wird schon so sein. Die Gesetze der Länder ähneln sich da stark.)

In einem Rechtsstaat muß eine Behörde immer örtlich und sachlich zuständig sein. Sie braucht auch eine Ermächtigung, um tätig zu werden.
Warum ist das für viele so schwierig zu verstehen?
Beitrag vom 24.02.2026 - 11:38 Uhr
UserEricM
User (7286 Beiträge)
In Notsituationen und bei Gefahr in Verzug kann die Staatsgewalt selbstverständlich Anordnungen erteilen, die befolgt werden müssen.

Nur ist wahrscheinlich diskutabel, ob 600 Leute, versorgt, in geheizten, trockenen Sitzen, tatsächlich "Gefahr in Verzug" oder eine "Notlage" darstellen.
Mal ganz davon abgesehen, die Leute auf dem Vorfeld über verschneite Treppen und nicht geräumte Flächen unfallfrei aus dem Flieger und zum Bus bzw. Terminal zu bekommen...
In einem bei Nacht nicht bewirtschafteten Terminal wäre zudem die Versorgung der Passagiere möglicherweise noch schlechter gewesen als an Bord.
LH Sitze haben ja keinen guten Ruf, aber verglichen mit den Hartplastikschalen in FRA sind sie hervorragend (k.A. wie München da ausgestattet ist)...

Ich will nicht sagen, das die Aktion OK war, aber ganz so einfach ist das halt auch nicht unbedingt zu entscheiden ...


Dieser Beitrag wurde am 24.02.2026 11:44 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 24.02.2026 - 11:42 Uhr
UserTino Riva
User (165 Beiträge)

In Notsituationen und bei Gefahr in Verzug kann die Staatsgewalt selbstverständlich Anordnungen erteilen, die befolgt werden müssen. Natürlich lag hier eine Notsituation vor. Lesen sie mal etwas nach in ihrem "Rechtsstaat-Buch".

Und wo waren Sie an dem Tag, als an der Uni Jura dran war?
Beitrag vom 24.02.2026 - 13:37 Uhr
Useralfonsezanardi
User (44 Beiträge)
Genau wegen solchen Bedenkenträgern und Paragraphenreitern haben eben 600 Menschen die Nacht in Flugzeugen verbringen dürfen, anstatt in einem Flughafen-Hotel, das in Sichtweite war.
Allein auf die Idee zu kommen, das offensichtliche Versagen aller Beteiligten noch mit Zuständigkeits-Geseiere rechtfertigen zu wollen, sagt alles ...
Beitrag vom 24.02.2026 - 14:18 Uhr
Useratc
User (779 Beiträge)
Das passiert, wenn einfach jede/r erstmal nach einem Grund sucht, warum er NICHT zuständig ist, statt einfach alles daran zu setzen, das Problem zu lösen.
Das ist ein ganz fundamentales Mentalitätsproblem, und das gibt es leider inzwischen überall.
In jedem Konzern sind schön "Prozesse" implementiert, damit jeder hübsch ersetzbar ist. Und wenn es keinen "Prozess" dafür gibt, sind wir offenbar nicht zuständig. Ciao Kakau!

Das ist ein echtes Probleem und Wurzel vieler anderer Probleme, die wir hier haben.
Beitrag vom 24.02.2026 - 14:20 Uhr
Useratc
User (779 Beiträge)
Es muss doch in Deutschland möglich sein, an den 2-3-4 Tagen im Jahr wo wirklich besondere Umstände herrschen das Nachtflugverbot an diesen Tagen völlig auszusetzen.

Das klingt einfach - aber an einem Tag mit akuten Verkehrsbehinderungen das notwendige Personal spontan an alle Stellen zu bringen, um das dann umzusetzen, ist auch ein Unterfangen mit offenem Ausgang.
Beitrag vom 24.02.2026 - 14:24 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4441 Beiträge)
Genau wegen solchen Bedenkenträgern und Paragraphenreitern haben eben 600 Menschen die Nacht in Flugzeugen verbringen dürfen, anstatt in einem Flughafen-Hotel, das in Sichtweite war.

Es war keine 'Gefahr in Verzug'.
Und welche 'Notsituation' ist denn entstanden, welche nicht der eines z.B. 10 Stunden Langstreckenflug entspricht!?

Allein auf die Idee zu kommen, das offensichtliche Versagen aller Beteiligten noch mit Zuständigkeits-Geseiere rechtfertigen zu wollen, sagt alles ...

Natürlich war das Geschehen nicht wirklich, für die betroffenen PAXe, toll. Aber angesichts der wirklich ungewöhnlichen Wettersituation doch eher ein harmloser Ausgang.

Und: es gibt eine Untersuchung des Geschehens, die Staatsanwaltschaft ist aufmerksam geworden und wenn (straf)rechtlich relevantes Versagen vorliegen sollte, wird es entsprechende Anklagen geben. Nicht zu vergessen: die Betroffenen bekommen eine Entschädigung.

Die ganze Aufregung von, so sorry, Nichtbetroffenen, ist völlig überflüssig.
Beitrag vom 24.02.2026 - 14:38 Uhr
UserMHalblaub
User (1298 Beiträge)
@alfonsezanardi
In Notsituationen und bei Gefahr in Verzug kann die Staatsgewalt selbstverständlich Anordnungen erteilen, die befolgt werden müssen. Natürlich lag hier eine Notsituation vor. Lesen sie mal etwas nach in ihrem "Rechtsstaat-Buch".

Es war Ihre Behauptung. Daher benennen Sie bitte das "Buch" und den entsprechenden Paragraphen. Zuerst sprachen Sie auch von der Bundespolizei, jetzt Staatsanwaltschaft. Ich weiß nicht wie das bei Ihnen abläuft aber ich kann es mir vorstellen.
Beitrag vom 24.02.2026 - 15:14 Uhr
UserEricM
User (7286 Beiträge)
Genau wegen solchen Bedenkenträgern und Paragraphenreitern haben eben 600 Menschen die Nacht in Flugzeugen verbringen dürfen, anstatt in einem Flughafen-Hotel, das in Sichtweite war.
Allein auf die Idee zu kommen, das offensichtliche Versagen aller Beteiligten noch mit Zuständigkeits-Geseiere rechtfertigen zu wollen, sagt alles ...

Die Passagiere durften eher wegen einem Sch... Service, den Flughafen und Airline hier ihren Kunden geboten haben, die Nacht in den Maschinen verbringen.

Aber: Niemand war in Gefahr und es herrschte eine zwar sehr nervige Situation, aber keine Notlage.

Ich sehe daher keinerlei Grundlage, hier auch der Bundespolizei Untätigkeit vorzuwerfen.
Einen unfassbar miesen Service auszugleichen, gehört nun wirklich nicht zu deren Job.
Beitrag vom 24.02.2026 - 15:21 Uhr
Useralfonsezanardi
User (44 Beiträge)
@alfonsezanardi
In Notsituationen und bei Gefahr in Verzug kann die Staatsgewalt selbstverständlich Anordnungen erteilen, die befolgt werden müssen. Natürlich lag hier eine Notsituation vor. Lesen sie mal etwas nach in ihrem "Rechtsstaat-Buch".

Es war Ihre Behauptung. Daher benennen Sie bitte das "Buch" und den entsprechenden Paragraphen. Zuerst sprachen Sie auch von der Bundespolizei, jetzt Staatsanwaltschaft. Ich weiß nicht wie das bei Ihnen abläuft aber ich kann es mir vorstellen.

Der einzige der von Staatsanwaltschaft spricht sind sie, sie sollten besser lesen lernen, dann können Sie auch das "Buch" zur Hand nehmen ...
Beitrag vom 24.02.2026 - 17:02 Uhr
UserF11
einfach nur Pax...
User (1611 Beiträge)
Die ganze Aufregung von, so sorry, Nichtbetroffenen, ist völlig überflüssig.
Ich sag es ja nicht gerne, aber diesmal haben Sie vollkommen recht. Dieser Hang zur Daueraufregung kann einem ganz schön auf den Geist gehen. Seltsam, dass man von den Betroffenen wenig bis gar nicht hört.

Dieser Beitrag wurde am 24.02.2026 17:03 Uhr bearbeitet.
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