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Beitrag 1 - 4 von 4
Beitrag vom 01.08.2020 - 18:21 Uhr
UserExperte
User (216 Beiträge)
Die Staatsanwaltschaft Cottbus sieht keinen Grund für Ermittlungen gegen die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg


Da es in Deutschland (anders als in einigen anderen Ländern) kein Unternehmensstrafrecht gibt, ist diese Aussage wenig intelligent. In Deutschland können nämlich nur natürliche Personen (hier die Handelnden der Flughafengesellschaft wie z.B. die GF) strafrechtlich belangt werden, so dass Sie Ihren Artikel entsprechend ändern sollten.

Dieser Beitrag wurde am 01.08.2020 20:12 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.08.2020 - 12:56 Uhr
Usermpilot
User (380 Beiträge)
Mit Gesellschaft ist i.A. der Vorstand (GF gemeint) und dieser ist ja justiziabel.

Interessant ist allerdings, daß die Staatsanwaltschaft innerhalb von 14 Tagen in der Lage war den Geschäftsbericht zu überprüfen.Honi soit qui mal y pense ....
Beitrag vom 02.08.2020 - 13:54 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Wie kommen Sie darauf, dass die nur 14 Tage gebraucht haben? Die Anzeige liegt schon länger vor und wurde erst da öffentlich bekannt. Es ging auch nur um eine Aussage des GB, nicht um den Ganzen, und es war ein Anfangsverdacht. Alles gut.
Beitrag vom 02.08.2020 - 21:05 Uhr
Usersciing
User (392 Beiträge)
Mit Gesellschaft ist i.A. der Vorstand (GF gemeint) und dieser ist ja justiziabel.

Interessant ist allerdings, daß die Staatsanwaltschaft innerhalb von 14 Tagen in der Lage war den Geschäftsbericht zu überprüfen.Honi soit qui mal y pense ....

Warum soll die Staatsanwaltschaft das machen, dafür gibt es Wirtschaftsprüfer. Da Jeder eine Anzeige stellen kann, werden die einfach nur gucken, ob in der Anzeige was irgendwas substantielles steht und fertig.
Kritisch ist das Medien schon bei der völlig belanglosen Erstattung einer Anzeige berichten.