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Zone Eins: Absolutes Flugverbot
Zone Zwei: Beschränkter Flugbetrieb, z.B. nur Sichtflüge
Zone Drei: Normaler Flugbetrieb
Immerhin führte die DLR jetzt flächendeckend Messflüge durch, auf denen die Atmosphäre streckenweise auf vulkanische Aerosole untersucht wurde. Das Ergebnis bestätigte nicht unbedingt die Zuversicht der Airlines, die Konzentration der Schadstoffe sei ungefährlich. So gingen auch die Airlines auf Nummer sicher und führten eigene Messungen durch.
Unabhängig vom jeweiligen Interessenstand ergaben die Messungen zumindest eins: Der Vulkanstaub ist tatsächlich da und alles andere als harmlos. Aus Sicht der Luftfahrttechniker sei die Schadstoffdichte für Flugbetrieb und Sicherheit der Passagiere zwar unbedenklich, könnte den Airlines aber ziemlich teuer kommen. Weder seien Ablagerungen auszuschließen, noch kennt man deren Auswirkung auf die Lebensdauer der Triebwerke.
Gefährlicher als die zu Glas verbrannte Asche ist freilich ein auf ein simples Rechenmodell reduzierter Flugbetrieb. Was kommt teurer, erst gar nicht fliegen oder eine Inflation der Wartungskosten? Zahlen wird's in jedem Fall der Fluggast, egal ob er per Sichtflug unterwegs ist oder auf behördliches Geheiß zu Haus. Und weil auch das nicht reichen wird, könnt uns neben der Umsatzsteuer bald eine Notfallsteuer ins Haus stehn, als staatliche Versicherung für naturgeschädigte Betriebe. Schließlich ist die Natur genauso unerzieh- und unberechenbar wie unsere Banken.
© Kommentar Bob Gedat, edition airside, Wien | Abb.: volcanic ash advisory center | 20.04.2010 20:38
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