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Beitrag vom 02.10.2018 - 16:36 Uhr
Useratc
User (593 Beiträge)
1700 Brutto? Da gehen die mit rund 1200 nach Hause.
Wie sollen die denn davon leben?

In vielen deutschen Städten mit Airport kostet eine 50qm Wohng rund 900 EUR im Monat.
Beitrag vom 02.10.2018 - 19:22 Uhr
UserA320Fam
User (1723 Beiträge)
Nicht wieder diese Diskussion beginnen ...
Meine Frau geht 38,5 Stunden für 1400 Brutto in die Arztpraxis, in Berlin ...
Beitrag vom 05.10.2018 - 22:34 Uhr
Userbob.gedat
User (677 Beiträge)
@atc: In Österreich werden die Bezüge 14x ausbezahlt, dazu kommt ein jährlicher Steuerfreibetrag von 11.000€. Das Jahreseinkommen beträgt bei einem Monatsbezug von 1.700€ damit brutto jährlich 23.800 und netto 18.100€ (inkl Sozialvers.). Dies entspricht netto einem Monatsbezug von 1.510€. Abzüglich 500€ Miete (Mietspiegel für 50m²) verbleiben also rund 1.000€ für den Unterhalt, plus variabler Zulagen.

Dieser Beitrag wurde am 05.10.2018 22:47 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.10.2018 - 08:23 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Normalerweise beteilige ich mich nicht an diesen Schwachsinnsdiskussionen, aber mein lieber Bob.gedat.

Die Eurowings Europe schreibt in ihren Verträgen einen Wohnort in 30 Minuten Fahrzeit von der Homebase vor, ich bezweifel mal ganz stark, dass sie da, auch nicht in Österreich, eine 50m² Wohnung zu einer Warmmiete von 500€ bekommen.

Soviel zu den 1000€ für den Unterhalt. Desweiteren fordert die EWE ein eigenes Auto und ein Handy mit weltweitem Onlinezugang.

Das ist schon wieder, ganz typisch für unsere heutigen Medien ganz stark in Richtungmeinungsmache gefärbt, wenn sie so etwas schreiben. Ich hatte sie immer als gut informierten und sorgfältig recherchierenden Journalisten in Errinnerung. Naja jeder hat mal einen schlechten Tag. In diesem Sinne ein schönes Wochenende.
Beitrag vom 06.10.2018 - 10:24 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Normalerweise beteilige ich mich nicht an diesen Schwachsinnsdiskussionen, aber mein lieber Bob.gedat.

Die Eurowings Europe schreibt in ihren Verträgen einen Wohnort in 30 Minuten Fahrzeit von der Homebase vor, ich bezweifel mal ganz stark, dass sie da, auch nicht in Österreich, eine 50m² Wohnung zu einer Warmmiete von 500€ bekommen.

Soviel zu den 1000€ für den Unterhalt. Desweiteren fordert die EWE ein eigenes Auto und ein Handy mit weltweitem Onlinezugang.

Das ist schon wieder, ganz typisch für unsere heutigen Medien ganz stark in Richtungmeinungsmache gefärbt, wenn sie so etwas schreiben. Ich hatte sie immer als gut informierten und sorgfältig recherchierenden Journalisten in Errinnerung. Naja jeder hat mal einen schlechten Tag. In diesem Sinne ein schönes Wochenende.

Na dann recherchieren wir doch mal, laut EW Website...
- Erreichbarkeit des Dienstortes innerhalb von einer Stunde bei Bereitschaftsdiensten.
Wenn ich weiter weg wohne sitze ich den SBY eben am Flughafen oder in der Nähe ab. So mache ich das seit über 30 Jahren. Kein Problem.
- Mobiltelefon und Zugriff auf einen PC / Reachability by phone and internet access (PMI)
Weltweiter Onlinezugang? Warum sollte man auf der VIE Basis einen "weltweiten" Onlinezugang brauchen?
- Nicht mal ein Führerschein wird verlangt, geschweige denn ein eigenes Auto, weder für VIE, STR, MUC oder PMI Basis. Nur ein uneingeschränkt gültiger Reisepass.

Sollte etwas gefordert sein das nicht in der Ausschreibung steht, würde mich das wundern. Hätten Sie dazu eine Quelle?
Beitrag vom 06.10.2018 - 11:18 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)

Na dann recherchieren wir doch mal, laut EW Website...
- Erreichbarkeit des Dienstortes innerhalb von einer Stunde bei Bereitschaftsdiensten.
Wenn ich weiter weg wohne sitze ich den SBY eben am Flughafen oder in der Nähe ab. So mache ich das seit über 30 Jahren. Kein Problem.

Wunderbar, dann seien Sie mal froh, dass sie diese Arbeitszeit nicht registriert wird, denn das würde ihre Einsatzmöglichkeit einschränken. Wenn Sie am Flughafen sitzen sollten, dann ist das nach deutschem Recht keine Rufbereitschaft mehr sondern Arbeitszeit, und die ist bei der Ruhezeitenplanung zu berücksichtigen. Auf solche illegalen Tricksereien haben meine Ex Kollegen aus dem Bereich L schon immer ein Auge geworfen. Gut gemeiner Rat: Lassen Sie sich dabei nicht erwischen und sprechen sie besser nicht darüber.
Betrachten wir den gesetzmäßigen Weg, sieht das anders aus.
Wenn Sie innerhalb einer Stunde am Flughafen sein müssen und sie nicht gerade in Uniform auf der Couch zuhause sitzen, denn gehen von der 1h mindesten 15 Minuten ab, weitere 10 Minuten brauchen sie in der Regel vom Parkplatz zu ihrem CheckIn, dann bleiben Ihnen noch 35 Minuten Fahrzeit.


- Mobiltelefon und Zugriff auf einen PC / Reachability by phone and internet access (PMI)
Weltweiter Onlinezugang? Warum sollte man auf der VIE Basis einen "weltweiten" Onlinezugang brauchen?

Soweit ich weiß, führt EWE nur sehr wenige Rundflüge um VIE durch, und bedient auch gelegentlich Ziele ausserhalb der EU. Und auch dort müssen sie entweder mit dem Handy oder dem PC auf ihre Dienstpläne zugreifen können. Über Sinn und Unsinn spreche ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht.

- Nicht mal ein Führerschein wird verlangt, geschweige denn ein eigenes Auto, weder für VIE, STR, MUC oder PMI Basis. Nur ein uneingeschränkt gültiger Reisepass.

Sollte etwas gefordert sein das nicht in der Ausschreibung steht, würde mich das wundern. Hätten Sie dazu eine Quelle?

Aktuell haben sie Recht, das steht nicht (mehr) auf der Webseite, bei den Übernahmeverträgen für die AB Bediensteten stand es definitiv noch drin, denn da liegen mir mehrere vor. Da diese allerdings mit persönlichen Daten ausgefüllt sind, werde ich diese natürlich nicht veröffentlichen.

Beitrag vom 06.10.2018 - 12:15 Uhr
Userbob.gedat
User (677 Beiträge)
Die Eurowings Europe schreibt in ihren Verträgen einen Wohnort in 30 Minuten Fahrzeit von der Homebase vor, ich bezweifel mal ganz stark, dass sie da, auch nicht in Österreich, eine 50m² Wohnung zu einer Warmmiete von 500€ bekommen.
Im Umkreis von 30min Fahrzeit ist in Wien eine Miete (50m²) von 500 EUR realistisch, natürlich nicht in den BoBo-Vierteln der Innenstadt. Eine Warmmiete gibt es in Österreich nicht, Energie und IT-Kosten (rund 100 EUR) zählen zum Unterhalt.

Anbei auch eine Übersicht zur durchschnittlichen Kaltmiete einer 73M²-Wohnung in Wien.
Demnach liegt der QM-Preis in Flughafennähe (im Südosten) bei rund 9 EUR. Macht für eine 50m2 Wohnung 450 EUR. Bei einem Nettobezug von 1.510 EUR (ohne Zulagen) ist das in Wien durchaus leistbar.
 https://www.stadt-wien.at/immobilien-wohnen/mietpreise-wien.html

Dieser Beitrag wurde am 06.10.2018 17:06 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.10.2018 - 12:32 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)

Na dann recherchieren wir doch mal, laut EW Website...
- Erreichbarkeit des Dienstortes innerhalb von einer Stunde bei Bereitschaftsdiensten.
Wenn ich weiter weg wohne sitze ich den SBY eben am Flughafen oder in der Nähe ab. So mache ich das seit über 30 Jahren. Kein Problem.

Wunderbar, dann seien Sie mal froh, dass sie diese Arbeitszeit nicht registriert wird, denn das würde ihre Einsatzmöglichkeit einschränken. Wenn Sie am Flughafen sitzen sollten, dann ist das nach deutschem Recht keine Rufbereitschaft mehr sondern Arbeitszeit, und die ist bei der Ruhezeitenplanung zu berücksichtigen. Auf solche illegalen Tricksereien haben meine Ex Kollegen aus dem Bereich L schon immer ein Auge geworfen. Gut gemeiner Rat: Lassen Sie sich dabei nicht erwischen und sprechen sie besser nicht darüber.
Ich sitze da ja nicht im Auftrag des Arbeitgebers, sondern auf meine eigene Entscheidung. Es kontrolliert ja auch keiner, ob ich vor (oder auch währendessen) dem Bereitschaftsdienst vormittags noch meinen Garten umgrabe oder die Wohnung renoviere. Das "ausgeruht zum Dienst erscheinen" liegt in meiner Verantwortung, so oder so.
Betrachten wir den gesetzmäßigen Weg, sieht das anders aus.
Was sagt denn das OM-A? Ausgeruht, wohlgenährt und fähig... Umsetzung liegt in der Hand des Mitarbeiters, siehe oben.
Wenn Sie innerhalb einer Stunde am Flughafen sein müssen und sie nicht gerade in Uniform auf der Couch zuhause sitzen, denn gehen von der 1h mindesten 15 Minuten ab, weitere 10 Minuten brauchen sie in der Regel vom Parkplatz zu ihrem CheckIn, dann bleiben Ihnen noch 35 Minuten Fahrzeit.
Nebensächlich. Sie sprachen von 30Min, EW von einer Stunde.


- Mobiltelefon und Zugriff auf einen PC / Reachability by phone and internet access (PMI)
Weltweiter Onlinezugang? Warum sollte man auf der VIE Basis einen "weltweiten" Onlinezugang brauchen?

Soweit ich weiß, führt EWE nur sehr wenige Rundflüge um VIE durch, und bedient auch gelegentlich Ziele ausserhalb der EU. Und auch dort müssen sie entweder mit dem Handy oder dem PC auf ihre Dienstpläne zugreifen können. Über Sinn und Unsinn spreche ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht.
Das wäre tarifvertraglich geregelt. Unterwegs erreicht man mich per ACARS und wann/wo ich mein Handy anhaben darf/muss um über mögliche Diensplanänderungen informiert zu sein regelt entweder OM oder TV. Das geht ganz gut bisher. Aber eigentlich nebensächlich, Sie schreiben "weltweiter onlinezugang", EW sagt Mobiltelefon, nicht Datenzugang. Das ist ein kleiner, aber teurer Unterschied.

- Nicht mal ein Führerschein wird verlangt, geschweige denn ein eigenes Auto, weder für VIE, STR, MUC oder PMI Basis. Nur ein uneingeschränkt gültiger Reisepass.

Sollte etwas gefordert sein das nicht in der Ausschreibung steht, würde mich das wundern. Hätten Sie dazu eine Quelle?

Aktuell haben sie Recht, das steht nicht (mehr) auf der Webseite, bei den Übernahmeverträgen für die AB Bediensteten stand es definitiv noch drin, denn da liegen mir mehrere vor. Da diese allerdings mit persönlichen Daten ausgefüllt sind, werde ich diese natürlich nicht veröffentlichen.

Wenn Sie auf exklusive, persönliche Daten zugreifen können, dann erscheint mir der Vorwurf einer schlechten Recherche überzogen. Wir können ja nur über aktuell reden, nicht über das Gestern. So war Ihre Replik auch formuliert. Das dies alles in Bewegung ist, geschenkt. Es war eigentlich Ihr Ton, der mich irritierte.

Dieser Beitrag wurde am 06.10.2018 13:06 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.10.2018 - 13:38 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)

Na dann recherchieren wir doch mal, laut EW Website...
- Erreichbarkeit des Dienstortes innerhalb von einer Stunde bei Bereitschaftsdiensten.
Wenn ich weiter weg wohne sitze ich den SBY eben am Flughafen oder in der Nähe ab. So mache ich das seit über 30 Jahren. Kein Problem.

Wunderbar, dann seien Sie mal froh, dass sie diese Arbeitszeit nicht registriert wird, denn das würde ihre Einsatzmöglichkeit einschränken. Wenn Sie am Flughafen sitzen sollten, dann ist das nach deutschem Recht keine Rufbereitschaft mehr sondern Arbeitszeit, und die ist bei der Ruhezeitenplanung zu berücksichtigen. Auf solche illegalen Tricksereien haben meine Ex Kollegen aus dem Bereich L schon immer ein Auge geworfen. Gut gemeiner Rat: Lassen Sie sich dabei nicht erwischen und sprechen sie besser nicht darüber.
Ich sitze da ja nicht im Auftrag des Arbeitgebers, sondern auf meine eigene Entscheidung. Es kontrolliert ja auch keiner, ob ich vor (oder auch währendessen) dem Bereitschaftsdienst vormittags noch meinen Garten umgrabe oder die Wohnung renoviere. Das "ausgeruht zum Dienst erscheinen" liegt in meiner Verantwortung, so oder so.

Richtig, sich an den Flughafen zu setzen ist aber ausdrücklich nicht mit den Vorgaben vereinbar, die in der Luftfahrt nunmal gelten. Die LH hat mal beantragt ein Hotel in unmittelbarer Flughafennähe für die Standbycrews zu betreiben und trotzdem diese Zeit als Ruhezeit werten zu dürfen, damit ist sie beim LBA krachend gescheitert. Sobald die Crews in einer Arbeitsähnlichen Umgebung auf ihren Einsatz warten, ist dies Arbeitszeit, und das ist das Warten am Flughafen definitiv. Sollten sie das also machen, ist das schlichtweg Arbeitszeitbetrug. Sollte ihr AG das auch noch wissen, macht er sich mit schuldig. Nach einem Standby muss er nämlich keine Minimum Resttime einplanen, daher sollten sie sich auch tunlichst dran halten, damit diese Zeit, sollten sie nicht gerufen werden, auch als Ruhezeit gelten kann. Daher mein gut gemeinter Rat. Wenn sie in ihrer Ruhezeit den Garten umgraben und sich dann fit fühlen, dann ist das ihre Sache, Fakt ist, sie halten sich nicht in einer Arbeitsähnlichen/Arbeitsnahen Umgebung auf. Und genau das ist in den Vorschriften zur Rufbereitschaft klar geregelt. UNd spätestens wenn sie mal mit der BFU in Kontakt kommen, wird das genau untersucht werden.

Betrachten wir den gesetzmäßigen Weg, sieht das anders aus.
Was sagt denn das OM-A? Ausgeruht, wohlgenährt und fähig... Umsetzung liegt in der Hand des Mitarbeiters, siehe oben.

Sie missachten die Feinheiten, siehe oben.

Wenn Sie innerhalb einer Stunde am Flughafen sein müssen und sie nicht gerade in Uniform auf der Couch zuhause sitzen, denn gehen von der 1h mindesten 15 Minuten ab, weitere 10 Minuten brauchen sie in der Regel vom Parkplatz zu ihrem CheckIn, dann bleiben Ihnen noch 35 Minuten Fahrzeit.
Nebensächlich. Sie sprachen von 30Min, EW von einer Stunde.

Geschenkt, missverständlich ausgedrückt: Ich wollte von der Fahrzeit sprechen, sie sprechen von der Anreisezeit und da gehört dann die Anziehzeit usw dazu.




- Mobiltelefon und Zugriff auf einen PC / Reachability by phone and internet access (PMI)
Weltweiter Onlinezugang? Warum sollte man auf der VIE Basis einen "weltweiten" Onlinezugang brauchen?

Soweit ich weiß, führt EWE nur sehr wenige Rundflüge um VIE durch, und bedient auch gelegentlich Ziele ausserhalb der EU. Und auch dort müssen sie entweder mit dem Handy oder dem PC auf ihre Dienstpläne zugreifen können. Über Sinn und Unsinn spreche ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht.
Das wäre tarifvertraglich geregelt. Unterwegs erreicht man mich per ACARS und wann/wo ich mein Handy anhaben darf/muss um über mögliche Diensplanänderungen informiert zu sein regelt entweder OM oder TV. Das geht ganz gut bisher. Aber eigentlich nebensächlich, Sie schreiben "weltweiter onlinezugang", EW sagt Mobiltelefon, nicht Datenzugang. Das ist ein kleiner, aber teurer Unterschied.

Richtig, und in den Übernahmeverträgen steht klar "Onlinezugang". Und sie kennen so gut wie ich, die Vorgaben über die Erreichbarkeit für die Basis. Erzählen sie also bitte nicht, sie wären komplett frei, wann und wie sie ihr Handy anschalten oder bei sich tragen. Das ist selbst bei der LH ganz klar vorgegeben.

So ich werde mich jetzt aber auch aus dieser Diskussion verabschieden. Sie führt eh wieder zu nix.


Dieser Beitrag wurde am 06.10.2018 13:42 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.10.2018 - 14:35 Uhr
UserPropeller45
User (342 Beiträge)
Danke an die Diskutanten. Ich durfte wieder ein Detail aus der Luftfahrt lernen.
Beitrag vom 06.10.2018 - 15:48 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
@Menschmeier
So ich werde mich jetzt aber auch aus dieser Diskussion verabschieden. Sie führt eh wieder zu nix.
Gerne. Aber Sie haben diese Diskussion mit einer gewissen Schärfe begonnen und mit Ihren Fakten garniert. Ich habe Sie nur widerlegt.
Beitrag vom 06.10.2018 - 15:59 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
@Menschmeier
So ich werde mich jetzt aber auch aus dieser Diskussion verabschieden. Sie führt eh wieder zu nix.
Gerne. Aber Sie haben diese Diskussion mit einer gewissen Schärfe begonnen und mit Ihren Fakten garniert. Ich habe Sie nur widerlegt.

Wo denn, ausser sich selber einer wiederholten Straftat zu bezichtigen, haben sie doch nix widerlegt.

Gut sie sprachen von 1h Anreisezeit ich zugegebener Maßen missverständlich von Fahrzeit. Wenn man mal nachrechnet kommt es auf das selbe raus, aber geschenkt.
Auch logisch betrachtet kommen sie nicht auf einen Wohnort mit 500Euro Miete, der dann auch noch mit den Öffentlichen jederzeit und entsprechend der Standby Vorgaben an den Flughafen angebunden ist. Ergo Auto.
Beitrag vom 08.10.2018 - 22:31 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
@Menschmeier

Wie und wo man "Standby" ableistet ist nirgendwo explizit geregelt. Einzig und allein die Zeitspanne innerhalb der man einen Dienst antreten muss. Meistens im OM-A. Manche AG schreiben vor eine Adresse innerhalb einer bestimmten Zeit um den Airport zu haben. Das ist aber ja nun auch mehr ein Formalismus, der mit der Realität und den gesetzlichen Vorschriften nicht zu tun hat. Es gibt lediglich Empfehlungen seitens EASA, dass der AN seinen Anreiseweg unter 3 Stunden halten sollte. Wäre das eine Betonvorschrift, würden die Hälfte aller fliegenden AN auf einmal rausfallen...

Illegal ist von all den Dingen, die Sie beschrieben haben nichts.

BTW eine RZ muss vor UND nach dem Standby vorhanden sein, wenn man nicht gerufen werden sollte. Ansonsten gelten wieder andere Vorgaben.

Was Sie meinen, ist auf Geheiß des Arbeitgeber Standby in Uniform am Airport ohne Ruhemöglichkeit und ohne Karenzzeit. Der ist tatsächlich in besonderem Maße geregelt und bedarf besonderer Berücksichtigung in Bezug auf FDZ und darauf folgende RZ.

Mit freundlichen Grüßen
Beitrag vom 09.10.2018 - 07:51 Uhr
Userflydc9
User (791 Beiträge)
@Menschmeier

Wie und wo man "Standby" ableistet ist nirgendwo explizit geregelt. Einzig und allein die Zeitspanne innerhalb der man einen Dienst antreten muss. Meistens im OM-A. Manche AG schreiben vor eine Adresse innerhalb einer bestimmten Zeit um den Airport zu haben. Das ist aber ja nun auch mehr ein Formalismus, der mit der Realität und den gesetzlichen Vorschriften nicht zu tun hat. Es gibt lediglich Empfehlungen seitens EASA, dass der AN seinen Anreiseweg unter 3 Stunden halten sollte. Wäre das eine Betonvorschrift, würden die Hälfte aller fliegenden AN auf einmal rausfallen...

Illegal ist von all den Dingen, die Sie beschrieben haben nichts.



Richtig. Bei jeder großen Airline (also auch in der LH Group zb) gibt es unzählige Shuttler, die oft hunderte km weit vom Einsatzort leben, und oft schon mal einige Stunden vor Einsatzbeginn privat anreisen, bzw. bei Standby dies auf der Basis der Airline am Flughafen tun. (wozu gibt es auch Ruheräume dort ;-) ) Wenn das illegal wäre, hätte die Airline das schon längst abgestellt, bzw das LBA eingegriffen. Hat es aber nicht. Nur so können sich viele die Arbeit in MUC, VIE, ZRH, oder FRA "leisten", denn die Wohnkosten im Umkreis der Flughäfen sind sehr hoch. Fraglich wäre es auch , ob alle Shuttler überhaupt eine Wohnung im Flughafenbereich finden würden, wenn sie auf Grund von "in Beton" geschriebener Vorschriften dort plötzlich auch wohnen müssten.
So steht )zum Glück) auch immer "should" in den einschlägigen Vorschriften (zb OM-A)

Dieser Beitrag wurde am 09.10.2018 07:53 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.10.2018 - 08:46 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Richtig. Bei jeder großen Airline (also auch in der LH Group zb) gibt es unzählige Shuttler, die oft hunderte km weit vom Einsatzort leben, und oft schon mal einige Stunden vor Einsatzbeginn privat anreisen, bzw. bei Standby dies auf der Basis der Airline am Flughafen tun. (wozu gibt es auch Ruheräume dort ;-) ) Wenn das illegal wäre, hätte die Airline das schon längst abgestellt, bzw das LBA eingegriffen. Hat es aber nicht. Nur so können sich viele die Arbeit in MUC, VIE, ZRH, oder FRA "leisten", denn die Wohnkosten im Umkreis der Flughäfen sind sehr hoch. Fraglich wäre es auch , ob alle Shuttler überhaupt eine Wohnung im Flughafenbereich finden würden, wenn sie auf Grund von "in Beton" geschriebener Vorschriften dort plötzlich auch wohnen müssten.
So steht )zum Glück) auch immer "should" in den einschlägigen Vorschriften (zb OM-A)

Es geht aber nicht darum, was gängige Praxis ist, sondern was nicht erlaubt ist. Das sind alles Argumente um sich das passend zu legen, aber wenn es nicht erlaubt ist (wäre) dann ist es nicht erlaubt. Unabhängig davon was täglich passiert. Mit dem Begriff "should" wäre ich da vorsichtig, der kann in bestimmten Kombinationen auch bindender gemeint sein, als wir das in der Schule gelernt haben. Für mich als nicht Muttersprachler gilt die deutsche Version.

@Menschmeier
Ich kann die Absicht hinter Ihrer Argumentation ja verstehen und nachvollziehen, aber in den mir zugänglichen und für mich bindenden Manuals gibt es keinerlei Hinweise, die mir hier eine Einschränkung vorgeben. Ich schließe mich daher @Didiflieger an, vielleicht wurde das mit dem angeordnetem SBY Airport vermischt. Da LH, wie Sie sagen, beim LBA angefragt hat unterstelle ich, dass dem LBA die Situation der Shuttler bekannt ist und hier bei Bedarf eingreifen würde. Es gab ja gerade die große SBY Reform, da wäre dies bestimmt mit verarbeitet worden.
Aktuell gibt es dazu nichts.
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