"Nicht verfassungskonform"
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Air Berlin prüft Verfassungsklage gegen Luftverkehrssteuer

Hunold
Air Berlin Vorstandschef Joachim Hunold, © Air Berlin

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BERLIN - Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft Air Berlin erwägt eine Verfassungsklage gegen die am Freitag vom Bundesrat verabschiedete Luftverkehrssteuer. "Es gibt mittlerweile mehrere juristische Gutachten, die belegen, dass das Gesetz nicht verfassungskonform ist", sagte Air-Berlin-Chef Joachim Hunold dem "Tagesspiegel" (Montag), und erklärte, dass seine Fluggesellschaft derzeit eine Verfassungsklage prüfe.

Fluggesellschaften müssen künftig abhängig von der Entfernung eine Luftverkehrsabgabe von 8, 25 oder 45 Euro je Passagier zahlen. Für sein Unternehmen bezifferte Hunold die zusätzlichen Belastungen auf 160 bis 170 Millionen Euro allein im kommenden Jahr. Dieser Betrag solle möglichst an die Kunden weitergegeben werden. "Wo der Markt Preiserhöhungen nicht hergibt, müssen wir das anders kompensieren", sagte Hunold.

Vor kurzem hatte er bereits angekündigt, dass Air Berlin zum Sommerflugplan Ende März/Anfang April seine Kapazitäten um fünf Prozent reduzieren werde. "Uns werden durch das Gesetz Wachstumschancen genommen. Und nicht nur uns, sondern auch der Region Berlin", warnte Hunold nun dem Bericht zufolge. Welche Strecken gestrichen werden könnten, ließ er allerdings noch offen. "Zumindest in Berlin planen wir keine Reduzierungen der Kapazität", versicherte er.
© dpa-AFX | 28.11.2010 20:56


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