Beitrag vom 23.08.2026 - 15:26 Uhr
Man wird dem Staat keine Fahrlässigkeit nachweisen und auch wohl kaum eine Haftung zuschreiben können. Sonst würde bspw. auch bei Falschfahrern auf der Autobahn der Staat wegen unzureichender Prüfung und Kontrolle der Autofahrer haften müssen.
Wenn, dann gibt es eine Haftung der Fluggesellschaft aus dem allgemeinen Betriebsrisiko heraus. Etwa so, wie bei jenem Autofahrer, dem trotz eines nachweislich zu schnellen Gegenverkehrs auf einer schmalen Strasse trotz korrekter Fahrweise schon durch die blosse Teilnahme am Verkehr ein nicht unerheblicher Anteil am Schaden aufgebürdet wurde.
Beitrag vom 24.08.2026 - 10:20 Uhr
Man wird dem Staat keine Fahrlässigkeit nachweisen und auch wohl kaum eine Haftung zuschreiben können. Sonst würde bspw. auch bei Falschfahrern auf der Autobahn der Staat wegen unzureichender Prüfung und Kontrolle der Autofahrer haften müssen.
Wenn, dann gibt es eine Haftung der Fluggesellschaft aus dem allgemeinen Betriebsrisiko heraus. Etwa so, wie bei jenem Autofahrer, dem trotz eines nachweislich zu schnellen Gegenverkehrs auf einer schmalen Strasse trotz korrekter Fahrweise schon durch die blosse Teilnahme am Verkehr ein nicht unerheblicher Anteil am Schaden aufgebürdet wurde.
Vielen Dank für Ihre vorzügliche Analyse des Sachverhalts und Darstellung der Rechtslage. Danke auch für die wahrlich treffenden Vergleiche.
Sie haben unser aller Horizont erweitert.
PS: Wo kann man die Klageschrift einsehen...?