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Maßgeblich sei die Kapazitätserhöhung, sagte Richterin Monika Thürmer. Erst wenn in Frankfurt mehr Starts und Landungen geplant seien, wirke sich der Planfeststellungsbeschluss aus. Dies ist mit dem Beginn des neuen Winterflugplans am 30. Oktober der Fall und nicht bereits, wenn am 21. Oktober die erste Maschine auf der Nordwestlandebahn aufsetzt.
Wörtlich heißt es laut VGH in dem Beschluss: "Nach der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest dürfen ab dem ersten Tag der Flugplanperiode, für die unter Nutzung der Kapazität der Landebahn Nordwest eine Erhöhung des Koordinierungseckwertes festgelegt wurde, (...) in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr keine Luftfahrzeuge starten und landen (...)." Unklar sei gewesen, wann genau die Landebahn in Betrieb genommen wird. Eine erste Landung oder Testflüge reichten dafür nicht aus. "Die formelle Inbetriebnahme ist die Kapazitätserhöhung", betonte Thürmer.
Zwischen der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21. Oktober und dem neuen Winterflugplan am 30. Oktober dürfen also weiter Nachtflüge stattfinden. Über die Unklarheiten hatte auch das "Darmstädter Echo" berichtet.
Der Vorsitzende Richter des 11. Senats des VGH, Günter Apell, hatte zuvor auf dpa-Anfrage gesagt: "Ich gehe davon aus, dass er (Fraport) die Landebahn nicht ohne den neuen Feststellungsbeschluss betreiben kann." Thürmer sagte, nach erneuter Absprache sei sich der Senat nun einig.
© dpa/lhe | 13.10.2011 18:43
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