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Beitrag 1 - 13 von 13
Beitrag vom 04.10.2023 - 15:58 Uhr
Userrambazamba123
User (588 Beiträge)
Mit dem Vorschlag der Parlamentarier soll auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2014 reagiert werden. Demnach dürfen für Handgepäck keine Zusatzkosten anfallen, vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.

Wie korrespondiert das denn mit der neuesren Kreativität aus dem Hause TUIfly?

 https://www.reisereporter.de/reisenews/tuifly-aendert-richtlinien-beim-kostenfreien-handgepaeck-DWCYZXYPKRF7VPGT6KCYIIGBRU.html

von 55 x 40 x 20 und 6Kg (was schon sehr wenig ist beim Gewicht) auf 40 x 30 x 20 bei 2Kg ist nun wirklich nicht "Normalmaß"
Beitrag vom 04.10.2023 - 16:34 Uhr
Usercontrail55
User (5074 Beiträge)
Da ein Auslöser der Eingabe ja die unterschiedlichen Größen/Gewicht Vorgaben waren, wird es schwer "Normalmaß" zu definieren.
Dürfte spannend werden, denn bei zu Groß fehlen Einnahmen und bei zu Klein wird das Aufgabegepäck zunehmen, in einem ohnehin schon überlasteten System.
Wird bei aktuellen Geschwindigkeiten in Brüssel aber noch eine Weile dauern.
Beitrag vom 04.10.2023 - 19:59 Uhr
UserKahuna75
User (69 Beiträge)
Persönlich würde ich ein 55*40*20 und 6-8kg befürworten.

Dürfte spannend werden, denn bei zu Groß fehlen Einnahmen und bei zu Klein wird das Aufgabegepäck zunehmen.

Eine "kleine" Regelung dürfte meines Erachtens nicht zu erhöhtem Aufkommen an Aufgabegepäck führen, da keine Fluggesellschaft gezwungen wird, eventuell großzügigere Regelungen auf den kleineren Standard zu ändern. Und die Fluglinien, die es bisher schon "klein" handhaben, kennen ihr Aufgabegepäckvolumen.

Bei zu "Groß" fehlen meiner Einschätzung nach nur anfänglich Einnahmen, letztlich müssten alle Gesellschaften mit "kleinen" Regelungen halt ihre Grundticketpreise höher ansetzen.
Beitrag vom 04.10.2023 - 21:52 Uhr
Usercontrail55
User (5074 Beiträge)
Persönlich würde ich ein 55*40*20 und 6-8kg befürworten.

Dürfte spannend werden, denn bei zu Groß fehlen Einnahmen und bei zu Klein wird das Aufgabegepäck zunehmen.

Eine "kleine" Regelung dürfte meines Erachtens nicht zu erhöhtem Aufkommen an Aufgabegepäck führen, da keine Fluggesellschaft gezwungen wird, eventuell großzügigere Regelungen auf den kleineren Standard zu ändern.
Doch, laut Resolutionstext ist genau das die Absicht der Resolution, dass man diese Vielfalt eben eindämmt.
Es soll eine einheitliche Höchstgrenze in Maßen und Gewicht geben. Handgepäck wird als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung angesehen und dafür darf kein Zuschlag erhoben werden. Freiwillige "Luft nach Oben" ist nicht vorgesehen.
Bei den Maßen soll es "vernüftigen Anforderungen" entsprechen. Stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine größere Handtasche/kleiner Rucksack handelt oder ein Trolley mit den bisherigen Maßen. Die Maße müssen von der Kommission begründet werden. Wenn es der kl. Rucksack wird, dann muss der Trolley dann eingecheckt werden.
Und die Fluglinien, die es bisher schon "klein" handhaben, kennen ihr Aufgabegepäckvolumen.

Bei zu "Groß" fehlen meiner Einschätzung nach nur anfänglich Einnahmen, letztlich müssten alle Gesellschaften mit "kleinen" Regelungen halt ihre Grundticketpreise höher ansetzen.
Edit Typos

Dieser Beitrag wurde am 05.10.2023 06:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.10.2023 - 00:27 Uhr
Userfbwlaie
User (5085 Beiträge)
An sich schreiben doch die Fluggesellschaften, was als Handgepäck zulässig ist.
Wer nicht gerade wöchentlich fliegt, guck vor jedem Flug mal, was so zulässig ist.
Ggf. muss man dann mehr zahlen oder eben aufgeben.
Wenn man im Januar aus D fliegt, hat man halt auch schwere Winterkleidung, die beim Zwischenstopp in Warmwasserregionen zu Stirnrunzeln führen können. Die Kleidung ist dann so sperrig wie eine kleinere Tasche und zusätzlich die Tasche aus dem Duty free Laden...

Haben die Parlamentarier Probleme mit der aktuellen Vorgehensweise?
Das Problem sind Fluggesellschaften, die am liebsten die 200 Pax in "5 Minuten" im bzw. aus dem Flieger haben wollen.
Beitrag vom 05.10.2023 - 07:04 Uhr
Usercontrail55
User (5074 Beiträge)
An sich schreiben doch die Fluggesellschaften, was als Handgepäck zulässig ist.
Wer nicht gerade wöchentlich fliegt, guck vor jedem Flug mal, was so zulässig ist.
Ggf. muss man dann mehr zahlen oder eben aufgeben.
Genau dieses Vorgehen wird in der Resolution als intransparent, verwirrend und damit kundenunfreundlich definiert.
Wenn man im Januar aus D fliegt, hat man halt auch schwere Winterkleidung, die beim Zwischenstopp in Warmwasserregionen zu Stirnrunzeln führen können. Die Kleidung ist dann so sperrig wie eine kleinere Tasche und zusätzlich die Tasche aus dem Duty free Laden...
Bedeutet?
Haben die Parlamentarier Probleme mit der aktuellen Vorgehensweise?
Ja, siehe oben.
Das Problem sind Fluggesellschaften, die am liebsten die 200 Pax in "5 Minuten" im bzw. aus dem Flieger haben wollen.
Das ist nicht das Problem, das Problem ist, dass da jede Airline ihr eigenes Ding macht. Davon will man weg, das ist in der Resolution klar benannt.
Beitrag vom 05.10.2023 - 07:55 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1923 Beiträge)
An sich schreiben doch die Fluggesellschaften, was als Handgepäck zulässig ist.
Wer nicht gerade wöchentlich fliegt, guck vor jedem Flug mal, was so zulässig ist.
Ggf. muss man dann mehr zahlen oder eben aufgeben.
Genau dieses Vorgehen wird in der Resolution als intransparent, verwirrend und damit kundenunfreundlich definiert.
Wenn man im Januar aus D fliegt, hat man halt auch schwere Winterkleidung, die beim Zwischenstopp in Warmwasserregionen zu Stirnrunzeln führen können. Die Kleidung ist dann so sperrig wie eine kleinere Tasche und zusätzlich die Tasche aus dem Duty free Laden...
Bedeutet?
Haben die Parlamentarier Probleme mit der aktuellen Vorgehensweise?
Ja, siehe oben.
Das Problem sind Fluggesellschaften, die am liebsten die 200 Pax in "5 Minuten" im bzw. aus dem Flieger haben wollen.
Das ist nicht das Problem, das Problem ist, dass da jede Airline ihr eigenes Ding macht. Davon will man weg, das ist in der Resolution klar benannt.

Das machen aber ja eigentlich alle Unternehmen, nicht nur Airlines. Packungsgrößen und Mengen sind doch bei denselben Produkten auch immer unterschiedlich. ÖPNV Tarife, Mietwagen,... alles ist schwer vergleichbar, weil es so viele Varianzen gibt, die dann von Unternehmen zu Unternehmen anders bepreist werden. Das einzige, wo es bisher einigermaßen gelöst wurde, ist, bei Lebensmitteln, wo immer der Grundpreis is g/kg/l im Supermarkt angegeben werden muss.
Das könnte man beim Handgepäck natürlich auch machen, den Preis pro l angeben :-D
Beitrag vom 05.10.2023 - 08:48 Uhr
Usercontrail55
User (5074 Beiträge)
Das ist nicht das Problem, das Problem ist, dass da jede Airline ihr eigenes Ding macht. Davon will man weg, das ist in der Resolution klar benannt.

Das machen aber ja eigentlich alle Unternehmen, nicht nur Airlines. Packungsgrößen und Mengen sind doch bei denselben Produkten auch immer unterschiedlich. ÖPNV Tarife,
Ja sicher, wie Sie unten schreiben, gibt es bei den Lebenmitteln ein definiertes Maß, welches es dem Verbraucher einfacher macht, das gleiche Produkt ohne Aufwand mitteinander zu vergleichen und die Verschleierungsmechanismen aushebelt (größtenteils). Das ist das Ziel. Wenn Sie in München stehen vergleichen Sie aber den ÖPNV Tarif dort nicht mit dem in Hamburg um zu sehen, welches der bessere Deal wäre. Da gibt es keine Auswahl und verschleierte Formulierungen, die Ihre Kaufentscheidung beinflussen wollen.
Mietwagen,... alles ist schwer vergleichbar, weil es so viele Varianzen gibt, die dann von Unternehmen zu Unternehmen anders bepreist werden. Das einzige, wo es bisher einigermaßen gelöst wurde, ist, bei Lebensmitteln, wo immer der Grundpreis is g/kg/l im Supermarkt angegeben werden muss.
Das könnte man beim Handgepäck natürlich auch machen, den Preis pro l angeben :-D
Darauf wird es hinauslaufen ;-) Bis 5l können Sie kostenfrei mitnehmen, bei allen Airlines, alles darüber müssen Sie aufgeben.
Hier die Resolution
 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2023-0391_DE.pdf
und das Urteil, dessen Umsetzung in der Resulotion eingefordert wird
 https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-09/cp140127de.pdf
Danach dürfen überhaupt keine Gebühren für Handgepäck erhoben werden, Begründung im Urteil. Daher mein Verdacht, dass man versuchen könnte die "vernünftigen Ausführungen" so definieren, dass man alles über kl Rucksack aufgeben muss, da in der Aufgabegepäckpreisgestaltung die Anbieter frei sind und sich hier was verdienen lässt. Dazu würde Boarding schneller gehen. Mal sehen was da passiert. Jetzt kann man Eingaben dazu machen, also los :-)

Dieser Beitrag wurde am 05.10.2023 08:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.10.2023 - 09:15 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1923 Beiträge)
Danach dürfen überhaupt keine Gebühren für Handgepäck erhoben werden, Begründung im Urteil. Daher mein Verdacht, dass man versuchen könnte die "vernünftigen Ausführungen" so definieren, dass man alles über kl Rucksack aufgeben muss, da in der Aufgabegepäckpreisgestaltung die Anbieter frei sind und sich hier was verdienen lässt. Dazu würde Boarding schneller gehen. Mal sehen was da passiert. Jetzt kann man Eingaben dazu machen, also los :-)

Mal schauen, was dann wirklich daraus wird. Wenn es auf den kleinen Rucksack als Pflicht herausläuft und die Airlines sich dann daran orientieren, könnte das für viele Kunden am Ende zu einem schlechteren Service führen. Schauen wir mal.

Wäre natürlich schon irgendwie auch witzig, wenn jetzt, wo gerade die ganzen Airlines auf größere Gepäckfächer umstellen, jeder am Ende nur noch mit einem Rucksack reist :-D
Beitrag vom 05.10.2023 - 11:45 Uhr
UserEricM
User (5964 Beiträge)
40 x 30 x 20 bei 2Kg ist nun wirklich nicht "Normalmaß"

Stimmt, da wäre ich schon alleine mit dem Zeugs, das mit in die Kabine _muss_ ( Laptops, Tablet, eBook, ... ), also alles mit Lithium Akku, schon drüber :D
Da hab ich mit dem eigentlichen Handgepäck noch gar nicht angefangen...
Beitrag vom 05.10.2023 - 11:47 Uhr
Usercontrail55
User (5074 Beiträge)
@ Eric. Glückwunsch 🎈zum Meilenstein
Beitrag vom 05.10.2023 - 11:50 Uhr
Usercontrail55
User (5074 Beiträge)
Danach dürfen überhaupt keine Gebühren für Handgepäck erhoben werden, Begründung im Urteil. Daher mein Verdacht, dass man versuchen könnte die "vernünftigen Ausführungen" so definieren, dass man alles über kl Rucksack aufgeben muss, da in der Aufgabegepäckpreisgestaltung die Anbieter frei sind und sich hier was verdienen lässt. Dazu würde Boarding schneller gehen. Mal sehen was da passiert. Jetzt kann man Eingaben dazu machen, also los :-)

Mal schauen, was dann wirklich daraus wird. Wenn es auf den kleinen Rucksack als Pflicht herausläuft und die Airlines sich dann daran orientieren, könnte das für viele Kunden am Ende zu einem schlechteren Service führen. Schauen wir mal.
Das ist Ansichtssache 😊 Ich will nicht 30 Min vor Abflug in Gr 5 im Flieger sitzen, weil das Geraffel erst verstaut werden muss, damit dann alles pünktlich ist. Security ginge auch schneller.
Wäre natürlich schon irgendwie auch witzig, wenn jetzt, wo gerade die ganzen Airlines auf größere Gepäckfächer umstellen, jeder am Ende nur noch mit einem Rucksack reist :-D
Beitrag vom 09.10.2023 - 10:18 Uhr
UserJosef Prost
User (41 Beiträge)
Letztlich muss man doch sagen: selber schuld, liebe Airlines. Es gibt Euren Dachverband IATA, der eine  Empfehlung ausgesprochen hat. Kofferhersteller orientieren sich daran. Aber die Airlines nicht: jeder braut sein eigenes Süppchen. Groß, klein, leicht, schwer, alle Variationen sind inzwischen vertreten. Dass man hier eingreifen will, finde ich angemessen.