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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Beschwerde des BUND gegen eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ab.
Trotz dieses Beschlusses sei aber ein Stopp für den Flughafen-Ausbau juristisch noch möglich, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Es gebe noch Klagen im Zusammenhang mit den Nachtflügen; diese seien Teil des Planfeststellungsverfahrens.
Der VGH in Kassel hatte im August 2009 eine Verbandsklage der Umweltschützer gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen zum Flughafenausbau abgewiesen. Eine Revision ließen die Kasseler Richter nicht zu. Dagegen legte der BUND Beschwerde in Leipzig ein, die jetzt verworfen wurde (Az: 4 B 77.09, Beschluss vom 14. April).
Der VGH hatte im August 2009 grundsätzlich grünes Licht für den Flughafenausbau gegeben, zugleich aber die geplante Nachtflugregelung gestoppt. Dagegen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch mehrere Klagen anhängig.
Die Leipziger Richter wollen dazu voraussichtlich noch in diesem Jahr ein Urteil verkünden. Die neue Landebahn am Frankfurter Airport soll bereits im Oktober dieses Jahres in Betrieb genommen werden.
© dpa | 14.04.2011 17:06
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