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EU-Gericht entscheidet über Zwangsruhestand von Piloten

Lufthansa München
Lufthansa Boeing 747-400, © Deutsche Lufthansa AG

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LUXEMBURG - Darf die Lufthansa ihre Piloten mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand schicken? Über diese Frage entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Dienstag in Luxemburg. Die Klage gilt als Musterverfahren und könnte die Altersgrenzen auch für andere Berufsgruppen kippen (Az: C-447/09). Geklagt hatten drei langjährige Piloten und Kapitäne der Lufthansa. Sie fühlen sich wegen Alters benachteiligt und berufen sich auf das Antidiskriminierungsgesetz.

Ihre Chancen auf Erfolg sind recht gut: Im Mai hatte der einflussreiche Gutachter des Gerichts die Ansicht vertreten, dass eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze gegen europäisches Recht verstößt. Das Gleichbehandlungsgesetz verbiete es, Berufspiloten automatisch mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Rente zu schicken, schrieb der Generalanwalt. In den meisten Fällen folgt das Gericht der Ansicht des Experten.

Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall an das oberste europäische Gericht verwiesen. Laut Gesetz können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein. EU-weit gibt es in der Praxis keine einheitliche Regelung.

Die drei Piloten argumentieren, dass regelmäßige ärztliche Untersuchungen die Gefahr minimierten, während eines Fluges akut zu erkranken. Daher seien ältere Piloten nicht grundsätzlich als Sicherheitsrisiko anzusehen. Außerdem dürften Piloten bei der Lufthansa-Tochter CityLine sehr wohl bis 65 fliegen - etwa bei kürzeren Inlandsflügen.
© dpa | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 13.09.2011 10:03

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Beitrag vom 14.09.2011 - 09:53 Uhr
@snowbird:
ich habe es selbst nachlesen können - der Anwalt der 3 Kläger bestätigte diesen Sachverhalt! Daher ignorieren Sie bitte meine weiter oben gestellte Frage nach Quellen und Fakten!

@all:
Bei der Diskussion zu diesem Thema sollte allerdings auch nicht vergessen werden, dass der Umfang und die Untersuchungstiefe bei den jährlich stattfindenden Flugtauglichkeitsuntersuchungen nach Klasse 1 und 2, im Zuge der Harmonisierung unter JAR-Ops, in den letzten Jahren deutlich nachgelassen haben!

Die Fliegerärzte, die etwas auf sich halten, fordern daher ungefragt ihre fliegende Klientel seither auf, in jedem Fall regelmäßige und tiefergehende Untersuchungen bei dem jeweiligen Hausarzt zu veranlassen, da man(n)/frau sich sonst in trügerischer Sicherheit bzgl. des eigenen Gesundheitszustandes wiegen könnte!

Insofern ist von rigider ärztlicher Kontrolle, insbesondere ab Lebensalter 60-65 ,nicht viel zu halten, wenn man alleine auf die JAR-Ops-Untersuchungen vertraut!
Beitrag vom 13.09.2011 - 22:07 Uhr
Der Beitrag von @6062 ist ja völlig daneben. 6062 hat wohl die gesamte Diskussion rund um den Absturz von AF447 nicht mitbekommen sonst könnte er vielleicht ahnen daß es gar nicht genug professionale Berufsjahre im Cockpit geben kann.
Beitrag vom 13.09.2011 - 14:41 Uhr
Warum nicht gleich betreutes Fliegen ? :)

@6062
ein wenig qualifizierter beitrag, finde ich. auch wenn der icon auf eine gewisse leichtigkeit oder ironie hindeuten soll.

zum nachdenken und überlegen: wieviel autofahrer in wesentlich jüngerem alter werden weder alle sechs monate auf tauglichkeit zur führung eines fahrzeuges untersucht, geschweige denn, dass sie einen psychotest absolvieren müsssten. wann werden die in der gleichen frequenz auf ihre fähigkeit geprüft, ihre fahrfähigkeit und die kenntnis der verkehrsregeln nachzuweisen?

es steht sicher ausser frage, dass es untersuchungen zur fliegertauglichkeit von verschieden hoher qualifikation gibt. das bedeutet aber nicht, dass sie nicht sinnvoll und nachweislich gehaltvoll sind.

ich finde solche einlassungen ärgerlich.

um das auch gleich klarzustellen: weder bin ich arzt noch pilot. ich hatte mich nur einige jahre um die planung und kontrolle der pilotenuntersuchungen und checkflüge zu kümmern.

saludos a todos
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