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Die Lotsen haben sich selbst für ihren Arbeitskampf eine jeweilige Vorwarnzeit von 24 Stunden auferlegt.
Am Mittwochabend hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den geplanten Streik wegen rechtswidriger Tarifforderungen gestoppt. Gut neun Stunden vor dem geplanten Streikbeginn sagte die GdF dann den Arbeitskampf ab. Die anschließende Berufung wurde dann nicht mehr inhaltlich verhandelt, weil die Deutsche Flugsicherung (DFS) nach der Streikabsage ihren Antrag auf einstweilige Verfügung zurücknahm.
Zuvor hatten sich Airlines, Flughäfen und ungezählte Passagiere auf tausende Flugausfälle eingestellt. DFS-Personalchef Jens Bergmann kritisierte die Gewerkschaft: Sie habe mit ihrer späten Absage bereits immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet. Er forderte die GdF zu weiteren Verhandlungen auf.
Bei künftigen Streikankündigungen sind wieder die gleichen rechtlichen Schritte möglich. Auch andere Streikziele könnten juristisch überprüft werden. Im ersten Verfahren hatte Richterin Renate Binding-Thiemann kritisiert, dass die GdF eine Vertretungsregelung aus dem Manteltarif ändern wollte. Die Regelung fiel aber unter die Friedenspflicht und darf nicht mit einem Arbeitskampf angegriffen werden. Die GdF ließ diese und eine weitere Forderung für künftige Tarifverhandlungen fallen.
Die Streikdrohung der Fluglotsen hatte weltweit Fluggesellschaften und Flughäfen alarmiert. Während die Airlines am Mittwoch an Ersatzflugplänen für die angekündigten sechs Streikstunden am Donnerstag feilten, organisierten die Flughäfen zusätzliches Personal und Versorgungsmaterial für gestrandete Passagiere. Hilfreich seien die Erfahrungen aus der Zeit der isländischen Aschewolke aus dem Vorjahr gewesen, berichtete ein Verantwortlicher in Frankfurt.
Die 2600 Lotsen und anderen Tarifbeschäftigten der bundeseigenen DFS wollen ihre Forderungen nach 6,5 Prozent mehr Geld, aber vor allem nach mehr Einfluss im Unternehmen durchsetzen.
© dpa-AFX | Abb.: DFS | 04.08.2011 07:13
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