Beitrag vom 09.01.2025 - 09:03 Uhr
Und damit wäre der Passagier noch glimpflich davon gekommen. Jetzt darf nur zu hoffen bleiben, dass die Gerichte dem auch stattgeben. Wenn aus unverschuldeten gesundheitlichen Gründen eine Zwischenlandung erfolgen muss, dann sehe ich das noch etwas anders, aber wegen ggf. alkoholisierten Ausrastern sollte die volle Härte gelten.