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EU-Gericht kippt Zwangsruhestand von Verkehrspiloten

Boeing 777 Cockpit
Cockpit-Crew einer Austrian Boeing 777, © Ingo Lang

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LUXEMBURG - Verkehrspiloten dürfen nach einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Dies stelle eine Diskriminierung wegen des Alters dar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache 447/09). Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die Luftsicherheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein.

Geklagt hatten drei Piloten der Deutschen Lufthansa AG. Nun muss die Lufthansa ihren Tarifvertrag mit der Pilotengewerkschaft Cockpit ändern. Das Musterurteil könnte auch Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage stellen.

Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf das Gleichbehandlungsgesetz, das jede Diskriminierung im Berufsleben verbietet. Zwar sei es möglich, bei Berufen, für die besondere körperliche Fähigkeiten notwendig seien, Auflagen zu machen. Doch da internationale Behörden Piloten bis zum Alter von 65 Jahren als fit genug ansähen, müsse dies auch für Deutschland gelten.

Vereinigung Cockpit zeigt sich enttäuscht

Die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) hat sich enttäuscht über die Aufhebung der Piloten-Altersgrenze bei der Lufthansa gezeigt. Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gebe es gewichtige Gründe für eine Altersgrenze von 60 Jahren, sagte Gewerkschaftssprecher Jörg Handwerg der Nachrichtenagentur dpa in Frankfurt.

Handwerg verwies auf extreme Belastungen im Schichtdienst und insbesondere auf den interkontinentalen Crew-Umläufen, auf denen regelmäßig Nächte durchflogen werden müssten. Allerdings müsse man die Urteilsbegründung der europäischen Richter und dann die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes abwarten, das die Rechtsfrage in Luxemburg vorgelegt hatte.

Lufthansa will nach Lösungen suchen

Die Lufthansa will nach dem Urteil nach neuen Lösungen suchen. Die am Dienstag veröffentlichte Luxemburger Entscheidung habe aber keine unmittelbaren Folgen, weil zunächst das Bundesarbeitsgericht die Vorgaben in nationales Recht umsetzen müsse, erklärte ein Unternehmenssprecher in Frankfurt. Dem könne man nicht vorgreifen.

Sobald Klarheit auf der nationalen Ebene bestehe, werde man sich mit dem Tarifpartner - der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) - zusammensetzen und nach neuen Lösungen suchen. Ein Großteil der Piloten sei bislang mit der tariflichen Regelung einer Altersgrenze mit 60 Jahren plus einer Rentenübergangsregelung zufrieden gewesen. Laut Lufthansa galt der angegriffene Tarifvertrag für rund 4200 Piloten der größten europäischen Fluggesellschaft.
© dpa | Abb.: Ingo Lang, edition airside | 13.09.2011 10:02


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