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Beitrag 1 - 13 von 13
Beitrag vom 08.01.2024 - 12:33 Uhr
UserF11
einfach nur Pax... kein Pilot
User (810 Beiträge)
Da ist eine enorme Verteuerung: zwischen 3 € und 12€. Da muss ich mir schon überlegen, ob ich noch fliegen will.
Beitrag vom 08.01.2024 - 12:55 Uhr
UserX-Ray
User (630 Beiträge)
Da ist eine enorme Verteuerung: zwischen 3 € und 12€. Da muss ich mir schon überlegen, ob ich noch fliegen will.

Wenn man bedenkt, dass die LH Group 2023 an jedem Passagier im Schnitt gerade mal um die 15€ verdient hat, dann ist das in der Tat eine "enorme Verteuerung". Das haben Sie richtig erkannt.
Beitrag vom 08.01.2024 - 13:14 Uhr
Userfbwlaie
User (5114 Beiträge)
Eigene Schuld, wenn man etwas mit x9,00€ bepreist.
Wenn etwas x3,00€ (mit x>2 natürlich) kostet, fallen 1€ oder 3€ nicht mehr auf.

Dieser Beitrag wurde am 08.01.2024 14:42 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.01.2024 - 13:15 Uhr
User4UPilot
User (440 Beiträge)
Da ist eine enorme Verteuerung: zwischen 3 € und 12€. Da muss ich mir schon überlegen, ob ich noch fliegen will.

Wenn man bedenkt, dass die LH Group 2023 an jedem Passagier im Schnitt gerade mal um die 15€ verdient hat, dann ist das in der Tat eine "enorme Verteuerung". Das haben Sie richtig erkannt.

Korrekt, hat sie pro Pax im EBIT "verdient" Leider hat das Unternehmen auch Kosten, deshalb kann sie kaum den gesamten Ticketerlös "verdienen" Bei den Aussagen von CS in den letzten 2 Jahren, wonach alle Tickets dem Unternehmen buchstäblich aus der Hand gerissen und zu jedem Preis über den Tisch gehen, schein die Teuerungen nicht so hoch.
Beitrag vom 08.01.2024 - 13:30 Uhr
Usercontrail55
User (5161 Beiträge)
Da ist eine enorme Verteuerung: zwischen 3 € und 12€. Da muss ich mir schon überlegen, ob ich noch fliegen will.

Wenn man bedenkt, dass die LH Group 2023 an jedem Passagier im Schnitt gerade mal um die 15€ verdient hat, dann ist das in der Tat eine "enorme Verteuerung". Das haben Sie richtig erkannt.

Korrekt, hat sie pro Pax im EBIT "verdient" Leider hat das Unternehmen auch Kosten, deshalb kann sie kaum den gesamten Ticketerlös "verdienen" Bei den Aussagen von CS in den letzten 2 Jahren, wonach alle Tickets dem Unternehmen buchstäblich aus der Hand gerissen und zu jedem Preis über den Tisch gehen, schein die Teuerungen nicht so hoch.
Gleichzeitig wird dem Unternehmen aber auch das Geld buchstäblich aus der Hand gerissen, die Kosten, wie Sie selbst sagen. Da bleibt eben nur ein Schnitt von Q1-3 2023 von 16,5€pP. Da man nicht alles an die Kunden weitergeben können wird, wird wohl ein beträchtlicher Betrag bei der Airline hängen bleiben. Pro Euro/pP würde das in einem Jahr rund 100Mio ausmachen. Nicht so hoch? Alles relativ.
Beitrag vom 08.01.2024 - 13:57 Uhr
UserF11
einfach nur Pax... kein Pilot
User (810 Beiträge)
Ich dachte, z.B. die LH gibt diese Kosten 1:1 an die Kunden weiter, wo ist also das Problem? Also bleibt es bei einer geringfügigen Erhöhung pro Ticket. Im Übrigen ist es schon interessant, dass viele das Urteil zur Streichung von 60 Milliarden begrüßen, aber immer nur bei den anderen sparen wollen.
Beitrag vom 08.01.2024 - 14:48 Uhr
UserExPlane
User (1 Beiträge)
Ich dachte, z.B. die LH gibt diese Kosten 1:1 an die Kunden weiter, wo ist also das Problem? Also bleibt es bei einer geringfügigen Erhöhung pro Ticket. Im Übrigen ist es schon interessant, dass viele das Urteil zur Streichung von 60 Milliarden begrüßen, aber immer nur bei den anderen sparen wollen.

Klar sollten Kosten weitestgehend an den Kunden weitergeben werden. Allerdings steht LH auch noch in Konkurrenz mit anderen Airlines und muss preislich konkurrieren können. Zudem wurde bei Tickets die bereits für Flügen nach Mai verkauft wurden die alte Ticketsteuer berechnet, ich weiß nicht ob es rechtlich möglich ist die Differenz nachzufordern falls die Erhöhung nun wirklich so kommt.
Beitrag vom 08.01.2024 - 15:05 Uhr
UserF11
einfach nur Pax... kein Pilot
User (810 Beiträge)
Ich dachte, z.B. die LH gibt diese Kosten 1:1 an die Kunden weiter, wo ist also das Problem? Also bleibt es bei einer geringfügigen Erhöhung pro Ticket. Im Übrigen ist es schon interessant, dass viele das Urteil zur Streichung von 60 Milliarden begrüßen, aber immer nur bei den anderen sparen wollen.

Klar sollten Kosten weitestgehend an den Kunden weitergeben werden. Allerdings steht LH auch noch in Konkurrenz mit anderen Airlines und muss preislich konkurrieren können. Zudem wurde bei Tickets die bereits für Flügen nach Mai verkauft wurden die alte Ticketsteuer berechnet, ich weiß nicht ob es rechtlich möglich ist die Differenz nachzufordern falls die Erhöhung nun wirklich so kommt.
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".
Beitrag vom 08.01.2024 - 15:10 Uhr
User4UPilot
User (440 Beiträge)
Ich dachte, z.B. die LH gibt diese Kosten 1:1 an die Kunden weiter, wo ist also das Problem? Also bleibt es bei einer geringfügigen Erhöhung pro Ticket. Im Übrigen ist es schon interessant, dass viele das Urteil zur Streichung von 60 Milliarden begrüßen, aber immer nur bei den anderen sparen wollen.

Klar sollten Kosten weitestgehend an den Kunden weitergeben werden. Allerdings steht LH auch noch in Konkurrenz mit anderen Airlines und muss preislich konkurrieren können. Zudem wurde bei Tickets die bereits für Flügen nach Mai verkauft wurden die alte Ticketsteuer berechnet, ich weiß nicht ob es rechtlich möglich ist die Differenz nachzufordern falls die Erhöhung nun wirklich so kommt.
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".

So funktioniert das nicht. Die geänderte Ticketsteuer wird ab einem bestimmten Buchungsdatum für einen Reisezeitraum ab Mai gelten. Das gibt ja der Gesetzgeber vor. Da wird nix nachgefordert werden (müssen)!
Beitrag vom 08.01.2024 - 17:08 Uhr
Userdiver
User (134 Beiträge)
Ich dachte, z.B. die LH gibt diese Kosten 1:1 an die Kunden weiter, wo ist also das Problem? Also bleibt es bei einer geringfügigen Erhöhung pro Ticket. Im Übrigen ist es schon interessant, dass viele das Urteil zur Streichung von 60 Milliarden begrüßen, aber immer nur bei den anderen sparen wollen.

Klar sollten Kosten weitestgehend an den Kunden weitergeben werden. Allerdings steht LH auch noch in Konkurrenz mit anderen Airlines und muss preislich konkurrieren können. Zudem wurde bei Tickets die bereits für Flügen nach Mai verkauft wurden die alte Ticketsteuer berechnet, ich weiß nicht ob es rechtlich möglich ist die Differenz nachzufordern falls die Erhöhung nun wirklich so kommt.
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".

So funktioniert das nicht. Die geänderte Ticketsteuer wird ab einem bestimmten Buchungsdatum für einen Reisezeitraum ab Mai gelten. Das gibt ja der Gesetzgeber vor. Da wird nix nachgefordert werden (müssen)!
Normalerweise ist so eine Abgabe für alle Flüge ab einem bestimmten Datum fällig, unabhängig vom Buchungsdatum. Was ist dann mit schon gebuchten (und bezahlten) Flügen?
Beitrag vom 08.01.2024 - 17:12 Uhr
Userdiver
User (134 Beiträge)
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".
Dass stimmt nur, wenn Sie Direktflüge vergleichen. Für diese Steuer ist es natürlich egal, ob Sie direkt mit LH oder Thai von München nach Bangkok fliegen. Wenn Sie jedoch von München über Zürich nach Bangkok fliegen, wird nur nur für den kurzen Flug von München nach Zürich eine geringere Steuer fällig. Damit ergibt sich gegenüber Umsteigeverbindungen (sofern dort nicht auch einen Steuer fällig ist) schon ein Wettbewerbsnachteil. Allerdings stehen dem natürlich zusätzliche Start- und Landegebühren etc. entgegen.
Beitrag vom 08.01.2024 - 18:16 Uhr
Userpemko
User (81 Beiträge)
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".
Dass stimmt nur, wenn Sie Direktflüge vergleichen. Für diese Steuer ist es natürlich egal, ob Sie direkt mit LH oder Thai von München nach Bangkok fliegen. Wenn Sie jedoch von München über Zürich nach Bangkok fliegen, wird nur nur für den kurzen Flug von München nach Zürich eine geringere Steuer fällig. Damit ergibt sich gegenüber Umsteigeverbindungen (sofern dort nicht auch einen Steuer fällig ist) schon ein Wettbewerbsnachteil. Allerdings stehen dem natürlich zusätzliche Start- und Landegebühren etc. entgegen.

Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Die LuftVSt wird nicht nach dem ersten Umstiegpunkt sondern nach dem Endziel erhoben. Also egal wie ich von MUC nach BKK fliege.

Gleichwohl hat die LH einen größeren Marktanteil an in D abfliegenden Fluggästen, so dass LH im Ergebnis mehr bezahlt als bspw. eine Air France oder Ryanair.
Beitrag vom 08.01.2024 - 18:18 Uhr
Userpemko
User (81 Beiträge)
Ich dachte, z.B. die LH gibt diese Kosten 1:1 an die Kunden weiter, wo ist also das Problem? Also bleibt es bei einer geringfügigen Erhöhung pro Ticket. Im Übrigen ist es schon interessant, dass viele das Urteil zur Streichung von 60 Milliarden begrüßen, aber immer nur bei den anderen sparen wollen.

Klar sollten Kosten weitestgehend an den Kunden weitergeben werden. Allerdings steht LH auch noch in Konkurrenz mit anderen Airlines und muss preislich konkurrieren können. Zudem wurde bei Tickets die bereits für Flügen nach Mai verkauft wurden die alte Ticketsteuer berechnet, ich weiß nicht ob es rechtlich möglich ist die Differenz nachzufordern falls die Erhöhung nun wirklich so kommt.
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".

So funktioniert das nicht. Die geänderte Ticketsteuer wird ab einem bestimmten Buchungsdatum für einen Reisezeitraum ab Mai gelten. Das gibt ja der Gesetzgeber vor. Da wird nix nachgefordert werden (müssen)!

Die LuftVSt wird nach Abflugtag erhoben, insoweit ist es unerheblich, wann das Ticket gebucht worden ist. Erheblich ist diese Frage nur für die Fluggesellschaft, ob der höhere Satz bereits in die Kalkulation des Flugpreises einbezogen war oder noch nicht. Das dürfte er aber auch erst (v.a. auch in der Ausweisung der Steuern und Gebühren) nachdem der neue Steuersatz nach dem Rechtsetzungsverfahren auch entsprechend veröffentlicht wurde.