Beitrag vom 08.04.2026 - 05:42 Uhr
Solche Richter verkörpern alles was falsch läuft bei uns. Jugendstrafrecht mit 21? Nachdem der Typ angeblich so ein toller Überflieger sein soll? Vor 3 Jahren für etwas sehr ähnliches schärfer(!) verknackt worden als jetzt als Wiederholungstäter? Sorry, dafür habe ich kein Verständis. Dieser Richter legt offensichtlich mehr Wert darauf von Schülern im Zuschauerraum mit Applaus bedacht zu werden als auf die Durchsetzung des Rechtsstaats. Lachhaft!
Beitrag vom 08.04.2026 - 06:15 Uhr
Solche Richter verkörpern alles was falsch läuft bei uns. Jugendstrafrecht mit 21?
Das Strafrecht richtet sich nach dem Zeitpunkt der Tat (2023), nicht nach dem der Verhandlung.
Nachdem der Typ angeblich so ein toller Überflieger sein soll?
Weil er ein Abi mit 1,2 machte und jetzt Mathematik studiert, möchten Sie ihn härter bestrafen?
Vor 3 Jahren für etwas sehr ähnliches schärfer(!) verknackt worden als jetzt als Wiederholungstäter? Sorry, dafür habe ich kein Verständis.
Dieser Richter legt offensichtlich mehr Wert darauf von Schülern im Zuschauerraum mit Applaus bedacht zu werden als auf die Durchsetzung des Rechtsstaats. Lachhaft!
Sie sollten sich vielleicht mal kundig machen, was der Rechtsstaat in diesen Fällen tatsächlich vorsieht, was eine Vorstrafe wirklich ist und wie sie bewertet wird.
Das sog. "gesunde Volksempfinden", das ja nicht selten der nur schwach verklausulierte Wunsch nach Rache ist, steht oftmals ja gerade nicht mit der "lachhaften" Gesetzeslage in Einklang.
Beitrag vom 08.04.2026 - 08:36 Uhr
Der Rechtsstaat ist inzwischen häufig nur noch eine Rechtsstaatsimulation.
Was die Gründe dafür sind, darüber mag jeder denken was er will. In diesem Fall sind sie aber ziemlich offensichtlich.
Beitrag vom 08.04.2026 - 08:46 Uhr
Göttsche zeigte sich tief bewegt von dem Angeklagten aus Berlin.
Eigentlich sollte ein dermaßen beeindruckter Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden. Einen Wiederholungstäter mit einem "dududu"Urteil wegkuscheln, der alleine in diesem Fall einen Schaden von über einer halben Million Euro mitverursacht hat.
Beitrag vom 08.04.2026 - 09:10 Uhr
Zumindest werden mit 60€ zahlungssäumige Schwarzfahrer schon auf Staatskosten in den JVA's untergebracht...
Beitrag vom 08.04.2026 - 09:28 Uhr
Göttsche zeigte sich tief bewegt von dem Angeklagten aus Berlin.
Eigentlich sollte ein dermaßen beeindruckter Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden. Einen Wiederholungstäter mit einem "dududu"Urteil wegkuscheln, der alleine in diesem Fall einen Schaden von über einer halben Million Euro mitverursacht hat.
Genau so ist es.
Beitrag vom 08.04.2026 - 09:30 Uhr
>... schon auf Staatskosten in den JVA's untergebracht...
Googeln Sie bei Interesse mal "Haftkostenbeitrag".
Beitrag vom 08.04.2026 - 10:40 Uhr
Göttsche zeigte sich tief bewegt von dem Angeklagten aus Berlin.
Eigentlich sollte ein dermaßen beeindruckter Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden. Einen Wiederholungstäter mit einem "dududu"Urteil wegkuscheln, der alleine in diesem Fall einen Schaden von über einer halben Million Euro mitverursacht hat.
Das Verwerfliche an diesem Tatverständnisurteil ist doch die Chuzpe eines Richters seine subjektive Meinung öffentlich derart einzubringen. Eigentlich gehört der suspendiert bevor er weiteren Schaden anrichtet, aber leider geht das nicht.
Beitrag vom 08.04.2026 - 10:54 Uhr
Zumindest werden mit 60€ zahlungssäumige Schwarzfahrer schon auf Staatskosten in den JVA's untergebracht...
Drei Fehler in einem Posting, Respekt. Und bevor eine Rückfrage kommt: Plural-S gibt's bei deutschsprachigen Begriffen nicht und der Deppenapostroph ist genauso falsch wie die Behauptung, bei bloßem Versäumnis der Zahlung der erhöhten Beförderungsgebühr würde man bereits eingebuchtet.
Beitrag vom 08.04.2026 - 11:05 Uhr
Solche Richter verkörpern alles was falsch läuft bei uns. Jugendstrafrecht mit 21?
Das Strafrecht richtet sich nach dem Zeitpunkt der Tat (2023), nicht nach dem der Verhandlung.
Stimmt.
Nachdem der Typ angeblich so ein toller Überflieger sein soll?
Weil er ein Abi mit 1,2 machte und jetzt Mathematik studiert, möchten Sie ihn härter bestrafen?
Das Einser-Abi ist aber auch kein Milderungsgrund.
Vor 3 Jahren für etwas sehr ähnliches schärfer(!) verknackt worden als jetzt als Wiederholungstäter? Sorry, dafür habe ich kein Verständis.
Dieser Richter legt offensichtlich mehr Wert darauf von Schülern im Zuschauerraum mit Applaus bedacht zu werden als auf die Durchsetzung des Rechtsstaats. Lachhaft!
Sie sollten sich vielleicht mal kundig machen, was der Rechtsstaat in diesen Fällen tatsächlich vorsieht, was eine Vorstrafe wirklich ist und wie sie bewertet wird.
Das sog. "gesunde Volksempfinden", das ja nicht selten der nur schwach verklausulierte Wunsch nach Rache ist, steht oftmals ja gerade nicht mit der "lachhaften" Gesetzeslage in Einklang.
Tatsache ist, dass er einschlägig vorbelastet ist und damit die erste Verurteilung scheinbar nicht zu einer ausreichenden Einwirkung auf ihn gereicht hat. Da verwundert nur eine Verwarnung schon.
Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass ein Richter befangen ist, wenn er sich von der Persönlichkeit eines Angeklagten beeindruckt zeigt. Im Gegenteil, diese zu Würdigen ist Teil seines Jobs.
Ich hätte mir aber schon gewünscht, dass er dem Angklagten klar macht, dass niemand über dem Gesetz steht - auch wenn der vielleicht ehrenhafte Motive verfolgt.
Aber gut, wir waren alle nicht in der Verhandlung dabei und die zivilrechtliche Haftung bleibt ja.
Beitrag vom 08.04.2026 - 11:22 Uhr
Solche Richter verkörpern alles was falsch läuft bei uns. Jugendstrafrecht mit 21?
Das Strafrecht richtet sich nach dem Zeitpunkt der Tat (2023), nicht nach dem der Verhandlung.
Stimmt.
Nachdem der Typ angeblich so ein toller Überflieger sein soll?
Weil er ein Abi mit 1,2 machte und jetzt Mathematik studiert, möchten Sie ihn härter bestrafen?
Das Einser-Abi ist aber auch kein Milderungsgrund.
Vor 3 Jahren für etwas sehr ähnliches schärfer(!) verknackt worden als jetzt als Wiederholungstäter? Sorry, dafür habe ich kein Verständis.
Dieser Richter legt offensichtlich mehr Wert darauf von Schülern im Zuschauerraum mit Applaus bedacht zu werden als auf die Durchsetzung des Rechtsstaats. Lachhaft!
Sie sollten sich vielleicht mal kundig machen, was der Rechtsstaat in diesen Fällen tatsächlich vorsieht, was eine Vorstrafe wirklich ist und wie sie bewertet wird.
Das sog. "gesunde Volksempfinden", das ja nicht selten der nur schwach verklausulierte Wunsch nach Rache ist, steht oftmals ja gerade nicht mit der "lachhaften" Gesetzeslage in Einklang.
Tatsache ist, dass er einschlägig vorbelastet ist und damit die erste Verurteilung scheinbar nicht zu einer ausreichenden Einwirkung auf ihn gereicht hat. Da verwundert nur eine Verwarnung schon.
Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass ein Richter befangen ist, wenn er sich von der Persönlichkeit eines Angeklagten beeindruckt zeigt. Im Gegenteil, diese zu Würdigen ist Teil seines Jobs.
Ich hätte mir aber schon gewünscht, dass er dem Angklagten klar macht, dass niemand über dem Gesetz steht - auch wenn der vielleicht ehrenhafte Motive verfolgt.
Haben Sie das nicht gelesen:
"Amtsrichter Götz Göttsche äußerte seinen Respekt für die Motive der Klimaaktivisten. Sie hätten ein hehres und völlig uneigennütziges Ziel verfolgt. Zugleich stellte er fest, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam zu rechtfertigen sei.
Inzwischen habe sich der Angeklagte von der Gruppe gelöst und halte solche Aktionen nicht mehr für sinnvoll. Bei der Klimaerwärmung seien die sogenannten Kipppunkte bereits überschritten, sagte er. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte gesagt: "Ich habe alles versucht, ich muss mir nichts vorwerfen." Anschließend waren ihm die Tränen gekommen."
Da ist schon viel sehr Erkenntnis und große Verzweiflung - die ich im übrigen teile.
Ich (und vermutlich die meisten Foristen hier) werden die gewaltigen Auswirkungen des Klimawandels aber vermutlich nicht mehr erfahren müssen.
Aber gut, wir waren alle nicht in der Verhandlung dabei und die zivilrechtliche Haftung bleibt ja.
Richtig, denn:
"Der Angeklagte ist bereits wegen einer Autobahnblockade in Berlin vorbestraft. Damals wurde er nach Angaben des Richters ebenfalls verwarnt und musste 150 Arbeitsstunden ableisten. Dies wertete das Gericht nicht als strafverschärfend, weil diese Tat rund drei Jahre zurückliegt."
Beitrag vom 08.04.2026 - 11:33 Uhr
Hat ja nicht lange gedauert, bis zu diesem Urteil die üblichen Kommentare kommen.
Solche Richter verkörpern alles was falsch läuft bei uns. Jugendstrafrecht mit 21?
Also: keine Ahnung vom Strafrecht und Jugendstrafrecht. Und wie sollte eine Urteil aussehen, das "richtig" läuft?
Der Rechtsstaat ist inzwischen häufig nur noch eine Rechtsstaatsimulation.
Ja, es ist für manchen Menschen schwer zu verstehen, wie das in einem Rechtssaat so läuft mit einer unabhängigen Justiz, mit Legislative, Executive und Judikative. Da ist nun mal wenig Platz für Das "gesunde Volksempfinden". Wohin dieses Empfinden führt, haben in Deutschland die Volks(!!)gerichtshöfe schon mal gezeigt.
Das Verwerfliche an diesem Tatverständnisurteil ist doch die Chuzpe eines Richters seine subjektive Meinung öffentlich derart einzubringen. Eigentlich gehört der suspendiert bevor er weiteren Schaden anrichtet, aber leider geht das nicht.
Auch hier das gleiche Muster: nicht verstanden, dass in Deutschland Judikative trotz aller gegenteiligen Behauptungen eben weitgehend unabhängig ist. Da reicht ein Blick nach Osten, Russland und China, aber auch auf die Versuche des Mannes im Weißen Haus, die Gerichte unter seine Kontrolle zu bekommen.
Es scheint für viele sehr schwer zu sein, in einer Demokratie zu leben, in der man andere Meinungen ebenso aushalten muss wie Urteile, die dem eigenen Empfinden zuwider laufen.
Dieser Beitrag wurde am 08.04.2026 11:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.04.2026 - 11:38 Uhr
>... schon auf Staatskosten in den JVA's untergebracht...
Googeln Sie bei Interesse mal "Haftkostenbeitrag".
Gegoogelt: "Der Haftkostenbeitrag ist nicht der volle Tagessatz der Haft, sondern nur ein zusätzlicher Betrag, den die Justizvollzugsanstalt in bestimmten Fällen erhebt. Nach § 51 JVollzGB III wird er in Höhe des sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerts berechnet; eine juristische Übersicht nennt dafür rund 15 Euro pro Tag als Größenordnung.
Für Schwarzfahrer in Ersatzfreiheitsstrafe
Bei Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens fällt dieser Haftkostenbeitrag aber oft gar nicht an, weil er nur bei freier Beschäftigung, Selbstbeschäftigung oder bei bestimmten Einkünften während der Haft erhoben wird. Maßgeblich ist also nicht das Schwarzfahren selbst, sondern ob die betroffene Person während der Haft überhaupt anrechenbare Einkünfte hat.
Wichtig zur Abgrenzung
Die Haftkosten für den Staat liegen in Deutschland eher bei etwa 160 bis 200 Euro pro Häftling und Tag, aber das ist nicht der Haftkostenbeitrag des Gefangenen. Der Haftkostenbeitrag ist nur ein kleiner Teil davon und auf die auf die Person entfallenden Einkünfte begrenzt."
Was also wollen Sie uns mit Ihrer Aufforderung sagen?
Dieser Beitrag wurde am 08.04.2026 11:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.04.2026 - 11:47 Uhr
Das Urteil bleibt mit dem Strafmaß bei ähnlich gelagertem Sachverhalt unterhalb dessen der vorausgegangenen Tat, welches offensichtlich schon trotz seiner Milde der Resozialisierung des Täters nicht hinreichend förderlich war. Darüber mag man wehklagen...
Das eigentliche Problem wurde jedoch noch gar nicht angesprochen:
- Zweieinhalb Jahre Verfahrensdauer bei einfachem Jugendverfahren mit klarem Sachverhalt.
- Von drei Zivilverfahren sind nach zweieinhalb Jahren noch zwei anhängig (13.000 und 131.000, abgeschl. 400.000)
- fraglich ist, ob in dem bereits abgeschlossenen Verfahren auch eine Schadenrestitution erfolgt ist. Ich unterstelle mal, daß nicht...
Rechtssicherheit ist ein Standortvorteil bei Investitionsentscheidungen. Investoren wägen Standortvor- und -nachteile gegeneinander ab. Viele Investoren nehmen gewisse Nachteile, z. B. höhere Standortkosten, in Kauf, wenn sie dafür Rechtssicherheit bekommen.
Rechtssicherheit als Standortvorteil kommt uns gerade abhanden. Dieses Urteil, der gesamte Sachverhalt ist Sinnbild dafür.
Was bleibt, sind jedoch die hohen Standortkosten. Was dann passiert kann sich jeder denken...
Beitrag vom 08.04.2026 - 11:51 Uhr
Das Urteil bleibt mit dem Strafmaß bei ähnlich gelagertem Sachverhalt unterhalb dessen der vorausgegangenen Tat, welches offensichtlich schon trotz seiner Milde der Resozialisierung des Täters nicht hinreichend förderlich war. Darüber mag man wehklagen...
Das eigentliche Problem wurde jedoch noch gar nicht angesprochen:
- Zweieinhalb Jahre Verfahrensdauer bei einfachem Jugendverfahren mit klarem Sachverhalt.
- Von drei Zivilverfahren sind nach zweieinhalb Jahren noch zwei anhängig (13.000 und 131.000, abgeschl. 400.000)
- fraglich ist, ob in dem bereits abgeschlossenen Verfahren auch eine Schadenrestitution erfolgt ist. Ich unterstelle mal, daß nicht...
Rechtssicherheit ist ein Standortvorteil bei Investitionsentscheidungen. Investoren wägen Standortvor- und -nachteile gegeneinander ab. Viele Investoren nehmen gewisse Nachteile, z. B. höhere Standortkosten, in Kauf, wenn sie dafür Rechtssicherheit bekommen.
Rechtssicherheit als Standortvorteil kommt uns gerade abhanden. Dieses Urteil, der gesamte Sachverhalt ist Sinnbild dafür.
Und? Welche konkrete Maßnahmen schlagen Sie zur Abhilfe vor? Wobei diese rechtsstaatliche Verfahren gewährleisten müssen?