Community / / Formfehler bei Kündigung von Air-Be...

Beitrag 1 - 9 von 9
Beitrag vom 13.02.2020 - 23:32 Uhr
Userstrato
User (97 Beiträge)
Ok, und was genau bedeutet das nun?
Beitrag vom 14.02.2020 - 00:36 Uhr
Usersf260
User (829 Beiträge)
Sowas kann nur air Berlin... niicht mal richtig kündigen....vlt. eine Hoffnungsschimmer für die Kollegen.
Beitrag vom 14.02.2020 - 01:42 Uhr
UserPropeller45
User (344 Beiträge)
Bitte dann einfach mal nachschauen:

 https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2020&nr=23804&pos=0&anz=7&titel=K%FCndigungen_des_Cockpit-Personals_von_Air_Berlin_wegen_fehlerhafter_Massenentlassungsanzeige_unwirksam

Leider nichts mehr zu holen gewesen. Es waren und sind immer noch Phantasten am Werk, auf beiden Seiten.

Beitrag vom 14.02.2020 - 07:45 Uhr
Usercokoyn
User (54 Beiträge)
Da der Insolvenzverwalter die Kündigung ausgesprochen hat, haftet er auch, denke ich. Das bedeutet es ist etwas zu holen, da ja mehrere Millionen (24 oder so) aus dem Insolvenzverfahren für ihn abgefallen sind.
Ich denke es ist ein großer Erfolg, aber leider nur für die Kollegen, welche bis zum Ende geklagt haben und auch zur Revision zugelassen wurden...also relativ wenig
Beitrag vom 14.02.2020 - 10:29 Uhr
UserNicci72
User (572 Beiträge)
Da der Insolvenzverwalter die Kündigung ausgesprochen hat, haftet er auch, denke ich. Das bedeutet es ist etwas zu holen, da ja mehrere Millionen (24 oder so) aus dem Insolvenzverfahren für ihn abgefallen sind.
Ich denke es ist ein großer Erfolg, aber leider nur für die Kollegen, welche bis zum Ende geklagt haben und auch zur Revision zugelassen wurden...also relativ wenig

Für die Betreffenden ist es natürlich ein großer Erfolg - nach diesem Urteil sind sie damit nach wie vor Mitarbeiter von Air Berlin (und die ganze Zeit über gewesen) mit Rechtsanspruch auf Auszahlung des entsprechenden Gehaltes einschließlich der rückwirkenden Gehaltszahlungen. Diese werden allerdings aus der noch vorhandenen Insolvenzmasse zu erfolgen haben, dem Insolvenzverwalter steht per Gesetz eine Vergütung in Relation zur finanziellen Größenordnung des Insolvenzfalls zu. An dessen Geld kommt daher niemand heran. Stattdessen wird die entsprechende Auszahlung wohl analog zu den Gehaltszahlungen erfolgen, die die 30 MitarbeiterInnen erhalten, die Air Berlin im Verwaltungsbereich ja nach wie vor beschäftigt - also auf Kosten von in der Insolvenzordnung nachgeordneten Gläubigern. Dem Insolvenzverwalter kann das also ziemlich am Allersonstigen vorbeigehen. Übrigens: Es ist natürlich davon auszugehen, dass die betreffenden Piloten zum nächstmöglichen Termin dann ihre wohl formgerechte Kündigung erhalten werden.

Was mir allerdings aufgefallen ist: Der Insolvenzverwalter, Herr Flöther, scheint im Bereich der formaljuristischen Abläufe Schwächen zu haben. Das ist bereits der zweite Fall, wo eine wesentliche Entscheidung von ihm aufgrund eines vorgekommenen Formfehlers bei der Umsetzung gerichtlich aufgehoben wurde (die erste war jene bezüglich des gerichtlichen Standortes für das Insolvenzverfahren der Niki, wo erst dieser Formfehler dann das weitere Procedere ermöglichte, dank dessen die Niki heute als "Laudamotion" der Ryanair gehört). Das lässt leider nichts Gutes erwarten für den anstehenden großen Prozess gegen die Etihad, wo es derzeit wieder einmal eine juristische Formfrage zu klären gilt: Wo soll der Gerichtsstandort dieses Prozesses sein: in London, wie es die Etihad möchte, oder in Berlin, wie es der Insolvenzverwalter will?
Beitrag vom 14.02.2020 - 10:47 Uhr
Userfbwlaie
User (4881 Beiträge)
Hat sich der Insolvenzverwalter fahrlässig oder gar grob fahrlässig verhalten?
Wie man Mitarbeiter eines Betriebs kündigt, sollte doch ein Insolvenzverwalter wissen!
Beim Arbeitsgericht werden zunächst die Gerichtskosten geteilt...
Beitrag vom 14.02.2020 - 11:51 Uhr
Usercokoyn
User (54 Beiträge)
Bei Fehlverhalten haftet der Insolvenzverwalter selbst, dafür haben diese auch eine nicht unbeträchtliche Berufshaftpflichtversicherung. Ob es nun hier der Fall ist, muss wahrscheinlich ein Gericht entscheiden....
Beitrag vom 14.02.2020 - 12:01 Uhr
UserJoachimE
User (459 Beiträge)
Das andere Problem ist, wenn die Piloten nun doch noch angestellt sind, müssen sie das bisher erhaltene Arbeitslosengeld usw. an das Arbeitsamt zurückzahlen ...
Beitrag vom 14.02.2020 - 14:11 Uhr
UserNicci72
User (572 Beiträge)
Das andere Problem ist, wenn die Piloten nun doch noch angestellt sind, müssen sie das bisher erhaltene Arbeitslosengeld usw. an das Arbeitsamt zurückzahlen ...

Das stimmt natürlich, wobei ihr Piloten-Gehalt natürlich wesentlich höher liegen dürfte als das Arbeitslosengeld, unter dem Strich trotzdem ein erhebliches finanzielles Plus (seit dem Grounding sind inzwischen ja immerhin über zwei Jahre vergangen).

Um die hier diskutierte Frage nach einer persönlichen Haftbarkeit halbwegs valide beantworten zu können müsste man Akteneinsicht haben. Ich sehe allerdings nicht, wie man hier Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit konstruieren könnte, schließlich hat er in der Vorinstanz ja sogar Recht bekommen, so eindeutig und klar war die Rechtslage mithin gar nicht.

Nach diesem Urteil sind die Piloten außerdem die Angestellten von Air Berlin, nicht die Angestellten von Lucas Flöther. Ihr Rechtsanspruch richtet sich daher gegen Air Berlin und von Air Berlin werden sie nun auch die ihnen zustehenden Gehälter ausgezahlt bekommen. Woanders als aus der Insolvenzmasse kann Air Berlin das Geld für diese Gehaltszahlungen aber nicht nehmen - also wird sich dadurch die Insolvenzmasse verringern und einige Gläubiger werden deshalb die Gebissenen sein. Air Berlin könnte bei begründbarer Fahrlässigkeit zwar einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz gegen den Insolvenzverwalter erheben, der einzige Zeichnungsberechtigte, der bei Air Berlin zwischenzeitlich übrig geblieben ist, ist allerdings der Insolvenzverwalter. Und Herr Flöther wird kaum gegen sich selbst klagen. Das Ganze ist ja eine arbeits- und zivilrechtliche Sache, kein Strafverfahren, wo ein Staatsanwalt von Amts wegen ermittelt und Anklage erhebt.


Dieser Beitrag wurde am 14.02.2020 14:13 Uhr bearbeitet.