Beitrag vom 05.02.2024 - 10:21 Uhr
Interessant wäre es in diesem Zusammenhang gewesen such zu vermelden, wieviel Prozent der Klagen erfolgreich sind und wieviele nicht.
Natürlich alle Airlines betreffend.
Beitrag vom 05.02.2024 - 11:27 Uhr
Es gäbe noch einen anderen Weg, um die Gerichte zu entlasten: Die Einführung eines Strafschadenersatzes, wie er in den USA möglich ist. Dann würden es sich die Airlines überlegen, ob es sich rechnet, berechtigte Ansprüche erst mal abzulehnen und darauf zu hoffen, dass die Kunden es nicht bis zum Ende durchziehen.
Beitrag vom 05.02.2024 - 12:31 Uhr
Es gäbe noch einen anderen Weg, um die Gerichte zu entlasten: Die Einführung eines Strafschadenersatzes, wie er in den USA möglich ist. Dann würden es sich die Airlines überlegen, ob es sich rechnet, berechtigte Ansprüche erst mal abzulehnen und darauf zu hoffen, dass die Kunden es nicht bis zum Ende durchziehen.
Zu dem Strafschadensersatz sollte noch ein Zuschlag zu den Gerichtskosten kommen, der sich pro verlorenem Fall um 5 % kumulativ erhöht (Zinseszins).
Beitrag vom 06.02.2024 - 07:30 Uhr
Interessant wäre es in diesem Zusammenhang gewesen such zu vermelden, wieviel Prozent der Klagen erfolgreich sind und wieviele nicht.
Natürlich alle Airlines betreffend.
Diese Frage ist leicht zu beantworten. Der allergrößte Teil der Klagen hat Erfolg. Es haben sich aus der Situation der großen Verspätungen und Annullierungen von Flügen zwei Geschäftsmodelle ergeben:
Das erste Geschäftsmodell ist das der Fluggesellschaften, nämlich Fluggästen ihre berechtigte Ausgleichszahlung nach Fluggastrechte – Verordnung zu verweigern.
Das zweite Geschäftsmodell ist, dass Dienstleister und Rechtsanwälte die für Fluggäste die zumeist berechtigten Ansprüche auf Ausgleichszahlung vor Gericht durchsetzen.
Das Gericht als neutrale Instanz verurteilt in den allermeisten Fällen die Fluggesellschaften zur Zahlung. Offensichtlich scheint sich das Geschäftsmodell für die Fluggesellschaften aber nach wie vor zu rechnen, denn von einem betroffenen Flug mach ja nur ein Teil der Fluggäste seine Ansprüche geltend.
Meine anwaltliche Erfahrung mit vielen großen (auch deutschen) Fluggesellschaften ist es, dass vorgerichtlich gemauert wird und nach Klage Erhebung in mindestens 50 % der Fälle der Anspruch anerkannt wird und von den verbleibenden 50 % werden. 80-90 % zu Gunsten der Fluggäste entschieden. Nur selten stellt sich im Prozess heraus, dass Ansprüche der Flug Gäste nicht bestehen.
So, und nun mache ich mich gleich auf den Weg zum Amtsgericht Frankfurt, um wieder zwei Fälle gegen Fluggesellschaften zu verhandeln.
Holger Hopperdietzel
Dieser Beitrag wurde am 06.02.2024 07:31 Uhr bearbeitet.