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Community / / Condor-Passagiere sitzen zwei Tage fest

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Beitrag vom 04.07.2017 - 08:21 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Eigentlich schon abstruse, das für solche Fälle eine Entschädigungsleistung fällig wird...
Beitrag vom 04.07.2017 - 09:38 Uhr
Usermarkussommer
User (148 Beiträge)
Eigentlich schon abstruse, das für solche Fälle eine Entschädigungsleistung fällig wird...

Abstruse? Abstruse ist höchstens Dein Kommentar.
Der Vogelschlag selbst ist sicher höhere Gewalt, aber wenn eine etablierte Airline wie Condor es dann nicht in die Reihe bekommt, einen Ersatzflug zu organisieren, dann ist das sehr wohl ein Fall für eine Entschädigung.

Da regt man sich über AirBerlin auf. Wie immer gilt: die anderen sind nicht besser.
Beitrag vom 04.07.2017 - 10:56 Uhr
Usersystemchef
User (215 Beiträge)
wäre mal interessant wie das priorisiert wird, die betroffene D-AIAC ist schon gestern wieder von Burgas nach Berlin geflogen, heute auf einem Umlauf Frankfurt-Rhodos. Wieso sitzen dann die Passagiere immer noch in Frankfurt? Weil die soweiso schon eine Entschädigung bekommen und die anderen Passagiere nicht?
Beitrag vom 04.07.2017 - 13:00 Uhr
UserOBI
User (122 Beiträge)
Die reparierte Maschine war heute natürlich für den Flug nach Rhodos eingeplant und muß diesen auch durchführen. Da ist die Operationskontrolle gefordert, die für die gestrandeten Frankfurter Passagiere eine Maschine besorgen muß. Die sind ja jetzt zusätzlich zum normalen Betrieb zu befördern. Also ist entweder eine Maschine in Reserve, die den Flug auf die Kanaren machen kann, oder man muss sich was extern besorgen, wenn denn etwas verfügbar ist.

Dieser Beitrag wurde am 04.07.2017 13:01 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 04.07.2017 - 16:03 Uhr
UserBoeing757767
User (847 Beiträge)
Eigentlich schon abstruse, das für solche Fälle eine Entschädigungsleistung fällig wird...

Abstruse? Abstruse ist höchstens Dein Kommentar.
Der Vogelschlag selbst ist sicher höhere Gewalt, aber wenn eine etablierte Airline wie Condor es dann nicht in die Reihe bekommt, einen Ersatzflug zu organisieren, dann ist das sehr wohl ein Fall für eine Entschädigung.

Da regt man sich über AirBerlin auf. Wie immer gilt: die anderen sind nicht besser.

Egal welche Airlines, sie haben alle das gleiche Problem:

Wenns gut geht will der Kunde fast nichts zahlen.
Und wenns schlecht läuft, dann ne geile Kompensation.

Das gibts kaum irgendwo. Kommt die Pizza kalt nach Hause, dann zahlen Sie halt nichts. Der Lieferant hält auch keine Reservepizza vor, geschweige denn gibt einen mehrfach höheren Restaurantgutschein oder Bares für eine kalte Pizza.

Einen permanenten Ersatzflieger möchten Sie, ok. Kein Ding, dann zahlen Sie bitte auch mal 5 Euro mehr fürs Ticket.

Bei der Bahn 5 Std zu spät, was bekommen Sie da ? Wenn überhaupt was, dann minimal.

Ein Zugticket Ham MUC kostet heute mehr als ein Flug nach Malle.
Aber auf den Airlines wollen alle rumhacken.

Kriege ich bei der Bahn auch Entschädigung, wenn sich einer vor den Zug wirft ? Oder trifft es dann auf vollstes Verständnis ?
"Was kann die Bahn dafür", hört man.. Wo kommt denn da der schnelle Ersatzzug ?

Soso
Was kann die Airline für einen Vogelschlag ?

Und ganz richtig, die Passagiere des betroffenen Fluges erhalten schon die lukrative Entschädigung. Dafür sorgen schon genug Anwälte, deren Handlanger permanent am Airport rumlungern und dann am Kofferband die "Kärtchen" verteilen.

Deshalb sitzen die Passagiere auch so lange fest, bis mal Platz ist für eine Ersatzbeförderung. Die Entschädigung ist eine Einmalzahlung und damit ist alles abgegolten.

Warum soll ich als Airline mehrere Flüge verspäten, und am Ende eine deutlich höhere Anzahl Passagiere entschädigen ??
Früher konnte ich mich erinnern, wurde eine "massive Verspätung" oder ein Ausfall gleichmässig auf mehrere Flüge verteilt.
Am Ende waren zwar mehr Kunden betroffen, aber ALLE waren am Ziel....
Nun müsste ich ALLE entschädigen. Warum sollte ich das als Airline tun ?

Finden Sie ungerecht ? Nunja, irgendwie muss sich eine Airline auch mal "wehren" können.

Ich finde es toll, dass dieses EUGH Urteil in solchen Fällen dann den Leute mal auf die Füsse fällt. Man kann halt nicht alles haben.

Und ich bin mir sicher, dass die meisten mit der Entschädigung deutlich mehr bekommen als sie bezahlt haben.

Dieser Beitrag wurde am 04.07.2017 16:07 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 04.07.2017 - 16:48 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
wäre mal interessant wie das priorisiert wird, die betroffene D-AIAC ist schon gestern wieder von Burgas nach Berlin geflogen, heute auf einem Umlauf Frankfurt-Rhodos. Wieso sitzen dann die Passagiere immer noch in Frankfurt? Weil die soweiso schon eine Entschädigung bekommen und die anderen Passagiere nicht?

Die D-AIAC ist nach FRA, nicht nach SXF geflogen.

Also soll Condor zusätzlich zu den eh schon verärgerten Passagieren noch weitere ärgern, in dem sie den Flug nach RHO verspätet? Kann mir bitte jemand die Logik dahinter erklären?
Beitrag vom 04.07.2017 - 18:02 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Kriege ich bei der Bahn auch Entschädigung, wenn sich einer vor den Zug wirft ? Oder trifft es dann auf vollstes Verständnis ?

Ich will Ihnen da nicht in die Parade fahren, aber "ja":

Link 1:

 https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/entschaedigung.shtml

Link 2:

 http://www.ksta.de/ratgeber/geld-zurueck-ab-60-minuten-verspaetung-des-zugs-sote-3131808

Und zurück zum Airline Bereich: Ich finde das gut so mit dem EU Entschädigungsrecht. Das verhindert das Ausbreiten von irgendwelchen Hotten-Totten-Airlines.

EDIT Links repariert.

Dieser Beitrag wurde am 04.07.2017 20:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 04.07.2017 - 19:50 Uhr
UserBoeing757767
User (847 Beiträge)
Kriege ich bei der Bahn auch Entschädigung, wenn sich einer vor den Zug wirft ? Oder trifft es dann auf vollstes Verständnis ?

Ich will Ihnen da nicht in die Parade fahren, aber "ja":

 http://www.ksta.de/ratgeber/geld-zurueck-ab-60-minuten-verspaetung-des-zugs-sote-3131808



Tun Sie nicht, ganz im Gegenteil, Sie unterstreichen meinen Punkt sehr gut:

Da der Link nicht geht aber man es bei Google findet, hier mal der Auszug aus den korrekten Seiten der Bahn.

Menüpunkt ab 60 Min Verspätung ( und zwar egal wie lange es über 60 Min dauert )

Zeitkarten des Nahverkehrs (Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket): 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
Zeitkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)

Ähm....

Mal im Ernst: Sie nennen das Erstattung ?

Sie nennen MAX 15 Euro ! bei den gängigen Ticketpreisen.
Diese Regelung ist gelinde gesagt B....t.
Dafür investiere ich nicht mal die Briefmarke oder den Anruf.

Ich glaube kaum, dass auch nur ein einziger Bahnkunde auch nur ansatzweise die gezahlten Ticketkosten "nur" zu 100 % erstattet bekommt, wohin gegen die Airlines zu teilweise 500% und mehr des Ticketpreises verdonnert werden ( von den Steuern u Gebühren, die auf das Ticket anfallen, haben auch die Airlines nichts )

Dann, wenn ich dann ohne Anschluss auf dem Bahnsteig hocke:

wo ist mein Getränk, mein Hotel, Verpflegung usw usw usw?
Alles, das müssen die Airlines ON TOP zu der baren Münze noch zahlen.

bei der Bahn: Bahnhofsbank in Bielefeld um Mitternacht und anregende Gespräche mit nem Wasserautomaten.

Ich bleibe bei meiner Meinung, sorry, solange die Airlines immer nur als Cashcow gesehen werden, finde ich Fälle wie diese, wo man ein bisschen Leid involviert ist, einen guten "Eye Opener"



Dieser Beitrag wurde am 04.07.2017 19:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 04.07.2017 - 20:03 Uhr
UserJanO
User (46 Beiträge)
Da haben sie aber nur den Teil für Zeitkarten erwischt. Bei normalen Tickets gilt 25% des Preises bei mehr als 60 Min. Verspätung und 50% bei mehr als 120 Min. Verspätung.
Darüber hinaus erlischt bei mehr als 20 Minuten Verspätung die Zugbindung und bei mehr als 60 Min. kann man von der Fahrt zurücktreten bei voller Erstattung.

Quelle:  https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/befoerderungsbedingungen/mdb_242308_160503_flyer_fahrgastrechte.pdf

Aber sie haben natürlich recht, eine Entschädigung von mehr als 100% ist natürlich albern.
Beitrag vom 04.07.2017 - 20:49 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Irgendetwas ist bei meinem vorherigem Post schiefgegangen, es waren mal ursprünglich zwei Links. Ich versuche es nochmal zu reparieren. Aber JanO hat das Wesentliche ja schon als PDF gefunden.
Beitrag vom 05.07.2017 - 01:30 Uhr
UserBoeing757767
User (847 Beiträge)
@ Jan O + Pilot Response.

Danke für die Berichtigung, da ich keine Bahn fahre, hatte ich es nur unter "Bahn Entschädigung" gegooglet.

Ok 25 / 50 % bzw bei Rücktritt max die volle Erstattung.

Ich glaube egal wie es am Ende ist, mit dieser Regelung hätte auch keiner bei einer Airline ein Problem.

On top kann man auch mit den zzgl Kosten f Hotels und Speis u Trank leben.

Die z Zt gültige Regelung und die immer wieder massive Anti-Airline Auslegung der Richter ( da gibt es so gut wie keine höhere Gewalt ) gehört ASAP abgeschafft...

Es vernichtet massenweise Geld und am Ende auch Arbeitsplätze. Keinem ist geholfen, wenn die Airline heute pleite macht, und morgen mit neuem Namen auf und die MA entlassen am nächsten Tag dann passenderweise mal neue, schlechtere Verträge.
Beitrag vom 05.07.2017 - 10:01 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Das abstruse ist, es gibt eine derartige Regelung in keiner anderen Branche.
Beitrag vom 05.07.2017 - 10:03 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Die z Zt gültige Regelung und die immer wieder massive Anti-Airline Auslegung der Richter ( da gibt es so gut wie keine höhere Gewalt ) gehört ASAP abgeschafft...

Es vernichtet massenweise Geld und am Ende auch Arbeitsplätze. Keinem ist geholfen, wenn die Airline heute pleite macht, und morgen mit neuem Namen auf und die MA entlassen am nächsten Tag dann passenderweise mal neue, schlechtere Verträge.

Tja, Flugtickets und auch Mobilfunk. Man sieht, worüber sich der gemeine, nach Brüssel pendelnde Europaparlamentarier so aufregt, und wie schnell man etwas verbraucherfreundlich gestalten kann, wenn man nur will. :-)
Beitrag vom 05.07.2017 - 10:55 Uhr
User
User ( Beiträge)
Also, ich weiß nicht wann einige User hier zuletzt Bahn gefahren sind, aber da beginnt ab 5 Minuten Verspätung der Volksaufstand - egal bei welchem Grund, bei Personenunfällen werden die Leute gefühlt aber auch immer ungehaltener. In Bahnforen und unter Bahnern wird dann diskutiert, warum das im Bus ohne Murren ausgehalten wird :-D Der Abwärtsvergleich ist also da wie hier bekannt - und nützt niemandem! Zumal die Entschädigungen vor allem für Pendler, wie oben schon dargestellt, ein Witz sind - das müsste eher nach oben verbessert werden. Auch die unsägliche 4-Euro-Regel gehört abgeschafft: Wer mit einer Monatskarte mal nur 2 Verspätungen >= 1h hatte, dem stehen 3 Euro zu - ausgezahlt werden aber erst Beträge ab 4 Euro. Man schaut also weiter in die Röhre...

Man könnte nämlich auch mal andersherum fragen: Warum muss die Bahn bereits ab einer Stunde entschädigen und der Flugverkehr erst ab drei? Gibt es hier nicht eine eindeutige Bevorteilung eines Verkehrsträgers?

Und der Punkt ist halt: Geht es nur um die Entschädigung der Fahr- respektive Flugpreise oder den dadurch eingetretenen Schaden? Den Schaden, den die o.g. Touristen erleiden, der ist m.M.n. nicht mal mit den aktuellen EU-Vorgaben abgedeckt! Was nützen mit € 400, wenn ich dafür meinen Urlaub in FRA verbringen muss? Zumal die ja schon vermeintlich alles richtig gemacht und bei einer "guten" Airline gebucht haben und nicht bei einer der diesjährigen Neugründungen, wo es dann in so einem Fall heißt: Was buchen die so billig? Sind doch selber schuld.
Sind sie denn inzwischen aber endlich transportiert worden?

Dieser Beitrag wurde am 05.07.2017 11:04 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.07.2017 - 11:24 Uhr
Userdlehmann66
User (521 Beiträge)
Ich finde es auch nicht OK, dass bei der Bahn so gezahlt wird. Normal sollten alle nicht erreichten Anschlüsse ab 10 Minuten zu einer Vollerstattung inklusive Allternativbeförderung führen, sonst kann man eigentlich keine sinnvolle Bahnverbindung planen und nutzen.

kleiner Joke: Dürfen Bahnmitarbeiter eigentlich mit der Bahn zur Arbeit fahren oder müssen die pünktlich da sein?

Die Erstattung bei Flugasufall finde ich angemessen und alle in Euro tätigen Airlines müssten eigentlich die Risiko-Kosten dafür auch auf den Ticketpreis umlegen.
Wenn mir ein vor 6 Monaten günstig gebuchter Flug für 30 Euro ausfällt, dann entstehen mir doch deutlich höhere Kosten um sofort ein Ersatztransport und eventuell Unterkunft zu buchen und wenn mir ein Tag Urlaub geklaut wird, weil ich zu spät an oder abreisen kann, dann ist das schon sehr ärgerlich. Die Höhe finde ich gar nicht so relevant, wichtig ist, dass es für alle Airlines einheitlich geregelt und jede Airline für sich entscheiden kann, wie sie mit dem Kostenrisiko umgehen mzuss, aber es trifft alle gleich.
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