Musterprozess
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EU-Gutachter: Piloten müssen nicht mit 60 in den Ruhestand

Lufthansa
Cityline Bombardier CRJ-900, © Deutsche Lufthansa AG

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LUXEMBURG - Piloten der Lufthansa haben mit ihrem Musterprozess gegen den Zwangs-Ruhestand mit 60 gute Chancen auf Erfolg. Ein einflussreicher Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist der Ansicht, dass eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze gegen europäisches Recht verstößt. Das Gleichbehandlungsgesetz verbiete es, Berufspiloten automatisch mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Rente zu schicken.

So schreibt es der Generalanwalt in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-447/09).

Der Gerichtshof folgt in den meisten Fällen der Ansicht des Generalanwalts. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Die Klage gilt als Musterverfahren und könnte die Altersgrenzen auch für andere Berufsgruppen kippen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall an das oberste europäische Gericht verwiesen. Drei Piloten der Lufthansa wehren sich erstmals auf Basis des neuen Antidiskriminierungsgesetzes gerichtlich gegen ihren erzwungen Ruhestand mit 60 Jahren. Die Kläger hatten lange als Piloten und Kapitäne bei Lufthansa gearbeitet und werfen dem Unternehmen vor, wegen ihres Alters benachteiligt zu werden. Laut Gesetz können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein.

Die drei Piloten argumentieren, dass regelmäßige ärztliche Untersuchungen die Gefahr minimierten, während eines Fluges akut zu erkranken. Daher seien ältere Piloten nicht grundsätzlich als Sicherheitsrisiko anzusehen. Außerdem dürften Piloten bei der Lufthansa-Tochter CityLine sehr wohl bis 65 fliegen - etwa bei kürzeren Inlandsflügen. Dieser Meinung ist auch der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, der schreibt: Eine solche Altersgrenze sei "für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder zum Schutz der Gesundheit" nicht notwendig.
© dpa, aero.de | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 20.05.2011 08:11

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Beitrag vom 20.05.2011 - 17:02 Uhr
Die Gewerkschaften.....;-)
Ich finde,es sollte jedem selbst überlassen werden,wie lange man fliegen will,solange der Doc sein ok gibt.....
Es ist natürlich so,dass eine Übergangsversorgung dann nicht mehr gezahlt wird.Jeder kann das ja selbst entscheiden.
Fatal ist nur,wenn einige Firmen weder eine ÜV noch die Möglichkeit bis 65 zu fliegen anbieten.
Davon abgesehen ist die ganze Nr mit der Rente an 67 und weitere Gesetze rh mehr oder weniger hinfällig....
Beitrag vom 20.05.2011 - 15:52 Uhr
Länger fliegen und ihrer Gewerkschaft in den Rücken fallen!

Oder geht's nur um das Geld -das ist nun ohne Leistung fällig!


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