Community / / Condor kann Streifen nicht für alle...

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Beitrag vom 11.07.2025 - 07:50 Uhr
Useratc
User (687 Beiträge)
Naja, MIT dem Logo der Marke hat so ein Antrag auch Sinn.
Beitrag vom 11.07.2025 - 08:20 Uhr
Userrambazamba123
User (746 Beiträge)
Rechtsabteilung mit angehängter Airline mal wieder…
Beitrag vom 11.07.2025 - 11:03 Uhr
UserTrojaner
User (245 Beiträge)
Vielleicht sollte man sich darauf konzentrieren mit dem Fliegen Geld zu verdienen anstatt mit Ancillaries den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen.
Beitrag vom 11.07.2025 - 11:27 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (3804 Beiträge)
Rechtsabteilung mit angehängter Airline mal wieder…

Jede Airline hat eine 'Rechtsabteilung', nur ist die von DE hier garnicht involviert...

Der Auftritt von DE in diesem Design ist nun mal ziemlich einmalig und erregt Aussehen. Jede/r, auch Airlines, haben das Recht ihr geistiges Eigentum zu schützen, dazu gehört auch der erarbeitete Markenauftritt. Somit ist die (jetzt) eingetragene Marke für den Luftfahrtbereich auch völlig berechtigt.

N_u_r die Streifen jedoch für andere Artikel schützen zu wollen macht nur im Verbund mit dem Logo Sinn.
Was jetzt, im zweiten Anlauf, ja auch so eingereicht wurde.

Nix, 'Rechtssache und/oder juristische Auseinandersetzung' ... !

@Trojaner:
So was macht man auch, um Geld zu verdienen und das ist auch völlig legitim.
Fast jede (große) Airline bietet/verkauft Merchandising-Artikel in ihrem Desing und würde, im Falle von Trittbrettfahrern/Produktpiraterie, (dann) rechtlich dagegen vorgehen.
Beitrag vom 11.07.2025 - 13:22 Uhr
Usertaxischwaxi
User (1 Beiträge)
Man mag die Streifen mögen oder nicht. Sie haben einen hohen Wiedererkennungswert. Man erkennt kaum eine Fluggesellschaft so schnell am Design im Himmel, beim Anflug oder auf dem Flughafen.

Da Condor für die meisten Menschen mit Ferien oder Urlaub in Verbindung gebracht wird, reagieren sie emotional auf dieses Design. Genauso auch, auf Produkte mit den Streifen. Es ist nur logisch, dass Condor versucht, dieses Design zu schützen. Rechtsverdreher sind hier immer mit am Werk. Wenn´s jetzt mit dem Kondor funktioniert, warum nicht?
Auf vielen Produkten (Brewdog Dosen, Schlüsselanhänger und co) ist er ja sowieso schon drauf.


Beitrag vom 11.07.2025 - 15:49 Uhr
Usergyps_ruepelli
User (506 Beiträge)
Hallo in die Runde,

Vielleicht zwei Anmerkungen zur Sache - zum einen zum Artikel: Ein "europäisches Patent- und Markenamt" gibt es nicht. Es gibt eine Europäische Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO), die sich aber nicht mit Patenten befasst. Dafür gibt es ein Europäisches Patentamt - das aber, im Gegensatz zur EUIPO, nicht zur EU gehört, sondern neben der EU auch noch eine ganze Menge anderer europäischer Staaten (z.B. das Vereinigte Königreich) repräsentiert. Was es wohl gibt, ist ein "Deutsches Patent- und Markenamt".

Zur Diskussion: Was mich ein bisschen stört - sowohl in der Wortwahl als auch in der Art wie diskutiert wird - ist, dass hier anklingt, als wären hier gewissenlose Geschäftemacher am Werk. Es geht aber um nicht mehr und nicht weniger als um Rechte. Sogenannte "Immaterialgüterrechte", die jemandem am eigenen geistigen Eigentum zustehen. Das Immaterialgüterrecht, um das es hier geht, ist die Marke. Also die Produktkennzeichnung. Die Möglichkeit, das eigene Produkt unverwechselbar zu machen. Das ist Condor, darüber herrscht Einigkeit, sehr gut gelungen. Die Airbusse im Streifenhörnchendesign sind etwas nie dagewesenes - allein schon weil es noch keine Fluggesellschaft versucht hat, ihre Marke nicht über Farben, sondern über ein so abstraktes Muster unverwechselbar zu machen. Es ist nur recht und billig, dafür Schutz zu beantragen. Und man strebt natürlich einen möglichst breiten Schutz an. Der ist jetzt nicht gewährt worden. Dafür gibt es in der Regel Gründe wie zum Beispiel den Umstand, dass es bereits andere Produkte in einem bestimmten Bereich gibt, die entsprechend gekennzeichnet sind. Dass man den Schutz dann nicht für alle beantragten Bereiche bekommt, ist nicht ungewöhnlich.

Übrigens besteht für den Markenschutz nach einer gewissen Schonfrist eine Benutzungspflicht: Wenn man die Marke nicht für Produkte der jeweiligen Klasse nutzt, verliert man das Schutzrecht! Mit anderen Worten: Eine Anmeldung für zu viele Klassen würde nach Ablauf der Schonfrist ohnehin dazu führen, dass das Schutzrecht löschungsreif wird.
Beitrag vom 11.07.2025 - 16:32 Uhr
UserEricM
User (6800 Beiträge)
Es ist nur recht und billig, dafür Schutz zu beantragen. Und man strebt natürlich einen möglichst breiten Schutz an.

Warum sollte Condor ein möglichst breiter Schutz, also zB auch ein alleiniges Nutzungsrecht für Bettwäsche mit Streifen, aber ohne Condor Logo zustehen?
Klar gibt es das schon.
Und auch klar: Ja, kann man mal versuchen, vielleicht pennt der Prüfer ja.
Aber einen echten sinnvollen Anspruch als "Schutz" für Condor gibt es dafür nicht.
So ein Antrag führt nur zu einer rechtlichen Unsicherheit für alle Hersteller von gestreifter Bettwäsche, falls das wider Erwarten doch durchgehen sollte.
Beitrag vom 11.07.2025 - 17:18 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (3804 Beiträge)
Es ist nur recht und billig, dafür Schutz zu beantragen. Und man strebt natürlich einen möglichst breiten Schutz an.

Warum sollte Condor ein möglichst breiter Schutz, also zB auch ein alleiniges Nutzungsrecht für Bettwäsche mit Streifen, aber ohne Condor Logo zustehen?

Das gibt es doch auch nicht, steht doch im Artikel. Und das ist auch völlig okay so.

Klar gibt es das schon.
Und auch klar: Ja, kann man mal versuchen, vielleicht pennt der Prüfer ja.

Hat er eben nicht.

Aber einen echten sinnvollen Anspruch als "Schutz" für Condor gibt es dafür nicht.

Wenn, wie jetzt neu beantragt, in Verbindung mit dem Logo von DE, dann sollte (und wird es m.E.) den Schutz geben.

So ein Antrag führt nur zu einer rechtlichen Unsicherheit für alle Hersteller von gestreifter Bettwäsche, falls das wider Erwarten doch durchgehen sollte.

Ist doch bereits vom 'Tisch' bzw. 'aus dem Bett'... ;).
Beitrag vom 11.07.2025 - 18:57 Uhr
UserGB
User (856 Beiträge)
@gyps_ruepelli


Es ist nur recht und billig, dafür Schutz zu beantragen. Und man strebt natürlich einen möglichst breiten Schutz an. Der ist jetzt nicht gewährt worden.

Der Markenschutz ist für "den reinen Flugbereich und flugbetriebsnahe Dienstleistungen" schon gewährt worden, aber halt nicht aber für andere Bereiche, in denen Condor nicht oder nicht wirksam genug aktiv ist, für Schokoriegel und Bettwäsche ist Condor dummerweise bisher nicht bekannt. Die diesbezügliche Ablehnung kommt also nicht unerwartet, die Rechtsabteilung muss das gewusst haben, und Condor hätte mit entsprechendem Marketing die Schlappe locker vermeiden können.

Übrigens besteht für den Markenschutz nach einer gewissen Schonfrist eine Benutzungspflicht: Wenn man die Marke nicht für Produkte der jeweiligen Klasse nutzt, verliert man das Schutzrecht! Mit anderen Worten: Eine Anmeldung für zu viele Klassen würde nach Ablauf der Schonfrist ohnehin dazu führen, dass das Schutzrecht löschungsreif wird.

Der EuGh hat schon 2005 festgestellt "Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden", was bedeutet, eine gar nicht angebotene Ware oder Dienstleistung kann wegen fehender Unterscheidungsmerkmale auch gar nicht als Marke geschützt werden.

Warum unter diesen Voraussetzungen Condor keine Schokoriegel in so einem Design angeboten hat bleibt wohl deren Geheimnis. Vielleicht weil einem so ein Schokoriegel im Ringelwurmdesign dann auch wie ein Ringelwurm schmecken könnte?
Beitrag vom 11.07.2025 - 21:23 Uhr
UserEricM
User (6800 Beiträge)
Es ist nur recht und billig, dafür Schutz zu beantragen. Und man strebt natürlich einen möglichst breiten Schutz an.

Warum sollte Condor ein möglichst breiter Schutz, also zB auch ein alleiniges Nutzungsrecht für Bettwäsche mit Streifen, aber ohne Condor Logo zustehen?

Das gibt es doch auch nicht, steht doch im Artikel. Und das ist auch völlig okay so.

Ich hatte auf einen Post von gyps_ruepelli und dessen Inhalt geantwortet.
Daher hatte ich ja auch seinen Beitrag zitiert und eben nicht den Artikel.
Beitrag vom 12.07.2025 - 09:54 Uhr
Usertutnixzursache
User (229 Beiträge)
Man will nun den Markenschutz auf Bereiche ausdehnen, die mit Fliegen überhaupt nichts zu tun haben und in der Form schon lange vor Condor so genutzt wurden. Besonders amüsant, da man sich selbst ja von den gestreiften Strandtüchern inspirieren lies. Sollte sich mal ein Stoff- oder Wäschehersteller bei Condor gütlich tun und sie wegen Plagiarismus verklagen.
Beitrag vom 12.07.2025 - 17:47 Uhr
UserGB
User (856 Beiträge)
Sollte sich mal ein Stoff- oder Wäschehersteller bei Condor gütlich tun und sie wegen Plagiarismus verklagen.

Das wird kaum möglich sein, das von Condor gewählte Muster ist an Schlichtheit nicht zu unterbieten, sprich kein Textiler würde solch ein Muster als Marke auf den Markt bringen. Gestreifte Kleidung wird evtl. noch mit Häftlingsklamotten assoziiert, vielleicht war ja eingepfercht sein das verbindende Moment?

Allerdings sind Modehersteller sehr aufmerksam, was echte Muster nachmachen betrifft, da sie jede Saison neue herausbringen müssen ohne die alten zu verletzen.
Beitrag vom 13.07.2025 - 11:50 Uhr
UserA340Skipper
User (84 Beiträge)
Sorry - aber bei CONDOR hat man das Grundprizip einer Marke am DPMA nicht wirklich verstanden - bei einfachen, parallelen blauen oder gelben Streifen fehlt definitiv jegliche "Schöpfungshöhe" - sprich: zu simpel !
jedes Kindergartenkind malt sowas ;-)
...und mir persönlich hatte die alte Livery mit Gelbem Logo am Leitwerk wesentlich besser gefallen wie das beliebige Streifenkleid - aber das ist wohl Geschmackssache..
Resumee - Antrag auf allg. Markenschutz zu Recht verweigert ...
Beitrag vom 13.07.2025 - 12:02 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (3804 Beiträge)
Sorry - aber bei CONDOR hat man das Grundprizip einer Marke am DPMA nicht wirklich verstanden - bei einfachen, parallelen blauen oder gelben Streifen fehlt definitiv jegliche "Schöpfungshöhe" - sprich: zu simpel !
jedes Kindergartenkind malt sowas ;-)
...und mir persönlich hatte die alte Livery mit Gelbem Logo am Leitwerk wesentlich besser gefallen wie das beliebige Streifenkleid - aber das ist wohl Geschmackssache..
Resumee - Antrag auf allg. Markenschutz zu Recht verweigert ...

Falsch, er wurde nicht für den Bereich Luftfahrt verweigert, was so auch völlig korrekt ist.

Erneut: nun wird das in Verbindung mit dem DE Logo beantragt, was ebenfalls völlig legitim ist.
Beitrag vom 13.07.2025 - 17:09 Uhr
UserNiedersachsenHans
User (346 Beiträge)
Sorry - aber bei CONDOR hat man das Grundprizip einer Marke am DPMA nicht wirklich verstanden - bei einfachen, parallelen blauen oder gelben Streifen fehlt definitiv jegliche "Schöpfungshöhe" - sprich: zu simpel !
jedes Kindergartenkind malt sowas ;-)
...und mir persönlich hatte die alte Livery mit Gelbem Logo am Leitwerk wesentlich besser gefallen wie das beliebige Streifenkleid - aber das ist wohl Geschmackssache..
Resumee - Antrag auf allg. Markenschutz zu Recht verweigert ...
Ich kann da nur absolut zustimmen, denn wenn ich die Flieger von Condor sehe, denke ich immer an die Gefängniskleidung, die es früher mal gab.
Ob man das dann auch verbieten will?
Ganz grausam diese Livery und das wird es sicher nicht lange geben.
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