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Flüge zur medizinischen Versorgung sowie zur Beförderung von Inselbewohnern können auch weiterhin erfolgen, ohne dass die zu Jahresbeginn eingeführten acht Euro Luftverkehrsteuer pro Flug gezahlt werden müssen.
Noch unklar ist, ob auch Touristenflüge von der Steuer befreit werden. "Diese Entscheidung steht noch aus. Die heutige ist aber ein Etappensieg", sagte der niedersächsische Regierungssprecher Franz Rainer Enste. Die kleinen Insel-Fluggesellschaften hatten ihr Geschäft gefährdet gesehen.
© dpa/lni | 29.06.2011 22:11
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