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"Das Recht der Flughafenanwohner auf Schutz vor unnötigem Lärm steht nicht zur Debatte", sagte Spohr. "Dieser Verantwortung nehmen wir uns als Fluggesellschaft an und investieren massiv in neue Technologien. Gleichzeitig stehen wir in der Verantwortung für die Export- und Industrienation Deutschland sowie für tausende von Arbeitsplätzen in der Logistikindustrie."
Die Rechtssprechung habe in den vergangenen Jahren in Deutschland zu einer zunehmend einseitigen Interessensabwägung geführt. Absolute Nachtflugverbote stellten eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen und der gesamten exportorientierten Industrie dar.
Lufthansa Cargo verweist zudem darauf, dass "alle wichtigen europäischen Luftverkehrsdrehkreuze, die mit dem Standort Deutschland im Wettbewerb stehen, beispielsweise Amsterdam, Paris, London oder Madrid, wirtschaftlich notwendige Nachtflüge (gewährleisten)".
Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht
Die Genehmigung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens sieht vor, dass mit Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn noch 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr erlaubt sind. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte aber wegen der Lärmbelastung Zweifel an diesen Nachtflügen angemeldet. Letztlich muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Lufthansa Cargo hatte 23 Flüge in dieser Zeit gefordert.
An der Initiative beteiligen sich neben Lufthansa Cargo unter anderem auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der Airline-Verband Barig.
© aero.de, dpa | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 24.06.2010 10:38
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"Über-den-Tellerrand-Schauen" hat noch keinem geschadet, lieber Vorabendauschecker.